i-Kfz: Digital Anmelden und sofort Losfahren mit der digitalen Fahrzeugzulassung
Meldung Mobilität & Reisen 01.09.2023
Die neuen digitalen Zulassungsverfahren ermöglichen das An-, Um- und Abmelden von Fahrzeugen in Echtzeit. Danach kann man sofort losfahren. Auch Großkunden profitieren durch vollelektronische Verfahren.
Digital zulassen und losfahren: Seit heute ist die vierte Stufe der internetbasierten Fahrzeugzulassung i-Kfz online. Mit den neuen digitalen Zulassungsverfahren i-Kfz können Fahrzeuge in Echtzeit an-, um- und abgemeldet werden. Auch ausgewählte Sonderkennzeichen können nun online beantragt werden: E-Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen oder Saisonkennzeichen.
Ernst Bürger, Leiter der Abteilung „Digitale Verwaltung; Steuerung OZG“ im BMI: „Mit der i-Kfz-Zulassung erreichen wir einen weiteren Meilenstein in der Digitalisierung der deutschen Verwaltung. Online ohne lange Wartezeiten sein Kfz an-, um- oder abzumelden, stellt eine Erleichterung für Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen und die Zulassungsbehörden selbst dar, weshalb das Projekt i-Kfz auch fokussiert vom Bund begleitet wird. Hier zeigt sich, was wir erreichen können, wenn wir uns auf die Umsetzung konzentrieren, miteinander kommunizieren und voneinander lernen. Ich wünsche mir, dass wir auch die anderen Leistungen in diesem Spirit vorantreiben.“
Sofort losfahren: Zulassung ohne Wartezeit
Die neuen digitalen Zulassungsverfahren ermöglichen die An-, Um- und Abmeldung von Fahrzeugen in Echtzeit. Digital zugelassene Fahrzeuge kann man dann sofort und ohne Zeitverzug in Betrieb nehmen – ohne Termin auf dem Amt, von überall aus und 24 Stunden am Tag. Möglich wird dies durch eine vollelektronische Abwicklung, die Zeit und Aufwand in der Verwaltung spart. Diese Einsparung soll auch in Form von reduzierten Gebühren an die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen weitergegeben werden.
„Der Bund hat dafür den Rechtsrahmen geschaffen. Damit erreichen wir einen Meilenstein für die digitale Verwaltung in Deutschland“
, freut sich Bundesminister für Digitales und Verkehr, Dr. Volker Wissing.
Wenn die Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sind, der Ausdruck des digitalen Zulassungsbescheides mitgeführt wird und der vorläufige Zulassungsnachweis gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt ist, kann man sofort losfahren. Das Fahrzeug darf so zehn Tage in Deutschland ohne Plaketten und amtliche Dokumente am Straßenverkehr teilnehmen, bis die Zulassungsbehörde die erforderlichen Unterlagen postalisch zusendet.
Auch Großkunden profitieren
Eine weitere wichtige Neuerung: Auch juristische Personen können die digitale Zulassung nutzen, zum einen über die jeweiligen Portale der Zulassungsbehörden, zum anderen über die sogenannte Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Großkundenschnittstelle ermöglicht beim KBA registrierten Großkunden die vollelektronische Abwicklung von Anträgen im Massenverfahren für sich und auch für Dritte. Eine Antragstellung ist damit künftig auch über das Autohaus, den Versicherer oder andere Vermittler möglich. Die Anträge werden dann über das KBA an das Portal der zuständigen Zulassungsbehörde weitergeleitet und automatisiert bearbeitet. Die Kapazitäten für eine solche Zulassung werden nun schrittweise bundesweit aufgebaut.
Umsetzung durch die Bundesländer
Für die Umsetzung sind die Bundesländer zuständig. Insbesondere die Neuerungen für Großkunden werden in der Startphase ab dem 1. September 2023 noch nicht für alle Zulassungsbehörden angeboten. Das BMDV engagiert sich gemeinsam mit Kommunen, Ländern und Wirtschaftsverbänden dafür, dass diese digitalen Dienstleistungen bundesweit zur Verfügung stehen. „Insgesamt müssen und wollen wir in der Bundesregierung bei der Verwaltungsdigitalisierung schneller und besser werden – i-Kfz ist die Blaupause dafür, wie es geht“, so Wissing.