OZG-Projekt Aufenthaltstitel: Strukturierter Rückkanal geht an den Start
Meldung Onlinezugangsgesetz 24.05.2024
Im OZG-Projekt "Aufenthaltstitel" können Sachbearbeitende und Antragsstellende künftig über einen Rückkanal sicher, datenschutzkonform und strukturiert miteinander kommunizieren. Davon profitieren beide Seiten.
Die OZG-Dienste "Aufenthaltstitel" und "Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen" verfügen seit Mai 2024 über ein neues Feature: den strukturierten Rückkanal.
Mit diesem Rückkanal kann die Sachbearbeitung unmittelbar aus dem Vorgang ihres Fachverfahrens heraus eine Nachricht an die Antragsstellenden auslösen. Die Antwort wiederum geht direkt zum Vorgang des Fachverfahrens. Durch das Vermeiden von unstrukturierten E-Mail-Nachrichten wird eine datenschutzkonforme Lösung bereitgestellt und der Nachrichtenaustausch zwischen Antragsstellenden und Sachbearbeitung geordnet. Hiervon profitieren beide Seiten.
Aufgesetzt wurde der Rückkanal auf Basis der etablierten XAusländer-Strukturen. Im XAusländer-Expertengremium definierten bereits Anfang 2020 Vertretende von Ausländerbehörden, Fachverfahrensherstellern, des Ministeriums des Innern und für Kommunales Brandenburg (MIK Brandenburg), des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) die Prozesse und Nachrichten für eine Rückkanal-Kommunikation. Nach dem zunächst erfolgten Aufbau der unidirektionalen Kommunikation wurde seit dem 2. Halbjahr 2021 an der Rückkanalkommunikation gearbeitet.
Zahlreiche Herausforderungen waren auf diesem Weg zu bewältigen: Das Postfach der BundID wird erst in kommenden Releases um die Funktionalität der bidirektionalen Kommunikation ergänzt. Zudem scheidet aus Datenschutzgründen eine Kommunikation mittels ungesicherter E-Mail aus. Vor diesem Hintergrund war es notwendig, Rückmeldungen an die bearbeitende Behörde über eine Kombination aus Behörden-Nachricht via BundID-Postfach an Antragstellende und darin enthaltenem Verweis auf eine Online-Eingabe-Möglichkeit im Kontext der ursprünglichen Antragseingabe umzusetzen. Bei dieser Lösung waren zahlreiche technische Komponenten aufeinander abzustimmen und der Rückkanal konnte nun im Frühjahr 2024 realisiert werden.
Das Rückkanal-Feature ist für die Onlinedienste "Aufenthalt" auch deshalb besonders wichtig, da die Komplexität des Aufenthaltsgesetzes oftmals ein Nachfordern von Dokumenten beim Antragsstellenden erfordert. Nach der nunmehr erfolgten Inbetriebnahme des Rückkanals mit einem ersten Fachverfahren sind aktuell Testungen mit weiteren Fachverfahren teils weit fortgeschritten.
Mit der Weiterentwicklung der BundID zum zentralen Postfach wird die direkte Kommunikation für den Antragstellenden mit der zuständigen Sachbearbeitung und die Bereitstellung von Unterlagen künftig noch einfacher. Dazu gilt es die Bekanntheit und Nutzung der BundID auch für die Leistungen im Migrationsbereich zu erhöhen.
Das Land Brandenburg entwickelt die OZG-Dienste "Aufenthaltstitel" und "Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen" mit diesem neuen Feature als "Einer für Alle" (EfA)-Lösung. Vierzehn Bundesländer und bald 200 Behörden nutzen die Onlinedienste bereits aktiv nach, über 180 weitere Behörden befinden sich aktuell im Rollout-Prozess.