Vernetzungsworkshop zur Herstellung Semantischer Interoperabilität durch Nutzung von KI und großen Sprachmodellen im Once-Only-Kontext

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: digitale Verwaltung , Datum: 12.12.2023

Aktive Zusammenarbeit im Workshop mit behördlichen und wissenschaftlichen Institutionen zur Evaluierung eines PoCs zur möglichen Herstellung von Semantischer Interoperabilität

Once-Only und die Herausforderung der uneinheitlichen Verwendung von Rechtsbegriffen

Das Once-Only-Prinzip ist ein zentraler Aspekt des Onlinezugangsgesetzes und der Registermodernisierung. Es zielt darauf ab, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ihre Daten nur einmalig bei der Verwaltung hinterlegen müssen. Dies reduziert bürokratische Hürden und verbessert die Effizienz der Verwaltungsprozesse, da vorhandene Daten wiederverwendet werden können.

Allerdings erfordert die Abfrage von Once-Only-Daten über verschiedene Quellen hinweg interoperable Austauschformate bis zur Ebene der Datenfelder. Eine Herausforderung dabei ist die uneinheitliche Verwendung von Rechtsbegriffen in verschiedenen Gesetzen, wie z. B. bei den Begriffen „Einkommen“, „Kind“ oder „Vermögen“. Diese Begriffe haben nicht immer dieselbe Bedeutung, was zu Verwirrung und Inkonsistenzen führen kann. Dies ist zum Beispiel der Fall hinsichtlich der Altersdefinition von Kindern oder der Kind-Eltern-Beziehung in unterschiedlichen aber auch in den gleichen Gesetzestexten.

Wird ein Rechtsbegriff in verschiedenen Datenquellen uneinheitlich verwendet, so kann dies eine verfahrens- und behördenübergreifende Zusammenarbeit sowie effiziente und digitale Prozesse erschweren. Im Besonderen betrifft dies die Datennutzung im Zusammenhang mit der Realisierung des Once-Only-Prinzips.

Semantische Interoperabilität als Lösung

Um mit uneinheitlich verwendeten Rechtsbegriffen umzugehen, werden sie in ihre verschiedenen inhaltlichen Bestandteile aufgeteilt. Auf diese Weise entstehen Strukturen für Rechtsbegriffe, die ähnlich wie ein Baukastensystem flexibel genutzt werden können, um die Anforderungen diverser Verwaltungsverfahren zu erfüllen. Diese modularisierten Begriffe werden in einem sogenannten „Rechtsbegriffsglossar“ festgehalten. Aufgrund des anderweitig hohen manuellen Aufwands, setzen wir für die effiziente Erstellung und Pflege des Glossars auf die technologische Unterstützung durch große Sprachmodelle.

Überprüfung der Machbarkeit von Semantischer Interoperabilität durch ein GovLabDE-Vorhaben

Für komplexe Projektvorhaben, die sowohl einen hohen Prüfungs- als auch Umsetzungsaufwand erfordern und über mehrere Ressorts koordiniert werden müssen, bietet GovLabDE eine umfassende Unterstützung an. Diese Unterstützung kann vielfältig sein und beinhaltet beispielsweise die Bereitstellung von Methodenexpertise, Projektmanagement, maßgeschneiderten Softwarelösungen sowie passenden Räumlichkeiten.
Um zu überprüfen, ob Semantische Interoperabilität zur Befähigung des Once-Only-Prinzips dienen kann und umsetzbar ist, wurde ein entsprechendes GovLabDE-Vorhaben initiiert.

Workshop zu Künstlicher Intelligenz und großen Sprachmodellen

Am 15. November 2023 wurde seitens des GovLabDE -Vorhabens SIO in Zusammenarbeit mit dem BMF ein Workshop zur Nutzung von generativer künstlicher Intelligenz für Semantische Interoperabilität gehalten.

An dieser Veranstaltung nahmen neben dem BMF und BMI 22 Personen von verschiedenen behördlichen Institutionen wie dem BMAS, BAS, ÖFIT, der Bundesdruckerei sowie dem Thüringer Finanzministerium teil. Ebenso waren Vertreterinnen und Vertreter aus wissenschaftlichen Einrichtungen wie dem Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz, Forschungszentrum Informatik, Fraunhofer FOKUS, Freie Universität Berlin, Hasso-Plattner-Institut, Technische Universität München und der Universität Jena vertreten.

Im Rahmen des GovLabDE-Vorhabens wurde für die Überprüfung der technischen Machbarkeit ein PoC entwickelt. Zur Kontextualisierung erhielten die Teilnehmenden einen Einblick in die Rahmenbedingungen von Semantischer Interoperabilität. Im Offene-Fragen-Format wurde ein gemeinsames Verständnis für den PoC geschaffen. Die Expertinnen und Experten hatten hierbei, in mehreren kleinen Arbeitssessions die Möglichkeit Verbesserungspotenziale für den bestehenden PoC sowie alternative Herangehensweisen für die technischen Ansätze einzubringen.

Der Workshop florierte in einer kooperativen und aufgeschlossenen Umgebung. Insgesamt ist er erfolgreich gewesen und brachte bedeutende Impulse für die Konsultation des PoCs hervor. Zusätzlich werden die genannten alternativen Ansätze sorgfältig untersucht und insbesondere Möglichkeiten für die Zusammenarbeit mit der Wissenschaft geprüft, um zukünftige Schritte zu bestimmen. Wir sind gespannt auf die kommenden Termine und darauf, unsere Zusammenarbeit fortzusetzen!

Wenn auch Sie an dem Thema Semantische Interoperabilität interessiert sind, melden Sie sich gerne bei uns.

Ansprechpartnerinnen

TRDin Luise Kranich
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Referat DV II 2 – Rahmenarchitektur, Standardisierung für Plattformsysteme und für Digitale Services

RDin Kathleen Jennrich
Bundesministerium der Finanzen
Referat IV A 5 – Digitaltaugliches Recht, Once-Only, Standardisierung