OZG-Projekt "Aufenthalt" : 200. Behörde online

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Onlinezugangsgesetz , Datum: 19.06.2024

Der Flächenrollout des OZG-Projektes "Aufenthalt" schreitet voran. Nachdem im September 2023 der Go-Live der 100. Ausländerbehörde vermeldet werden konnte, ging nunmehr die 200. Behörde online.

Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 dem Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZGÄndG) im zweiten Anlauf zugestimmt. Nach dem Beschluss im Deutschen Bundestag am 23. Februar 2024 wurde der Gesetzentwurf im Bundesrat zunächst abgelehnt. Daraufhin wurde durch die Bundesregierung der Vermittlungsausschuss angerufen. Am 12. Juni 2024 konnte im Vermittlungsausschuss nun eine Einigung erzielt werden.

Das Land Brandenburg hat seine OZG-Online-Dienste "Aufenthaltstitel" und "Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen" mittlerweile in über 200 Ausländerbehörden in 13 Bundesländern ausgerollt.  Mit der Ausländerbehörde des Rhein-Neckar-Kreis ging im Mai 2024 die 200. Behörde online. Zusammen mit dem Brandenburgischen IT-Dienstleister (ZIT-BB), der Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) und weiteren Dienstleistern arbeitet das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg seit 2018 an der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen im Ausländerwesen.

Erst im September 2023 konnte der Live-Gang der 100. Behörde vermeldet werden. So schreitet der Rollout-Prozess sukzessive voran. Die Online-Dienste, die den Ausländerbehörden als Web-Component zur Verfügung gestellt werden, umfassen acht Online-Dienste für verschiedene Aufenthaltszwecke und -gründe, liefern strukturiert-maschinenlesbare Daten direkt in das jeweilige Fachverfahren, sind mehrsprachig und verfügen seit jüngstem bei ersten Fachverfahren auch über einen bidirektionalen, strukturierten Rückkanal.

aktuelles Zitat:

Bernd Krösser, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat
Das Land Brandenburg leistet mit dem OZG-Projekt "Aufenthalt" einen herausragenden Beitrag zur Digitalisierung der Migrationsverwaltung in Deutschland.

Bernd Krösser, Staatssekretär im BMI

Die Online-Dienste werden als "Einer-Für-Alle"-Lösung angeboten. Insgesamt haben 14 Bundesländer Nachnutzungsverträge gezeichnet. Neben den über 200 Ausländerbehörden, welche die Online-Dienste bereits im Live-Betrieb nutzen, sind knapp 190 weitere Ausländerbehörden inmitten des Rollout-Prozesses. 

aktuelles Zitat:

Dr. Markus Grünwald, Staatssekretär im MIK Brandenburg
Es freut mich, dass unsere Online-Dienste bundesweit so viel Zuspruch erfahren. Das ist das Ergebnis langer und harter Arbeit aller Projektbeteiligten.

Dr. Markus Grünewald, Staatssekretär im Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg

Die Digitalisierung der Ausländerbehörden rückt aufgrund konstant hoher Antragszahlen im Ausländerwesen und der dringend benötigten Fachkräfteeinwanderung immer wieder in den politischen Fokus und war Gegenstand mehrerer Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz. Zugleich ist die OZG-Umsetzung im Themenfeld "Ein- und Auswanderung" durch regelmäßige Gesetzesänderungen – 2020 durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, 2023 durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung –permanent gefordert. Auch deshalb werden die Online-Dienste mit hohen Aufwänden permanent fachlich und funktionell weiterentwickelt.