Digitales Fundbüro – EfA-Dienst Fundsachen steht zur deutschlandweiten Nachnutzung bereit

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Recht & Ordnung , Datum: 02.10.2023

Interessierte Kommunen können ab sofort die Fundsachen-Plattform "Nova Find" nachnutzen. Diese bietet eine umfassende Lösung für den gesamten Vorgang zur Verwaltung von Fundsachen.

Im Rahmen der arbeitsteiligen OZG-Umsetzung verantwortet der Freistaat Sachsen federführend das Themenfeld "Recht und Ordnung". Dazu gehört auch die Bereitstellung des Onlinedienstes "Fundsachen", welcher zur deutschlandweiten Nachnutzung nach dem sogenannten "Einer für Alle" (EfA)-Prinzip bereitgestellt wird. Im Ergebnis einer europaweiten Ausschreibung eines Rahmenvertrages wurde am 7. August 2023 der Zuschlag für die Bereitstellung der Fundsachen-Plattform an das Unternehmen RUBICON mit seiner Lösung "Nova Find" erteilt.

Umfassende Lösung für die Verwaltung von Fundsachen

Die Fundsachen-Plattform "Nova Find" wird als Software-as-a-Service (SaaS) bereitgestellt und bietet sowohl eine Online-Oberfläche (sog. "Front-End") zur Anzeige und Recherche von Fund- und Verlustsachen für Bürgerinnen und Bürger sowie ein "Back-End" für die Verwaltung, in welchem die Fund- und Verlustsachen durch die Mitarbeitenden in den Fundbüros bearbeitet werden können. Damit deckt die Lösung den gesamten Vorgang zur Verwaltung von Fundsachen ab.

Die Lösung befindet sich derzeit bereits in zahlreichen Kommunen, zum Beispiel in Bremen und Rosenheim, im Einsatz und kann über die Online-Auftritte der Städte aufgerufen werden.

Nachnutzung ab sofort deutschlandweit möglich

Ab sofort ist die Nachnutzung der Fundsachen-Plattform "Nova Find" deutschlandweit für alle interessierten Kommunen über einen Einzelabruf aus dem Rahmenvertrag des Freistaats Sachsen möglich. Die initiale Anbindung an die Fundsachen-Plattform kann bis Ende 2023 durch Bundesmittel finanziert werden.

An einer Nachnutzung interessierte Kommunen können sich für weitere Informationen rund um die technische, organisatorische und rechtliche Ausgestaltung der Nachnutzung, den Kosten der Nachnutzung und dem Funktionsumfang der Lösung an die Staatskanzlei Sachsen, welche den Rahmenvertrag betreut, wenden: ozg@sk.sachsen.de.