Digitalisierung für ausländische Fachkräfte schreitet voran: Digitale Auskunft über Berufsqualifikationen für ausländische Fachkräfte online
Meldung Onlinezugangsgesetz 08.07.2024
Mit der neuen digitalen Auskunft über Berufsqualifikationen können ausländische Fachkräfte wichtige Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis unkompliziert nachweisen.
Ausländische Fachkräfte können die Auskunft zur Berufsqualifikation inklusive aller Nachweise ab sofort digital und vollständig medienbruchfrei beantragen, um ihre Qualifikation und Erfahrung bestätigen zu lassen.
Neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Das weiterentwickelte Fachkräfteeinwanderungsrecht schafft angesichts des massiven Bedarfs an Fachkräften in vielen Branchen neue Möglichkeiten, um in Deutschland zu arbeiten.
Drei neue Wege der Fachkräfteeinwanderung:
- Qualifikation: Wer einen Abschluss hat, soll künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben können.
- Erfahrung: Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss hat, soll als Arbeitskraft einwandern können. Der Berufsabschluss muss künftig nicht mehr in Deutschland anerkannt sein – das bedeutet weniger Bürokratie und damit kürzere Verfahren.
- Potenziale: Neu eingeführt wird eine Chancenkarte zur Arbeitssuche, die auf einem Punktesystem basiert. Zu den Auswahlkriterien gehören Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und mitziehende Lebens- oder Ehepartner.
Die Auskunft zur Berufsqualifikation ist eine wichtige Voraussetzung für die Beantragung einer Anerkennungspartnerschaft und der neuen Chancenkarte. Sie bestätigt, dass der Abschluss in dem Land, in dem er erworben wurde, staatlich anerkannt ist und eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren erfordert.
Für viele Fachkräfte ist die Beantragung dieser Nachweise bei der ZAB mit einer der ersten Kontakte mit einer deutschen Behörde. Durch die nutzerfreundliche und mehrsprachige ZAB-Plattform präsentiert sich Deutschland als modernes und offenes Einwanderungsland.
Nachnutzung garantiert schnelle Umsetzung
Der neue Onlineservice der ZAB konnte in weniger als sechs Monaten Ende-zu-Ende entwickelt werden. Möglich gemacht hat das die Nachnutzung der Komponenten der neuen Ende-zu-Ende Plattform der ZAB, welche bereits die digitale Beantragung einer Zeugnisbewertung anbietet.
Die Umsetzung war zügig möglich, da die bestehenden Strukturen der Plattform genutzt werden konnten. Die einzelnen Bausteine wie der Siegeldienst oder die Antragskomponente konnten wiederverwendet werden.
Der neue Prozess profitiert so von Beginn an von vielen Automatisierungen: dies entlastet auch die neuen Sachbearbeitungsteams in der ZAB, die die neuen Anträge prüfen und dabei von den Funktionen der Plattform entlastet werden können, zum Beispiel durch das automatische Versenden der Gebührenbescheide.
Seit dem 19. Juni 2024 können potenzielle Fachkräfte aus allen Ländern nun neben der Zeugnisbewertung auch eine Auskunft über ihre erworbenen Berufsqualifikationen beantragen.