Der digitale Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) ist live

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Gesundheit , Datum: 10.11.2023

Der digitale UBS sorgt für Entlastung für die Antragstellenden, Kommunen sowie für die Ärztinnen und Ärzte. Die jugendlichen Antragstellenden können sich ganz einfach mit der BundID authentifizieren und den UBS digital direkt auf das Smartphone bekommen.

Jede jugendliche Person zwischen 15 und 18 Jahren, die eine Berufsausbildung beginnen möchte, muss sich einer Erstuntersuchung unterziehen. Die ärztliche Untersuchung dient dazu festzustellen, ob die Art der Beschäftigung für den oder die Jugendliche gesundheitsschädlich ist. Für diese Untersuchung ist ein sogenannter "Untersuchungsberechtigungsschein" erforderlich, damit sich die Arztpraxis die Kosten für die Untersuchung vom jeweiligen Land erstatten lassen kann. Bisher musste der Untersuchungsberechtigungsschein bei der zuständigen Behörde am Wohnort abgeholt werden.

Der digitale UBS bietet eine digitale Lösung für Jugendliche und Erziehungsberechtigte sowie die Verwaltung und Ärzteschaft. Jugendliche können den UBS einfach und schnell allein oder gemeinsam mit ihren Erziehungsberechtigten über ihre BundID beantragen. Bei Fragen oder Schwierigkeiten steht die zuständige Behörde am Wohnort der Jugendlichen zur Unterstützung bereit. Nach Abschluss des Onlineantrags erhalten die Jugendlichen ihren UBS und eine individuelle UBS-ID direkt auf ihr Smartphone. Die UBS-ID muss dann beim Arzttermin vorgelegt werden.

Die Startseite für den digitalen Antrag zum Untersuchungsberechtigungsschein. Quelle: Screenshot https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/willkommen Die Startseite für den digitalen Antrag zum Untersuchungsberechtigungsschein.

In Zusammenarbeit mit Verbänden und Kommunen konnte eine flächendeckende Einführung des Dienstes in NRW zum 1. Oktober 2023 umgesetzt werden. Dabei wurde der zugrunde liegende Verwaltungsvollzug digital neu durchdacht und ein neues Abrechnungssystem etabliert. Die Kassenärztlichen Vereinigungen NRW konnten gewonnen werden, die Abrechnung der Untersuchungskosten einfach und digital zu übernehmen. Dazu tragen die Ärztinnen und Ärzte die UBS-ID in ein Feld in ihrem Praxisverwaltungssystem ein und rechnen darüber mit den Kassenärztlichen Vereinigungen ab. Die Kassenärztlichen Vereinigungen bekommen die Kosten wiederum vom Land NRW erstattet. Zuvor wurde die Abrechnung mit analogen Scheinen über die Kreise, die kreisfreien Städte und die fünf Bezirksregierungen vollzogen.

Der digitale UBS erleichtert den Prozess der ärztlichen Untersuchung und trägt dazu bei, die Gesundheit und Sicherheit der Jugendlichen am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Der "Einer für Alle" (EfA) Dienst "Untersuchungsberechtigungsschein" wurde vom kommunalen IT-Dienstleister regio iT und ihrer neu gegründeten Tochterorganisation nextgov iT entwickelt und wird dort zentral betrieben. Weitere Projektbeteiligte sind der KDN-Dachverband kommunaler IT-Dienstleister, die d-NRW AöR, das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS), das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW (MHKBD), die Kassenärztlichen Vereinigungen NRW sowie auf Bundesebene das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

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