In Sekundenschnelle zur Drohnenregistrierung

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Onlinezugangsgesetz , Datum: 11.11.2024

Das Luftfahrt-Bundesamt automatisiert Verwaltungsakte für unbemannte Luftfahrt: Seit Ende Oktober können Drohnen digital registriert werden.

Seit Ende 2020 sind alle Betreiber von Drohnen und Modellflugzeugen, die 250 Gramm oder mehr wiegen oder beispielsweise mit einer Kamera ausgestattet sind, gesetzlich verpflichtet, sich zu registrieren. Bislang wurden die jährlich rund 115.000 Registrierungen zu einem Großteil händisch im Luftfahrt-Bundesamt (LBA) bearbeitet. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hatte im Frühjahr die rechtlichen Grundlagen für eine vollständige Automatisierung dieses Prozesses angestoßen. Diese sind am 31. Oktober 2024 in Kraft getreten und ab sofort wirksam.

Für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung selbst bedeuten die automatisierten Verfahren einen enormen Gewinn: sie sparen über 34.000 Arbeitsstunden pro Jahr. Bundesminister für Digitales und Verkehr Dr. Volker Wissing: "Die Digitalisierung der Verfahren für Drohnen-Betreiber und Fernpiloten ist ein Paradebeispiel für eine moderne und effiziente Verwaltung. Wir haben Prozesse automatisiert, die bisher bis zu zwei Wochen dauerten und nun in wenigen Minuten abgeschlossen werden können. Angesichts des Fachkräftemangels müssen wir, wo immer möglich, automatisierte Verwaltungsprozesse setzen."

Die Digitalisierung bringt insbesondere erhebliche Zeitersparnisse und Vereinfachung in den folgenden Bereichen:

  • UAS-Betreiberregistrierung ("Drohnenregistrierung") für natürliche Personen. UAS steht für Unmanned Aircraft System
  • Ausstellung von Kompetenznachweisen A1/A3 für Fernpiloten

Neben den 115.000 UAS-Betreiberregistrierungen stellt das LBA pro Jahr rund 56.000 Kompetenznachweise A1/A3 aus. Diese können nun vollautomatisch bearbeitet werden, was die Verfahrensdauer von bis zu zwei Wochen auf wenige Minuten reduziert. Die Automatisierung ermöglicht erhebliche Einsparung, allein für die Erstellung von Kostenbescheiden von über 34.000 Arbeitsstunden pro Jahr.

Zugang zu den vollautomatisierten Prozessen bietet das LBA Online-Portal.