Bundesnetzagentur: Eingaben von Zugangsberechtigten jetzt auch online über das Bundesportal möglich

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: BMWK , Datum: 02.10.2023

Zur Anzeige einer möglichen Diskriminierung im Zugang zur Eisenbahninfrastruktur bietet die Bundesnetzagentur nun den schnellen Anstoß einer behördlichen Prüfung der Sachlage an.

Das deutsche Schienennetz ist ein gefragter Transportweg, der vor allem bei der Eindämmung des Klimawandels immer bedeutender wird. Damit der Verkehr reibungslos abläuft und Menschen sowie Güter zielgerichtet auf den Schienen befördert werden können, ist ein gleichberechtigter Zugang für alle beteiligten Unternehmen im Eisenbahnsektor wichtig.

Eisenbahnverkehrsunternehmen und Spediteur- oder Verladeunternehmen, die Güter über die Schiene transportieren, sowie sonstige Akteure, die im Eisenbahnverkehr tätig sind, haben das Recht auf gleichen Zugang zu Schienenwegen und Serviceeinrichtungen. Im schnelllebigen Schienentransportgewerbe kann es zu Diskriminierungen im Zugang zu Eisenbahninfrastruktur kommen. Dies kann zum Beispiel durch kurzfristig nicht besetzte Stellwerke oder als unzureichend erachtete Kommunikation über Baumaßnahmen der Fall sein.

Screenshot des Formulars im Bundesportal Quelle: Bundesnetzagentur Screenshot des Formulars im Bundesportal

Bisher konnten sich Eisenbahnverkehrsunternehmen per E-Mail, Telefon oder Post an die Bundesnetzagentur (BNetzA) wenden. Mit der Option, sich schnell und komfortabel über das Bundesportal digital zu melden, kommt eine weitere niedrigschwellige Kontaktmöglichkeit für Unternehmen hinzu. Dank der vorgegebenen Formularfelder können Unternehmen die Fälle problemlos melden. Die BNetzA kann diese schneller prüfen. So kann die Bundesnetzagentur zügig und gezielt gegen mögliche Diskriminierung vorgehen und für einen fairen Wettbewerb im Eisenbahnsektor sorgen.

Fabian Endres, Projektleitung „Erhebung von Hinweisen“ bei der BNetzA: „Die Bundesnetzagentur steht für fairen Wettbewerb und zukunftsfähige Zusammenarbeit – das hat die Entwicklung des Onlineformulars gezeigt. Wir können Unternehmen im Falle von Diskriminierung zukünftig noch besser zur Seite stehen und haben dank der OZG-Projektarbeit neue, effiziente Wege der Zusammenarbeit eröffnet.“

David Golinski, Projektleitung „Erhebung von Hinweisen“ bei der BNetzA: „Schienenverkehr nimmt eine elementare Rolle bei der Eindämmung des Klimawandels ein. Mit dem neuen Onlineformular zur Meldung von Diskriminierung leisten wir als Bundesnetzagentur einen wichtigen Beitrag zum fairen, nachhaltigen Verkehr in Deutschland.“