OZG-Digitalisierungsprogramme Bund und Föderal: Verstetigung der Strukturen und Aufgaben

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Onlinezugangsgesetz , Datum: 02.01.2024

Die für die OZG-Umsetzung entwickelten Digitalisierungsprogramme Bund und Föderal haben die organisatorischen und technischen Grundlagen für eine fortlaufende Digitalisierung der Verwaltung geschaffen.

Nach der Verabschiedung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Jahr 2017 wurden die zu digitalisierenden Verwaltungsleistungen im OZG-Umsetzungskatalog erfasst und 575 Leistungsbündeln zugeordnet, den sogenannten OZG-Leistungen. Dabei entstanden das Digitalisierungsprogramm Bund und das Digitalisierungsprogramm Föderal. Ihr Ziel: die OZG-Leistungen flächendeckend, nutzerfreundlich und bürgernah zu digitalisieren. Bis Ende 2023 halfen die Digitalisierungsprogramme dabei, maßgebliche Grundstrukturen zur OZG-Umsetzung aufzubauen, um anschließend in eine Phase der kontinuierlichen Weiterentwicklung überzugehen. Damit ist die Digitalisierung der Verwaltung als Daueraufgabe auf Bundes- und föderaler Ebene erfolgreich verankert.

OZG-Umsetzung im Bund

Mit der erfolgreichen Umsetzung von 106 der 115 priorisierten OZG-Leistungen, für die der Bund sowohl in der Rechtssetzung als auch im Vollzug verantwortlich ist, und mit der Realisierung von über 900 aus 1.400 Verwaltungsleistungen konnte das Digitalisierungsprogramm OZG Bund bedeutende Fortschritte erzielen. Mehr als 200 Online-Antragsverfahren wurden über die sogenannte Fertigungsstraße im Bundesportal digitalisiert. Die OZG-Umsetzung wurde maßgeblich durch das Programm zur Unterstützung der Projektorganisation (UPO) vorangebracht. UPO hat nachhaltig dort gewirkt, wo die Digitalisierung erfolgt – in den Behörden vor Ort. Außerdem wurden im Digitalisierungsprogramme wertvolle Strukturen und Dienste aufgesetzt, die den Ressorts über das Programm hinweg im Sinne eines übergreifenden Wissensmanagements erhalten bleiben werden. Wichtige digitale Antragsverfahren des Programms sind die Digitalisierung der Integrationskurse , die Arbeitslosenmeldung, das Bürgergeld , die Krisenvorsorgeliste ELEFAND , die Steueridentifikationsnummer, das Mutterschaftsgeld und die Öffentliche Vergabe.

Informationen und Erfolge zum Digitalprogramm Bund

Ende des Jahres 2023 wurden gebündelte Aufgaben des Digitalisierungsprogramms offiziell in die Verwaltungsstruktur überführt. Das bedeutet aber kein Ende der Digitalisierung. So wird auch im Jahr 2024 die Digitalisierung auf Bundesebene kontinuierlich weiterentwickelt und konsequent überwacht, unter anderem durch ein zentrales OZG-Monitoring unter der Aufsicht des IT-Rats. Parallel wird der erfolgreiche Abschluss der noch offenen Online-Antragsverfahren der Fertigungsstraße angegangen. Der Fokus der OZG-Umsetzung des Bundes liegt nun primär auf den Backend-Systemen und damit auf der Umsetzung durchgängig digitaler Prozesse (Ende-zu-Ende-Digitalisierung).

OZG-Umsetzung in Ländern und Kommunen

Das Digitalisierungsprogramm Föderal wurde für die Digitalisierung bundesrechtlich geregelter OZG-Leistungen auf Länder- und Kommunalebene ins Leben gerufen, um die Implementierung der OZG-Leistungen in den föderalen Strukturen zu unterstützen. Länder, Kommunen und Bundesressorts arbeiten nach dem „Einer für Alle“-Prinzip (EfA) daran, Verwaltungsleistungen digital, nutzerorientiert und medienbruchfrei in der Fläche bereitzustellen. Dabei wurden seit 2017 funktionierende Strukturen für eine bundesweite, länder- und kommunenübergreifende digitale Transformation der Verwaltung aufgebaut. Mittlerweile stehen viele der Leistungen aus dem Digitalisierungsprogramm Föderal zur Nachnutzung zur Verfügung. Einige der wichtigsten Resultate des Programms sind der bundesweite Rollout von BAföG Digital, die Digitalisierung der Energiepreispauschale für Studierende und (Fach-)Schülerinnen und Schüler, des Elterngelds, des Gewerbesteuerbescheids und des Führerscheinantrags.

