Upgrade für ein Digitales Deutschland ist da: Das OZG-Änderungsgesetz tritt in Kraft

Typ: Meldung , Datum: 24.07.2024

Das OZG-Änderungsgesetz tritt in Kraft. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Verwaltung profitieren ab sofort von einer schnelleren Verwaltungsdigitalisierung.

Es ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zu einer digitalen Verwaltung in Deutschland: Das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZGÄndG) tritt am 24. Juli 2024 in Kraft.

Beschleunigung der Verwaltungsdigitalisierung

Das Gesetz ist das Ergebnis eines intensiven Abstimmungsprozesses, das Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, aber auch der Verwaltung selbst eine Vielzahl von Mehrwerten bietet. Das zentrale Ziel ist die spürbare Beschleunigung der Verwaltungsdigitalisierung. So werden unter anderem die Voraussetzungen für die Umsetzung erleichtert, indem diverse einzelne Vereinbarungen entbehrlich werden. Das sind gute Nachrichten für den Roll-Out der Fokusleistungen und somit für eine bundesweite Verfügbarkeit von wichtigen Leistungen.

Erfolgreicher Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens

Mit der Änderung des Onlinezugangsgesetzes untermauert die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Ziele zur Modernisierung der deutschen Verwaltung, zum Abbau von Digitalisierungshemmnissen und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im internationalen Vergleich.

Das Inkrafttreten des Gesetzes markiert den erfolgreichen Abschluss eines langwierigen Verfahrens. Der Bundesrat hatte dem Gesetz am 14. Juni 2024 im zweiten Anlauf zugestimmt. Nach dem Beschluss im Deutschen Bundestag am 23. Februar 2024 wurde der Gesetzentwurf im Bundesrat zunächst abgelehnt. Die Bundesregierung rief den Vermittlungsausschuss an. Am 12. Juni 2024 konnte dort dann eine Einigung zwischen Bund und Ländern erzielt werden, die alle Interessen berücksichtigt.

Mit Inkrafttreten des OZG-Änderungsgesetzes wird zugleich dessen Umsetzung begonnen. Die Vorteile des Gesetzes sollen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Verwaltung schnellstmöglich im Alltag spürbar werden. Aus diesem Grund werden Bund, Länder und Kommunen bei den verschiedenen Umsetzungsvorhaben auch weiterhin eng zusammenarbeiten.