OZG-Umsetzung: EU-Kommission zahlt Deutschland Milliarden für erfolgreiche Etappe
Meldung 23.12.2024
Bei dem Geld handelt es sich um Mittel, die Deutschland aus der Aufbau- und Resilienzfazilität der EU erhält.
In der Corona-Pandemie hatte die EU 2021 den Fond der temporären Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) aufgesetzt. Ziels dieses Fonds war es die negativen wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie abzumildern und gemeinsam gestärkt aus der Krise hervorzugehen. Um die Mittel der ARF zu erhalten, mussten die Mitgliedstaaten nationale Pläne für umfangreiche Investitionen und Reformen vorlegen, welche die wirtschaftliche Erholung befördern, die soziale Resilienz stärken und die digitale und ökologische Transformation vorantreiben. Ausgezahlt werden die Mittel aus dem Fond der EU tranchenweise nach Erreichen bestimmter Meilensteine.
Deutschland hat 2021 entsprechend den Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) aufgelegt. Der Schwerpunkt des DARP liegt auf der Bewältigung der beiden großen Herausforderungen unserer Zeit, des Klimawandels und der digitalen Transformation. Der DARP enthält insgesamt 15 Reform- und 20 Investitionsmaßnahmen, die bis Ende 2026 umzusetzen sind. Eine dieser Maßnahmen ist die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG).
Im September 2024 hat Deutschland den zweiten Zahlungsantrag bei der EU-Kommission über die Umsetzung von 42 Meilensteinen eingereicht. Das Gesamtvolumen der Zahlungstranche beträgt 13,5 Mrd. Euro. Nach umfassender Prüfung haben die EU-Kommission und die EU-Mitgliedstaaten den Zahlungsantrag positiv bewertet und die Auszahlung der Mittel im Dezember final gebilligt.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) war mit dem OZG zentraler Bestandteil des eingereichten Zahlungsantrags. Konkret wurde ein Meilenstein eingebracht, der beinhaltet, dass 115 Bundesleistungen und 100 föderale Leistungen online verfügbar sind. Die Umsetzung dieses Meilensteins war eine wichtige Voraussetzung für den erfolgreichen Zahlungsantrag.
In den vergangenen Jahren hat Deutschland in der OZG-Umsetzung viel erreicht. Wesentliche, am häufigsten genutzte Online-Services stehen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen zur Verfügung. Das bringt nicht nur Nutzenden einen großen Vorteil indem der Gang zum Amt erspart wird, sondern entlastet auch die Mitarbeitenden in den Ämtern.