Neben dem erfolgreichen Abschluss der Umsetzungsprojekte des Digitalisierungsprogramms Föderal steht für das Jahr 2024 die Stärkung der Zusammenarbeit im Fokus. Dies umfasst die Verstetigung und Weiterentwicklung der bereits etablierten Governance-Strukturen, insbesondere der Kooperation zwischen Bund und Ländern auf verschiedenen Themenfeldern. Ein zentrales Ziel ist es, die Digitalisierung als fortwährende Aufgabe der Fachlichkeit voranzubringen, wobei bewährte Umsetzungsstrukturen wie das EfA-Prinzip gestärkt und ausgebaut werden. Bis Ende 2024 soll ein flächendeckendes Angebot der Fokusleistungen entstehen, während die Qualität der Onlinedienste weiter gesteigert wird.

SDG-Umsetzung

Die EU Verordnung zum Single Digital Gateway (SDG) setzte mit dem 12. Dezember 2023 die letzte der drei Umsetzungsfristen. SDG zielt darauf ab, den EU-Binnenmarkt zu stärken, indem es eine zentrale Anlaufstelle für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen bietet, die Informationen und Dienste zu verschiedenen Lebenslagen wie Unternehmensgründung oder Studienfinanzierung benötigen. Das BMI stellt die nationale SDG-Koordination und steuert somit die Umsetzung der Anforderungen aus der EU-Verordnung in Deutschland.

Das SDG hat sich bereits als nützlich erwiesen, indem es den Zugang zu Informationen und Dienstleistungen erleichtert. Bislang sind über 7.000 Leistungsbeschreibungen zu deutschen Verwaltungsverfahren im Your Europe Portal integriert. Die Nutzenden haben über 10.000 Rückmeldungen zu diesen Leistungsbeschreibungen gegeben, was die Bedeutung und die Reichweite unterstreichen.

Bis zum Dezember 2023 waren die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, 21 ausgewählte Verwaltungsverfahren online zugänglich zu machen. In Deutschland sind aktuell zwölf dieser Verwaltungsverfahren online verfügbar, drei weitere Verfahren gibt es in dieser Form nicht in Deutschland und werden nicht umgesetzt. Bei den übrigen sechs muss der Umsetzungsstand noch erhoben werden bzw. steht dieses Verfahren digital noch nicht zur Verfügung.
Eine weitere Anforderung aus der SDG-VO ist die Einführung des Once-Only-Technical-Systems, das den Austausch von Nachweisen zwischen Behörden in verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert. In einem Pilotprojekt wurde die erste produktive grenzüberschreitende Nachweisübermittlung im Bereich Wirtschaft realisiert.

Die EU-Kommission und nationale Koordinatoren arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung des SDG. Zukünftige Pläne beinhalten die Verknüpfung des SDG mit anderen digitalen Initiativen wie dem EU Digital Identity Wallet, um den Nutzen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen weiter zu steigern.

Digitalisierung als Daueraufgabe in Bund, Ländern und Kommunen

Aufbauend auf den erzielten Erfolgen und etablierten Prozessen aus den Digitalisierungsprogrammen Bund und Föderal wird auch künftig daran gearbeitet, die digitale Transformation der öffentlichen Dienste nachhaltig zu stärken. Diese Maßnahmen unterstreichen die Digitalisierungsbemühungen und legen den Grundstein für die Etablierung der Digitalisierung als Daueraufgabe. Damit tragen die Digitalisierungsprogramme Bund und Föderal direkt zur Ausgestaltung eines effizienten und bürgernahen digitalen Staates bei und helfen mit, Deutschland auf europäischer Ebene als Vorreiter in diesem Bereich zu positionieren.

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