OZG 2.0: Gesetzentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes vom Bundestag beschlossen
Meldung Onlinezugangsgesetz 23.02.2024
Upgrade für ein digitales Deutschland: Bundestag beschließt Änderung des Onlinezugangsgesetzes und Beschleunigung der Verwaltungsdigitalisierung.
Der Deutsche Bundestag hat am 23. Februar 2024 den Gesetzentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) beschlossen. Der Gesetzentwurf schafft den Rahmen für die weitere Digitalisierung der Verwaltung sowie zentrale Voraussetzungen für nutzerfreundliche und vollständig digitale Verfahren. Damit kommt es zu mehr Standardisierung und einem breiten Onlineangebot an Verwaltungsleistungen. Die Ende-zu-Ende-Digitalisierung soll zur Regel werden. Zudem wird die Digitalisierung der Verwaltung als Daueraufgabe für Bund, Länder und Kommunen verankert.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: "Ich freue mich sehr, dass der Bundestag heute unser neues Onlinezugangsgesetz beschlossen hat. Das ist ein wichtiges Upgrade für ein digitales Deutschland. Für Unternehmen wird es in Zukunft nur noch digitale Anträge geben. Für alle Bürgerinnen und Bürger gibt es ein zentrales Bürgerkonto – die BundID.
Besonders wichtig ist mir, dass wir die Zettelwirtschaft beenden und Bürgerinnen und Bürgern, wo immer es möglich ist, den Gang zum Amt ersparen. Mit digitalen Abrufen aus Registern und einer digitalen Lösung für die händische Unterschrift sind wir da einen großen Schritt weitergekommen.
So machen wir das Leben einfacher und digitaler. Und wir stärken die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland."
Das Paket umfasst für Bürgerinnen und Bürger insbesondere folgende Punkte:
- BundID als zentrales Bürgerkonto für alle: Der Bund stellt das digitale Bürgerkonto BundID für ganz Deutschland bereit. Bundesweit soll sich damit identifiziert und Anträge gestellt werden können. Außerdem wird ein digitales Postfach bereitgestellt, über das kommuniziert und Bescheide zugestellt werden können.
- Die "Zettelwirtschaft" wird endgültig durch die gesetzliche Verankerung des Once-Only-Prinzips abgeschafft. Nachweise für einen Antrag – zum Beispiel eine Geburtsurkunde – können zukünftig auf elektronischem Wege bei den zuständigen Behörden und Registern mit Einverständnis des Antragstellers abgerufen werden.
- Zukünftig können Verwaltungsleistungen rechtssicher, einfach und einheitlich auch ohne händische Unterschrift beantragt werden; Digitale Anträge ersetzen Papierform, der Weg zum Amt bleibt erspart.
- Hoheit über eigene Daten: Das Datenschutzcockpit wird ausgebaut zum umfassenden Transparenz- und Steuerungswerkzeug für Nutzerinnen und Nutzer. Zukünftig soll dort einsehbar sein, wenn eine Datenübermittlung zwischen öffentlichen Stellen stattgefunden hat.
- Recht auf digitale Verwaltung: Bürgerinnen und Bürger können zukünftig von einem einklagbaren Rechtsanspruch auf elektronischen Zugang zu Verwaltungsleistungen des Bundes Gebrauch machen. Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche gehen damit nicht einher.
Inhalte, die für Unternehmen und andere juristische Personen relevant sind:
- Ein Konto für alle: Unternehmen erhalten ein digitales Organisationskonto für Verwaltungsleistungen. Über dieses Konto sind digitale Verwaltungsleistungen einfach, sicher, transparent und von überall und zu jedem Zeitpunkt nutzbar.
- Unternehmensleistungen werden "digital only": Spätestens nach Ablauf von fünf Jahren sollen unternehmensbezogene Verwaltungsleistungen des Bundes ausschließlich elektronisch angeboten werden.
- Einheitliche Digitalisierung: Der Bund soll innerhalb von zwei Jahren bundesweit technische Vorgaben, verbindliche Standards und einheitliche Schnittstellen vorgeben.
- Medienbruchfreie Verwaltungsverfahren: Ende-zu-Ende-Digitalisierung wird im Bund zum Standard. Damit sollen von der Beantragung bis zum Bescheid künftig Online-Anträge komplett digital gestellt und bearbeitet werden.
Mit der Änderung des Onlinezugangsgesetzes untermauert die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Ziele zur Modernisierung der deutschen Verwaltung, zum Abbau von Digitalisierungshemmnissen und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im internationalen Vergleich. Der Gesetzentwurf geht nach Beschluss im Bundestag nun in den Bundesrat.