EfA-Dienst "W@ffenrechtliche Erlaubnisse":  Jetzt flächendeckend in elf Bundesländern verfügbar

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Onlinezugangsgesetz , Datum: 02.12.2024

Der EfA-Dienst "W@ffenrechtliche Erlaubnisse" erreicht in der föderalen OZG- Umsetzung den Meilenstein 3: Damit ist der Onlinedienst bereits in 80 Behörden im Einsatz und wird von elf Bundesländern aktiv genutzt.

Das Umsetzungsprojekt für den EfA-Dienst "W@ffenrechtliche Erlaubnisse" (eWaffe) hat kürzlich einen bedeutenden Fortschritt erzielt: Der dritte Meilenstein des Digitalisierungsprogramm Föderal, das heißt Flächendeckung, wurde erfolgreich erreicht. Der Onlinedienst wurde im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) unter der Federführung des Freistaats Bayern – vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Digitales – und in enger Kooperation mit dem Saarland erfolgreich umgesetzt. Die technische Entwicklung und fortan der Betrieb erfolgen durch die AKDB. Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) hat als federführendes Ressort die Umsetzung begleitet.

Der Onlinedienst ist mittlerweile auf dem EfA-Marktplatz verfügbar und wird bereits von elf Bundesländern genutzt; ein weiteres steht kurz vor dem digitalen Vertragsabschluss. Der Dienst ist in 80 Waffenbehörden aktiv im Einsatz und somit flächendeckend in Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und dem Saarland ausgerollt. Seit der Einführung wurden bereits über 7.300 Anträge digital bearbeitet, was die Arbeitsprozesse in den Waffenbehörden signifikant beschleunigt hat. Dies ermöglicht Waffenbesitzern eine rechtssichere Durchführung von Aktualisierungen, während die Waffenbehörden jederzeit über aktuelle Daten und übersichtliche Informationen verfügen.

„Die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen bringt greifbare Vorteile. Im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen haben wir die Papier-Anträge vollständig durch den Onlinedienst ‚W@ffenrechtliche Erlaubnisse‘ ersetzt und dadurch erheblich an Zeit gewonnen. Dank der nahtlosen Schnittstelle zum Fachverfahren und der Integration mit der eAkte dauert die Bearbeitung eines Antrags auf eine Waffenbesitzkarte jetzt nur noch rund 10 Minuten statt wie bisher bis zu einer Stunde. Wir gratulieren herzlich zur Erreichung dieses wichtigen Meilensteins.“ so Sonja Sander vom Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen.

Weitblick in die Zukunft: Weitere Entwicklung im Fokus

Der erfolgreiche Abschluss des dritten Meilensteins stellt einen wichtigen Erfolg für alle Beteiligten dar. Dennoch bleibt die Weiterentwicklung des Onlinedienstes eine zentrale Aufgabe. Im Rahmen eines kürzlich durchgeführten fachlichen Workshops wurden Vertretende der nachnutzenden Waffenbehörden eingeladen, um die strategische Roadmap für die technische und fachliche Weiterentwicklung zu besprechen. Darüber hinaus hat der Steuerungskreis des Onlinedienstes Ende Oktober zum zweiten Mal getagt, um die nächsten Schritte und behördlichen Anforderungen zu beauftragen.

Mit der vollständigen Erfüllung der Anforderungen des OZG-Digitalisierungsprogramms Föderal leistet der EfA-Dienst "W@ffenrechtliche Erlaubnisse“ einen entscheidenden Beitrag zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung.

Um die Aufgabenbereiche und die unterschiedlichen Akteursgruppen koordinieren zu können, wurde vom umsetzenden Bundesland Bayern eine Leitstelle eingerichtet, die den laufenden Betrieb und die Weiterentwicklung der OZG-Leistung „eWaffe“ steuert und verantwortet.

Die Leitstelle ist für die Koordination zu fachlichen Anforderungen und Änderungen am Onlinedienst sowie für die organisatorische und rechtliche Nachnutzungsbegleitung verantwortlich.  Fehler und Probleme im laufenden Betrieb werden vom IT-Dienstleister der AKDB durch den Service- und Betriebsauftrag abgedeckt.

Bei Interesse oder Fragen steht die Leitstelle gerne unter

Leitstelle Waffenrecht

zur Verfügung.