Startschuss DIN-Prozess: Mehr Qualität für digitale Services

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Onlinezugangsgesetz , Datum: 14.11.2024

Am 6. und 7. November trafen sich auf Initiative des BMI Beschäftigte aus Verwaltung und Wirtschaft zu einem Auftaktworkshop beim Deutschen Institut für Normung mit dem Ziel, verbindliche, einheitliche Qualitätsstandards für digitale Verwaltungsleistungen zu definieren.

Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen möchten digitale Verwaltungsleistungen des Staates genauso benutzerfreundlich und intuitiv bedienen können, wie sie es in anderen Bereichen des Lebens kennen. Mit diesem Ziel kamen am 6. und 7. November 2024 auf Initiative des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) Vertreterinnen und Vertreter aus Bundesministerien, Bundesländern, Wirtschaft und Wissenschaft beim Deutschen Institut für Normung (DIN) zusammen. Gemeinsam gaben sie den Startschuss für einen DIN-Prozess. Das Ziel: verbindliche Qualitätsanforderungen für Onlineservices und -portale der öffentlichen Verwaltung definieren - und damit die Qualität der Angebote zukünftig steigern.

Alle Teilnehmenden sitzen in einem Tischkreis vor einer Leinwand. Ein Sprecher redet. Quelle: Deutschen Institut für Normung / Nele Daut Ausgangspunkt für den DIN-Prozess ist der "Servicestandard für die digitale Verwaltung"

DIN SPEC: Schneller Anforderungen definieren

DIN-Normen sind vielen Menschen geläufig – sei es das DIN-A4-Blatt, Hygienestandards in Restaurants oder Schutzkleidung am Arbeitsplatz. Eine DIN SPEC dient, wie die DIN-Norm, zur Festlegung von Qualitätskriterien und Anforderungen. Dabei wird sie jedoch schneller entwickelt und kann später als Basis für die Erarbeitung einer Norm genutzt werden.

Damit hilft die DIN SPEC all jenen, die die Digitalisierungsprojekte der Verwaltung entwickeln, umsetzen und betreiben. Das können Beschäftigte der Kommunen, Länder oder des Bundes sein, genauso wie IT-Dienstleistende oder andere Beteiligte. Auch Auditorinnen und Auditoren können die DIN SPEC heranziehen, um die Erfüllung der festgelegten Anforderungen zu überprüfen.

Servicestandard als Basis für den Normungsprozess

Ausgangspunkt für die Gespräche der Workshop-Teilnehmenden ist der OZG-Servicestandard, der 19 Qualitätsprinzipien für gute digitale Verwaltungsdienstleistungen festlegt. Das BMI entwickelt diesen aktuell gemeinsam mit dem DigitalService des Bundes weiter. Ebenso wie beim DIN-Prozess liegt auch dabei der Fokus auf der Gebrauchstauglichkeit aus Sicht der Nutzenden. Ein interdisziplinäres Team befragte dafür Fachexpertinnen und -experten sowie Anwenderinnen und Anwender aus Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft in den vergangenen Wochen. "Die DIN SPEC kann als Konkretisierung des Servicestandards verstanden werden", erklärt Robert Tiedt, Projektleiter beim DigitalService. "Damit wollen wir Kriterien entwickeln, die eine Überprüfung des Servicestandards möglich machen."

Vier Teilnehmende stehen vor einer Pinnwand mit Post-Ists und überlegen. Quelle: Deutschen Institut für Normung / Nele Daut Grundlage für den Weiterentwicklungsprozess sind nationale und internationale Vorgaben wie das OZG-Änderungsgesetz, der EIF oder die SDG-Verordnung.

Prozess lebt von Perspektivenvielfalt

Ralf Käck, Referent für Standardisierung im BMI und Initiator der die DIN SPEC, hebt hervor: "In diesem Prozess bringen wir unterschiedliche Perspektiven zusammen – von Bund, Ländern und Kommunen sowie aus der Wirtschaft oder von Verbänden. Gemeinsam werden wir die richtigen Qualitätsanforderungen für gute Onlineservices definieren und festlegen." Im Workshop wurde Ralf Käck zum Konsortialleiter gewählt und wird zusammen mit Amelie Buss von DIN die SPIN SPEC zur Verabschiedung führen.

In den kommenden Wochen werden die Teilnehmenden des Konsortiums die Gelegenheit bekommen, die erarbeiteten Inhalte weiter zu kommentieren. Der Geschäftsplan sieht einen straffen Zeitplan vor: Für den Dezember ist das nächste Präsenztreffen geplant, die Verabschiedung steht für Ende Januar auf den Plan.

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