BfArM entwickelt Onlinedienst für Anträge auf EU-Konformitätsbescheinigungen
Meldung digitale Verwaltung 29.08.2023
EU-Konformitätsbescheinigungen können nun vollständig digital beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragt werden.
Mit der EU-Konformitätsbescheinigung können Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker nachweisen, dass ihre Ausbildung den EU-Mindestanforderungen entspricht. Die Bescheinigung kann nun online beantragt und von Beschäftigten des BfArM digital bearbeitet werden.
Ausstellung digital und auf Papier
Die vom BfArM entwickelte Onlineanwendung dient der Umsetzung der Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Sie ermöglicht den Beschäftigten des BfArM, die Anträge nach einem festgelegten Workflow zu bearbeiten, Bescheide zu erstellen und diese perspektivisch digital zu versenden. Da EU-Konformitätsbescheinigungen zur Vorlage bei ausländischen Behörden benötigt werden, werden diese zusätzlich auch weiterhin immer in Papierform an die Antragstellenden versendet.
Bürgerinnen und Bürger können die Anträge über das Bundesportal stellen, über das sie auch zahlreiche weitere Verwaltungsleistungen des Bundes digital in Anspruch nehmen können. Das spart Zeit, ist weniger aufwändig und durch den geringeren Ressourcenverbrauch schonend für die Umwelt. Um eine EU-Konformitätsbescheinigung über das Bundesportal beantragen zu können, müssen Antragstellende zuvor ein BundID-Konto anlegen.
Rechtliche Grundlage
Die EU-Konformitätsbescheinigung bestätigt, dass eine in Deutschland abgeschlossene, ärztliche oder zahnärztliche Grundausbildung oder die Ausbildung zur Apothekerin oder zum Apotheker Mindestanforderungen erfüllt, die in EU-Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen definiert werden. Die Bescheinigung wird regelmäßig in den Mitgliedstaaten der EU, den Staaten des EWR oder der Schweiz im Rahmen von Berufsanerkennungsverfahren verlangt und soll diese vereinfachen und beschleunigen.