BMI und DigitalService starten das Projekt "Servicestandard 2.0"
Meldung Onlinezugangsgesetz 19.07.2024
In Kooperation mit dem DigitalService wird das BMI bis Ende des Jahres daran arbeiten, den Servicestandard weiterzuentwickeln. Ziel ist es, ein verbindliches Mindestniveau für die Qualität von OZG-Onlinediensten und anderer staatlicher Angebote im Internet festzulegen.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat in Zusammenarbeit mit dem DigitalService das Projekt "Servicestandard 2.0" gestartet. Ziel ist die nutzerzentrierte Weiterentwicklung und inhaltliche Überarbeitung des Servicestandards aus dem Jahr 2020 bis Ende 2024. Damit soll der Deutsche Servicestandard anschlussfähig werden, an das European Interoperability Framework (EIF), sowie seine flächendeckende Anwendung in der Entwicklung und dem Betrieb digitaler Verwaltungsdienstleistungen weiter gestärkt werden.
Was ist der Servicestandard?
Der Servicestandard wurde 2020 als Leitfaden entwickelt. Sein Ziel ist es, Qualität und Transparenz der digitalen Dienstleistungen des Bundes für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Behörden zu verbessern. Er umfasst die sechs Kategorien: Konsequente Nutzerzentrierung, iteratives Vorgehen, interdisziplinäre Zusammenarbeit, offenes Arbeiten, robuster technischer Betrieb und effektives Wirkungscontrolling. Sie sind in 19 Punkte unterteilt. Insgesamt definiert der Servicestandard gute digitale Entwicklungspraxis.
Warum wird der Servicestandard weiterentwickelt?
Die Verwaltungsdigitalisierung schreitet stetig voran, und mit ihr wird auch der Servicestandard an die neuen Realbedingungen angepasst. Generell ist zu bemerken, dass der Bedarf an praxistauglichen Qualitätsstandards zur Entwicklung hochwertiger digitaler Verwaltungsdienstleistungen in den letzten vier Jahren ungebrochen ist. Neben den an der Umsetzung beteiligten föderalen Ebenen und IT-Dienstleistern ist dies auch an Entwicklungen auf der europäischen Bühne abzulesen.
Die Verknüpfung mit unseren europäischen Partnern spielt eine immer größere Rolle. Mit dem EIF verfolgt die Europäische Union das Ziel, die Zusammenarbeit und den Datenaustausch zwischen öffentlichen Verwaltungen innerhalb der EU zu verbessern. Das EIF beinhaltet sowohl technische als auch nicht-technische Standards. Die Weiterentwicklung des Servicestandards hat daher zum Ziel, die inhaltliche Kompatibilität und Anschlussfähigkeit an das EIF zu stärken.
Ziele des Projekts bis Ende 2024
BMI und DigitalService zielen mit dem "Servicestandard 2.0" darauf ab, den bestehenden Standard aus dem Jahr 2020 nutzerzentriert weiterzuentwickeln und inhaltlich zu überarbeiten, um seine Anwendbarkeit zu verbessern und flächendeckende Akzeptanz zu fördern. Wichtige Schwerpunkte sind somit die Einbindung vielfältiger Perspektiven unter Berücksichtigung internationaler Good Practices, sowie die Anschlussfähigkeit an das European Interoperability Framework (EIF). Die überarbeiteten Qualitätsprinzipien des Servicestandards 2.0 werden darüber hinaus die Grundlage für einen potentiellen Normungsprozess bilden.
"Mit dem Projekt 'Servicestandard 2.0' möchten wir digitale Angebote des Staates auf ein gemeinsames, hohes Qualitätsniveau heben und so das Vertrauen in die Verwaltung stärken. Die Einbindung europäischer Standards ist wichtig, um mit unseren internationalen Partnern effektiv zusammenzuarbeiten und noch besser voneinander lernen zu können."
sagt Ernst Bürger, Abteilungsleiter Digitale Verwaltung im Bundesministerium des Innern und für Heimat.
Vorgehen im Rahmen des Projekts
Im Rahmen des Projekts werden Interviews mit Fachexpertinnen und Fachexperten zu den verschiedenen Prinzipien des Servicestandards und des EIF durchgeführt. Zudem werden bisherige Anwenderinnen des aktuellen Servicestandards sowie Akteurinnen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, aus der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft entlang des gesamten Arbeitsprozesses eingebunden. So wollen BMI und DigitalService ein ganzheitliches Bild davon gewinnen, was Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Umsetzungsakteure vom Servicestandard 2.0 erwarten. Anhand der Erkenntnisse wird der Standard schließlich unter Einbezug des föderalen IT-Standardisierungsboards zielgerichtet weiterentwickelt und dem IT-Planungsrat vorgelegt.
Christina Lang, Geschäftsführerin DigitalService GmbH des Bundes, erklärt: "Um den Servicestandard praxisnah und wirkungsorientiert weiterzuentwickeln, ist die enge Zusammenarbeit mit den künftigen Anwenderinnen und Anwendern des Standards entscheidend. Durch Testen in realen Projekten und Einbindung der Umsetzungsakteure stellen wir sicher, dass der Servicestandard 2.0 in der Praxis funktionieren wird und künftig mehr Durchsetzung erfährt."
Über den DigitalService
Als zentrale Digitalisierungseinheit des Bundes hat es sich der DigitalService zur Aufgabe gemacht, die Digitalisierung Deutschlands nachhaltig voranzutreiben und agile Software-Entwicklung sowie nutzerzentriertes Arbeiten in der öffentlichen Verwaltung als Standard zu etablieren.
Gemeinsam mit der Bundesverwaltung entwickelt er nutzerzentrierte digitale Services, die messbar die Interaktion der Bürgerinnen und Bürger mit dem Staat verbessern. Über die Fellowship-Programme Tech4Germany und Work4Germany bringt die Inhouse-Einheit externe Digital- und Veränderungsexpertinnen und -experten für mehrere Monate in die Bundesministerien, um die Vorteile neuer Arbeitsmethoden erlebbar zu machen und die Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben zu verbessern.
Der DigitalService wurde im Oktober 2020 als bundeseigene GmbH aufgesetzt. Er ging hervor aus dem 2019 gegründeten Non-Profit-Start-up 4Germany.