OZG-Projekt "Aufenthalt": Breitenwirkung in der Fläche

Typ: Meldung , Datum: 05.11.2024

Vier Jahre nach der ersten Pilotierung: OZG-Onlinedienste "Aufenthalt" in über 250 Ausländerbehörden im Einsatz – bald 100.000 Anträge gestellt – über 10.000 sehr positive Bewertungen

Die OZG-Onlinedienste "Aufenthalt", die das Land Brandenburg als Themenfeldfederführer "Ein- und Auswanderung" zur Nachnutzung bereitstellt, haben sich bundesweit etabliert. Derzeit in über 250 Ausländerbehörden in 14 Bundesländern im Einsatz wurden mittlerweile knapp 100.000 Online-Anträge gestellt. Monatlich werden derzeit über 8.000 Online-Anträge abgesendet – Tendenz stark steigend. In einigen Ausländerbehörden gehen bereits über 80 % der Antragseingänge online ein.

Die steigenden Online-Antragszahlen sind auch Folge immer weiterer "Live-Gänge". Derzeit sind über 250 Ausländerbehörden an den Dienst angeschlossen; darunter auch größere Städte wie Heidelberg, Hannover, Leipzig oder Mannheim.

Mit den steigenden Online-Antragszahlen sind auch positive Wirkungen für die Nutzenden und die Ausländerbehörden verbunden. Über 10.000 Bewertungen mit einem Durchschnittswert von 4,7 von 5 Sternen sprechen eine eindeutige Sprache: die Onlinedienste werden von den Nutzenden sehr positiv wahrgenommen. Textfeedback, wie "Einfach und verständlich. Sehr gut!", "Viel besser als das Ausfüllen von PDFs" und "Ich bin positiv überrascht", sind keine Seltenheit. Im Idealfall kann durch den Onlinedienst ein Vor-Ort-Termin für den Nutzenden entfallen, wie auch folgendes Textfeedback zeigt: "Alles ist sehr kompetent und klar, einfach und unkompliziert. Ich habe einen Arbeitstag und unnötig Reisekosten gespart."

Auch für die Sachbearbeitung vor Ort gehen mit der Online-Antragsstellung positive Effekte einher: die Onlinedienste liefern strukturiert-maschinenlesbare Daten direkt in die Fachverfahren. Dadurch ist unter anderem ein automatisierter Abgleich mit Bestandsfällen möglich. Über Schnittstellen zwischen Fachverfahren und e-Akte-Systemen können die Anträge per Knopfdruck in das jeweilige DMS abgelegt werden. Zeiteinsparungen bei der Bearbeitungszeit von Anträgen sind dadurch realisierbar.

aktuelles Zitat:

Portrait Dr. Markus Grünewald, Staatssekretär im Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg
"Beharrlichkeit zahlt sich aus. Ich freue mich über das nach wie vor große Interesse an unseren Online-Diensten."

Dr. Markus Grünewald, Staatssekretär im Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg

Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg arbeitet seit 2018 mit dem Brandenburgischen IT-Dienstleister (ZIT-BB), der Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) und weiteren Dienstleistern an der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen im Ausländerwesen. Die Onlinedienste, die den Ausländerbehörden als Web-Component zur Verfügung gestellt werden, umfassen acht Onlinedienste für verschiedene Aufenthaltszwecke und -gründe, sind mehrsprachig und verfügen seit jüngstem bei ersten Fachverfahren auch über einen bidirektionalen, strukturierten Rückkanal.

Dr. Philipp Richter, Projektleiter, Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg
"Nur jahrelange konstante und verlässliche Projektarbeit stellt sicher, dass sich gewünschte Erfolge auch einstellen."

Dr. Philipp Richter, Projektleiter OZG-Projekt „Aufenthalt“ im Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg

Die Onlinedienste werden als "Einer-Für-Alle" (EfA)-Lösung von Brandenburg angeboten. Insgesamt haben 14 Bundesländer Nachnutzungsverträge gezeichnet. Neben den über 250 Ausländerbehörden, welche die Onlinedienste bereits im Live-Betrieb nutzen, befinden sich aktuell über 160 weitere Ausländerbehörden mitten im Rollout-Prozess.

Die Digitalisierung der Ausländerbehörden rückt aufgrund konstant hoher Antragszahlen im Ausländerwesen und der dringend benötigten Fachkräfteeinwanderung immer wieder in den politischen Fokus und war Gegenstand mehrerer Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK). Zugleich ist die OZG-Umsetzung im Themenfeld "Ein- und Auswanderung" durch regelmäßige Gesetzesänderungen – 2020 durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, 2023 durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung – permanent gefordert. Auch deshalb werden die Onlinedienste mit hohen Aufwänden permanent fachlich und funktionell weiterentwickelt.

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