Digitalisierung Ahoi! Digitale Verfahren für die Sport-und Freizeitschifffahrt jetzt im Bundesportal
Meldung Onlinezugangsgesetz 15.08.2024
Neue Online-Antragsverfahren rund um die Sport- und Freizeitschifffahrt erweitern die Verwaltungsdienstleistungen des Bundes
Die Digitalisierung schreitet auch in der Sport- und Freizeitschifffahrt voran. Im Bundesportal, auf dem Bund und Länder ihre Verwaltungsleistungen online anbieten, können nunmehr elf weitere Verwaltungsdienstleistungen bequem online durchgeführt werden. Das papiergebundene Antragsverfahren bei den beliehenen Verbänden bleibt zusätzlich bestehen.
Daniela Kluckert, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Verkehr (BMDV): "Im Schnitt werden jährlich über 90.000 Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse ausgestellt. Bislang bedeutete das vor allem Papierkram für alle Beteiligten, bevor der spaßige Teil auf dem Wasser starten konnte. Das ändern wir jetzt: Künftig können alle relevanten Verwaltungsdienstleistungen von der Prüfungsanmeldung bis hin zum Ersatz des Führerscheins ganz einfach online erledigt werden. Digitalisierung, Bürokratieabbau und Vereinfachung von Verfahren – alles zentrale Anliegen der Bundesregierung – setzen wir damit nun auch in der Sport- und Freizeitschifffahrt um."
Diese Antragsverfahren sind künftig online verfügbar:
- Antrag auf Zulassung zur Prüfung für Sportbootführerscheine
- Umschreibung einer Fahrerlaubnis in einen Sportbootführerschein
- Ersatzausfertigung des Sportbootführerscheins
- Antrag auf Zulassung zur Prüfung für beschränkt gültige (Short-Range-Certificate = SRC) und allgemein gültige Funkbetriebszeugnisse (Long-Range-Certificate = LRC) sowie UKW-Sprechfunkzeugnisse (UBI)
- Ersatzausfertigung von SRC, LRC und UBI Funkbetriebszeugnissen
- Umschreibung von SRC und LRC-Funkbetriebszeugnissen
Für den Sportbootführerschein können alle erforderlichen Unterlagen elektronisch beigefügt und an die zuständigen Stellen weitergereicht werden. Für die Funkzeugnisse muss – da es sich weiterhin jeweils um ein Papierzeugnis handelt - das erforderliche Passbild im Original nachgereicht werden.
Kontakt für Fragen: presse@bmdv.bund.de