Meilenstein für Digitales Europa: Verabschiedung der novellierten eIDAS-Verordnung im EU-Parlament

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Digitale Identitäten , Datum: 01.03.2024

Die Novellierung der eIDAS-Verordnung ebnet den Weg zur grenzüberschreitenden Nutzung europäischer Brieftaschen für die Digitale Identität. Das BMI arbeitet bereits an der Umsetzung bis 2027.

Die Verabschiedung der novellierten Electronic Identification, Authentication and Trust Services-Verordnung (kurz: eIDAS-Verordnung) am 29. Februar 2024 im Europäischen Parlament markiert einen bedeutenden Meilenstein hin zu einem digitalen Europa. Mit der Novellierung wird die Entwicklung und Bereitstellung von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität bis 2027, auch bekannt als EUdi-Wallet, zu einem integralen Bestandteil der Aktivitäten des Bundesministeriums des Innern (BMI).

EUdi Wallets als Wegbereiter für die grenzüberschreitende Nutzung Digitaler Identitäten

Die EUdi-Wallet spielt eine zentrale Rolle bei der Vereinfachung und Sicherung digitaler Identitäten. Sie hat zum Ziel, die Nutzung von Online-Diensten in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten zu vereinfachen. Zudem ermöglicht sie Bürgerinnen und Bürgern, ihre Identität sicher und bequem online zu präsentieren und eröffnet damit Zugang zu einer Vielzahl von privaten Dienstleistungen und zur digitalen Verwaltung. Die überarbeitete eIDAS-Verordnung sieht vor, dass Bürgerinnen und Bürgern sowie Organisationen bis 2027 durch den jeweiligen Mitgliedsstaat eine interoperable Lösung angeboten wird.

Das BMI verantwortet die Umsetzung der europäischen Vorgaben im Rahmen des Architektur- und Konsultationsprozesses

In Deutschland arbeitet des BMI derzeit an der Umsetzung der europäischen Vorgaben für die digitale Brieftasche im Rahmen des Architektur- und Konsultationsprozesses. Durch den Architektur- und Konsultationsprozess werden technische, rechtliche und organisatorische Aspekte berücksichtigt, um ein Konzept für eine nutzungsfreundliche, reichweitenstarke und sichere Lösung zu entwickeln. Dabei wird auf einen transparenten und partizipativen Prozess gesetzt. Deutschland strebt an, die europäischen Vorgaben fristgerecht umzusetzen und somit Bürgerinnen und Bürgern eine sichere und bequeme Nutzung digitaler Dienste zu ermöglichen.
Den nächsten Meilenstein markiert die Veröffentlichung der zweiten Version des Architekturvorschlags für die EUdi-Wallet-Infrastruktur auf OpenCoDE, die bis zum Ende März geplant ist. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Betriebsmodellen einer solchen Infrastruktur. Die vollständige, erste Version des Architekturvorschlags finden Sie hier.

Sie haben Interesse an dem Thema und möchten sich an dem Architektur- und Konsultationsprozess beteiligen?

Besuchen Sie die Austauschplattform OpenCoDE und geben Sie ihr direktes Feedback zu allen Elementen des Prozesses und zum jeweiligen Zwischenstand des veröffentlichten Architektur-Vorschlags ab. Die Kommentare und Anmerkungen werden gesammelt, ausgewertet und im weiteren Verlauf berücksichtigt. Zusätzlich können Sie am Workshop zur Vorstellung der zweiten Version für den Architekturvorschlag für die EUdi-Wallet oder zum Thema Datenschutz teilnehmen. Weitere Details bezüglich der Termine werden zeitnah auf der Austauschplattform OpenCoDE veröffentlicht.