Erste Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes im Bundestag

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: digitale Verwaltung , Datum: 21.09.2023

Am 20. September 2023 fand die erste Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung im Deutschen Bundestag statt.

Die erste Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung hat in der Sitzung des Deutschen Bundestages stattgefunden. Diese diente der Debatte über die politische Bedeutung des Gesetzesvorhabens und seiner Ziele. Das OZG-Änderungsgesetz (OZGÄndG) enthält wichtige Regelungen zur weiteren Digitalisierung der Verwaltung, wie etwa die Ende-zu-Ende-Digitalisierung von Verwaltungsleistungen, die Einführung des zentralen Bürgerkontos BundID und die Umsetzung des Once-Only-Prinzips.

Anschließend an die erste Beratung wird die Vorlage an die Ausschüsse überwiesen, in denen eine intensive fachliche Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf stattfindet. Die Ausschussmitglieder sind Abgeordnete aller Fraktionen. Die Arbeit in den Ausschüssen endet mit einem Ergebnisbericht und einer Beschlussempfehlung, welche die Grundlage für die zweite Lesung im Plenum bildet.

Über die Version des Gesetzentwurfs, die der federführende Ausschuss vorlegt, beraten die Bundestagsabgeordneten in der zweiten Lesung. Abgeordnete können in diesem Stadium weitere Änderungsanträge einbringen. Wird der Entwurf in der zweiten Lesung unverändert angenommen, folgt darauf die dritte Lesung. In der dritten Lesung können Änderungsanträge nur von einer Fraktion oder von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten gestellt werden. Danach stimmt der Bundestag über den Gesetzentwurf ab. Auf die Frage der Bundestagspräsidentin nach Zustimmung, Gegenstimmen und Enthaltungen erheben sich die Abgeordneten von ihren Plätzen. Nach der Annahme im Bundestag wird das Gesetz umgehend dem Bundesrat zugeleitet und bedarf dessen Zustimmung. Anschließend kann das Gesetz in Kraft treten.

Das OZG-Änderungsgesetz wird die Leitplanken für die weitere OZG-Umsetzung setzen. Die erste Lesung des OZGÄndG markiert einen weiteren wichtigen Schritt in dem Gesetzgebungsprozess und in Richtung einer erfolgreichen Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland.