Bundesnetzagentur stärkt Verbraucherschutz mit einem Onlineformular im Bundesportal
Meldung BMWK 16.10.2023
Ein neues, digitales Angebot der Bundesnetzagentur ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen, nichtkonforme elektrische Geräte unkompliziert online zu melden.
In der Europäischen Union (EU) gilt für Hersteller das Vermutungsprinzip, dass sie sich bei der Produktion ihrer Geräte an alle rechtlichen Bestimmungen halten. Dennoch kommt es vor, dass Geräte auf den Markt gelangen, die nicht den Vorschriften entsprechen. Solche sogenannten "nichtkonforme Produkte" sind für Verbraucherinnen und Verbraucher oft schwierig zu nutzen, zum Beispiel aufgrund fehlender oder nicht in deutscher Sprache beigefügter Gebrauchsanleitungen. Manche von ihnen stellen sogar eine Gefahr dar. Um Verbraucherinnen und Verbraucher vor dem Ärgernis und den Gefahren solcher Geräte zu schützen, kontrollieren nationale Marktüberwachungsbehörden stichprobenartig den Markt. Die Marktüberwachung der Bundesnetzagentur leistet hierbei einen entscheidenden Beitrag: Sie kümmert sich um die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen im Bereich elektromagnetischer Verträglichkeit von Betriebsmitteln und Funkanlagen. Hierzu zählen beispielsweise sämtliche elektrische Haushaltsgeräte und Werkzeuge, Beleuchtungseinrichtungen, Geräte der Unterhaltungstechnik, Telekommunikationsgeräte und Geräte, die Funkwellen aussenden oder empfangen können wie Handys, Smart Watches, Bluetooth- und WLAN-Geräte, funkferngesteuerte Spielzeuge oder Router.
Die Bundesnetzagentur prüft stichprobenartig Geräte auf dem Markt und greift dabei auch auf die Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen zurück. Diese können nun über ein Onlineformular im Bundesportal nichtkonforme Geräte melden, wie zum Beispiel Geräte ohne CE-Kennzeichnung.
Mit der digitalen Meldung an die Bundesnetzagentur können Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen nun bequem dabei helfen, Wettbewerbsverzerrungen aufzudecken und mangelhafte und unsichere Geräte vom Markt zu nehmen. Dieser Beitrag sorgt für qualitativ hochwertigere, lang funktionierende und somit nachhaltige Geräte. Ein weiterer Grund, warum nichtkonforme Geräte gemeldet werden sollten: Sie können Störungen des Funks verursachen – beispielsweise ist es möglich, dass sehr günstige, außerhalb der EU gekaufte, kabellose Kopfhörer ohne CE-Kennzeichen die Kommunikation im Flug-, Polizei- oder Rettungsfunk beeinträchtigen.
Mit dem neuen, über das Bundesportal bereitgestellten Onlineformular wird die Meldung eines solchen Vorfalls erleichtert. Ganz ohne Anmeldung können Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen nichtkonforme Geräte mit wenigen Klicks an die Bundesnetzagentur melden. Dank vorgegebener Formularfelder ist klar ersichtlich, welche Informationen die Bundesnetzagentur braucht. Das erleichtert auch die Arbeit auf Seiten der Behörde, die alle Informationen auf einen Blick erhält und im Ernstfall unverzüglich tätig werden kann.
Das Formular im Bundesportal bietet eine neue unkomplizierte und schnelle Möglichkeit der Meldung von nichtkonformen Geräten. Damit verschafft die Bundesnetzagentur dem wichtigen Verbraucherschutzthema "Marktüberwachung" mehr Sichtbarkeit.