Bund und Länder treffen sich zum Digitalcheck
Meldung Transformation 05.12.2024
Im November fand das erste große Bund-Länder-Treffen zum Digitalcheck statt. Expertinnen und Experten aus Bund und Ländern diskutierten, wie die Gesetzgebung digitaltauglich gestaltet werden kann.
Am 18. und 19. November 2024 fand in Berlin das erste große Bund-Länder-Treffen zum Digitalcheck statt, bei dem Vertreterinnen und Vertreter aus Bundesländern sowie des Bundes zusammenkamen. Auf Einladung des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales trafen sich die Expertinnen und Experten in der Bayerischen Vertretung sowie beim DigitalService des Bundes, um über die Fortschritte und Perspektiven des Digitalcheck zu diskutieren.
Der Digitalcheck weckt das Interesse der Bundesländer. Zahlreiche Länder haben entsprechende Instrumente eingeführt oder planen deren Einführung, um die Digitalisierung der Gesetzgebung voranzutreiben. Im Mittelpunkt des Treffens standen vor allem Fragen zur rechtlichen Verankerung des Digitalcheck, seinen Anwendungsbereichen und dem Umgang mit bestehenden Regelungen. Die Teilnehmenden betonten dabei, dass der Digitalcheck mehr als eine einfache Checkliste darstelle – er ist eine methodische Prozessbegleitung, die eine Vielzahl an Instrumenten umfasst.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) sowie der DigitalService des Bundes präsentierten verschiedene Hilfsangebote und Instrumente, die in den letzten zwei Jahren von einem interdisziplinären Team entwickelt wurden. Diese umfassen unter anderem die fünf Prinzipien für digitaltaugliches Recht, die Begleitung von Regelungen durch Digital-Expertinnen und -Experten sowie praxisnahe Online-Schulungen (Weitere Informationen zu den Unterstützungsangeboten: https://www.erarbeiten.digitalcheck.bund.de/unterstuetzung).
In einer Podiumsdiskussion, an der Hannes Kühn (Nationaler Normenkontrollrat), Dr. Franziska Armbruster (Bayerisches Staatsministerium für Digitales), Cordula Kießling (BMI) und Christina Lang (DigitalService) teilnahmen, wurde einhellig betont, dass für eine digitaltaugliche Gesetzgebung ein stärker nutzerzentriertes Denken erforderlich sei. Dabei müsse sowohl der Blick auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger als auch auf die Verwaltung gerichtet werden.
Neben dem Austausch zwischen Bund und Länder gab Kristoffer Olsen, Leiter des dänischen Sekretariats für digitaltaugliche Gesetzgebung, einen internationalen Vergleich. Dänemark, als Vorreiter in der digitalen Gesetzgebung, zeigt, wie gut formulierte Gesetze zu besseren digitalen Dienstleistungen und größerer Transparenz führen können. Zudem hilft digitaltaugliche Gesetzgebung, Ressourcen freizusetzen. Der Ausblick in die Zukunft spannte den Bogen von europäischer Interoperabilität bis hin zur Künstlichen Intelligenz.
Abgeschlossen wurde das Treffen mit einem Workshop des FIM Forschungsinstituts für Informationsmanagement und des Fraunhofer Instituts. Gemeinsam mit den Teilnehmenden wurde erarbeitet, wie die Wirksamkeit des Digitalcheck künftig untersucht werden kann. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen in eine Wirkungsanalyse des Digitalcheck einfließen, die in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Digitales erfolgen wird.
Hintergrund
Seit 2022 arbeitet das Bundesministerium des Innern und für Heimat gemeinsam mit dem DigitalService des Bundes und dem NKR an einem Digitalcheck auf Bundesebene. Dieser umfasst Instrumente und Methoden, die die Verwaltungsmitarbeitenden dabei unterstützen, Regelungen digital und praktisch gut umsetzbar zu gestalten. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass der Digitalcheck ein wichtiger Hebel für einen modernen Staat, weniger Bürokratie und geringere Umsetzungskosten ist. Mehr dazu hier: Zum Digitalcheck