OZG 2.0: Bund und Länder einigen sich bei OZG-Änderungsgesetz
Meldung Onlinezugangsgesetz 14.06.2024
Ein Meilenstein für die Verwaltungsdigitalisierung: Das OZG-Änderungsgesetz wurde am 14. Juni 2024 durch Bundestag und Bundesrat beschlossen. Das Gesetz wird bald in Kraft treten.
Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 dem Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZGÄndG) im zweiten Anlauf zugestimmt. Nach dem Beschluss im Deutschen Bundestag am 23. Februar 2024 wurde der Gesetzentwurf im Bundesrat zunächst abgelehnt. Daraufhin wurde durch die Bundesregierung der Vermittlungsausschuss angerufen. Am 12. Juni 2024 konnte im Vermittlungsausschuss nun eine Einigung erzielt werden.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Ich freue mich sehr, dass Bundestag und Bundesrat heute unserer Reform des Onlinezugangsgesetzes final zugestimmt haben, nachdem wir im Vermittlungsausschuss am Mittwoch eine gute Einigung erreicht haben.
Unser Gesetz ist ein Riesenschritt voran in Richtung digitales Deutschland. Wir beschleunigen die Digitalisierung der Verwaltung. Bürgerinnen und Bürger werden das unmittelbar im Alltag spüren: In vielen Fällen wird es überflüssig, zum Amt zu gehen. Die Zettelwirtschaft hat in sehr vielen Bereichen ein Ende. Digitale Anträge ersetzen die Papierform. Unterschriften per Hand und auf Papier sind nicht mehr nötig. Viele Nachweise müssen nur noch einmal vorgelegt werden.
Für Unternehmen wird es in Zukunft vollständig digitale Verfahren geben, die viel Bürokratie ersparen. Wir stärken damit die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland, für die ein digitaler Staat entscheidend ist.“
Das OZG-Änderungsgesetz schafft eine gesetzliche Grundlage für die weitere Digitalisierung der Verwaltung und regelt die Voraussetzungen für nutzerfreundliche und vollständig digitale Verfahren. Ein zentrales Ziel ist dabei die Beschleunigung der Verwaltungsdigitalisierung. Die Ende-zu-Ende-Digitalisierung und die Standardisierung rücken daher in den Fokus. Das Gesetz verankert die Verwaltungsdigitalisierung außerdem als Daueraufgabe für Bund, Länder und Kommunen.
Folgende Mehrwerte bietet das OZG-Änderungsgesetz:
- DeutschlandID als zentrales Bürgerkonto für alle: Die BundID wird zum deutschlandweiten Angebot und weiterentwickelt zur DeutschlandID. Bundesweit soll sich damit identifiziert und Anträge gestellt werden können, entweder über den Online-Ausweis (eID) oder mit dem Elster-Zertifikat. Außerdem wird ein digitales Postfach bereitgestellt, über das kommuniziert und Bescheide zugestellt werden können.
- Die „Zettelwirtschaft“ wird endgültig durch die gesetzliche Verankerung des Once-Only-Prinzips abgeschafft. Nachweise für einen Antrag – zum Beispiel eine Geburtsurkunde – können zukünftig auf elektronischem Wege bei den zuständigen Behörden und Registern mit Einverständnis des Antragstellers abgerufen werden.
- Abschaffung der Schriftform: Zukünftig können Verwaltungsleistungen rechtssicher, einfach und einheitlich auch ohne händische Unterschrift beantragt werden; Digitale Anträge ersetzen Papierform, der Weg zum Amt bleibt erspart.
- Hoheit über eigene Daten: Das Datenschutzcockpit wird ausgebaut zum umfassenden Transparenz- und Steuerungswerkzeug für Nutzerinnen und Nutzer. Zukünftig soll dort einsehbar sein, wenn eine Datenübermittlung zwischen öffentlichen Stellen stattgefunden hat.
- Recht auf digitale Verwaltung: Bürgerinnen und Bürger können vier Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes von einem einklagbaren Rechtsanspruch auf elektronischen Zugang zu Verwaltungsleistungen des Bundes Gebrauch machen. Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche gehen damit nicht einher.
Inhalte, die für Unternehmen, die Verwaltung und andere juristische Personen relevant sind:
- Ein Konto für alle: Unternehmen erhalten ein digitales Organisationskonto für Verwaltungsleistungen. Über dieses Konto sind digitale Verwaltungsleistungen einfach, sicher, transparent und von überall und zu jedem Zeitpunkt nutzbar.
- Unternehmensleistungen werden
"digital only"
: Spätestens nach Ablauf von fünf Jahren sollen unternehmensbezogene Verwaltungsleistungen des Bundes ausschließlich elektronisch angeboten werden. - Einheitliche Digitalisierung: Der Bund wird im Einvernehmen mit dem IT-Planungsrat innerhalb von zwei Jahren bundesweit verbindliche Standards und einheitliche Schnittstellen vorgeben.
- Medienbruchfreie Verwaltungsverfahren: Ende-zu-Ende-Digitalisierung wird im Bund zum Standard. Damit sollen von der Beantragung bis zum Bescheid künftig Online-Anträge komplett digital gestellt und bearbeitet werden.
Einen Überblick der zentralen Vorteile liefert das Factsheet rechts.
Alle Änderungen, die sich durch die Einigung im Vermittlungsausschuss ergeben haben, sind hier zu finden.
Weitere Erfolge der Verwaltungsdigitalisierung
Im Rahmen der OZG-Umsetzung wurde bis heute bereits vieles erreicht. Der Bund hat seine wesentlichen Verwaltungsleistungen digitalisiert, sodass diese für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen online zugänglich sind. Das reicht vom Antrag auf Bürgergeld und Kindergeld über die Ladepunktanzeige für E-PKWs bis zur Anmeldung zu Integrationskursen. Als zentraler Einstieg für Leistungen aus Bund, Ländern und Kommunen wurde das Bundesportal (www.bund.de) bereitgestellt. Es bietet erste Leistungen auch Ende-zu-Ende digitalisiert an, d.h. der gesamte Prozess vom Antrag bis zum Bescheid läuft digital. Monatlich zählt es > 1 Mio. Besuchende.
Das BMI hat von 2021-2023 zudem mit Bundesmitteln die Digitalisierung von insgesamt 143 föderal genutzten Verwaltungsverfahren finanziert. 135 davon sind derzeit in mind. einer Pilotkommune/Pilotbehörde verfügbar (Referenzimplementierung). Bereits flächendeckend online sind z.B. BAföG und Elterngeld. Bund und Länder haben sich zudem auf 16 sogenannte Fokusleistungen geeinigt (föderale Verwaltungsleistungen, die häufig beantragt und daher priorisiert digitalisiert werden sollen). Zu allen Fokusleistungen stehen Online-Dienste zur Nachnutzung bereit, der Rollout läuft unter Hochdruck.
Wie es weitergeht
Mit dem heutigen Beschluss des Deutschen Bundestags und Bundesrats kann das Gesetz in der auf Grundlage des Einigungsvorschlags angepassten Form voraussichtlich im Juli 2024 in Kraft treten.