Digitale Verwaltung – das waren die Highlights des Jahres 2024
Meldung digitale Verwaltung 18.12.2024
Das OZG-Änderungsgesetz, der Staatsvertrag NOOTS, das Zielbild der OZG-Rahmenarchitektur, die eIDAS-Verordnung – 2024 brachte viele weitreichende Veränderungen. Der Jahresrückblick fasst die Highlights der "Digitalen Verwaltung" zusammen.
Die Digitalisierung der Verwaltung hat ein ereignisreiches Jahr 2024 durchlaufen. Im Mittelpunk stand sicherlich das Inkrafttreten des OZG-Änderungsgesetzes am 24. Juli 2024 nach einer Einigung im Vermittlungsausschuss. Und auch die neue eIDAS-Verordnung wurde in diesem Jahr vom Europäischen Parlament verabschiedet. Beide Gesetze geben den Rahmen für den weiteren Ausbau der Verwaltungsdigitalisierung vor. Zudem wurden mit dem Staatsvertrag NOOTS, der Föderalen Digitalstrategie des IT-Planungsrats und der Digitalen Dachmarke weitere richtungsweisende Beschlüsse gefasst.
Brieftasche digital: Europäischer Rückenwind für Digitale Identitäten und die Wallet
Am 11. April 2024 verabschiedete das Europäische Parlament die neue eIDAS-Verordnung. Die Novellierung ebnet den Weg für die Einführung der europäischen Brieftasche, auch bekannt als EUDI-Wallet, bis 2027. Ziel der EUDI-Wallet ist es, Bürgerinnen und Bürgern die grenzüberschreitende Nutzung von Onlinediensten maßgeblich vereinfachen. Das BMI arbeitet an der Umsetzung der Verordnung im Rahmen eines Architektur- und Konsultationsprozesses. Gleichzeitig plant die Bundesregierung bis 2027 eine staatliche deutsche EUDI-Wallet zu entwickeln, mit der sich Bürgerinnen und Bürger EU-weit digital ausweisen können. Um Wahlfreiheit und Innovation zu fördern, sollen neben der staatlichen EUDI-Wallet auch Rahmenbedingungen für private Anbieter geschaffen werden. Seit 2022 koordiniert das BMI die ressortübergreifende Zusammenarbeit von derzeit sechs weiteren Ministerien, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und dem Bundeskanzleramt, zunächst als "GovLabDE Digitale Identitäten", seit Juni als "Interministeriellen Ausschuss Digitale Identitäten (IMA DI)", um die nationale Umsetzung der novellierten eIDAS-Verordnung zu begleiten und voranzubringen.
Eine Person hält ein Handy mit AusweisApp vor einem Laptop, auf dem die Seite der BundID aufgerufen ist. (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: BMI/ Bundesdruckerei
Die BundID hat in diesem Jahr die Wegmarke von 5 Millionen Nutzerkonten erreicht. Das zentrale vom BMI betriebene Nutzerkonto ermöglicht eine sichere, einfache und flexible Nutzung digitaler Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern, Kommunen und anderen Stellen wie Hochschulen. Onlinedienste der Bundesagentur für Arbeit können Bürgerinnen und Bürger seit diesem Jahr bundesweit mit der BundID nutzen. Während einige Bundesländer die BundID bereits als einziges Nutzerkonto verwenden, planen weitere Bundesländer ebenfalls den Umstieg auf die BundID als zentrales Nutzerkonto.
Die Infrastruktur der BundID konnte im März 2024 zudem erfolgreich um das Zentrale Bürgerpostfach (ZBP) erweitert werden. Damit wurde das Ziel erreicht, einen Postfachdienst für interoperable Servicekonten anzubieten. Das ZBP ermöglicht weitere technische Entwicklungen wie zum Beispiel die bidirektionale Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern mit Behörden.
OZG-Umsetzung im Umbruch: Änderungsgesetz und neues Zielbild Rahmenarchitektur
Das neue OZG-Änderungsgesetz (OZGÄndG) setzt sich aus einer Vielzahl von Maßnahmen zur Beschleunigung der Verwaltungsdigitalisierung zusammen, darunter die Abschaffung der Schriftform und die Verankerung des "Once-Only"-Prinzips. Zudem wird die BundID zur DeutschlandID weiterentwickelt. Für Unternehmen gilt spätestens nach fünf Jahren "Digital Only". Nicht zuletzt setzt das Gesetz verstärkt auf bundesweite Standards.
Das OZGÄndG regelt, dass der Bund innerhalb von zwei Jahren bundesweit verbindliche Architekturvorgaben, Qualitäts- und Interoperabilitätsstandards vorgeben muss. Als Basis hierfür wurde in 2024 ein "Zielbild der OZG-Rahmenarchitektur" erarbeitet und am 13. November 2024 vom IT-Planungsrat beschlossen. Begleitet wurde das Vorhaben von einem 2-phasigen Konsultationsprozess. Entstanden ist ein strategischer Architekturrahmen mit klaren Zielen, die in die Weiterentwicklung der Architekturrichtlinien, die für Bund und Länder verbindlich gelten sollen, einfließen. Mehr erfahren
Bereits seit 2020 gibt es den OZG-Servicestandard. Das BMI hat mit Unterstützung des DigitalService des Bundes im Juli 2024 das Projekt "Servicestandard 2.0" gestartet, um diesen auf Basis nationaler und internationaler Vorgaben weiterzuentwickeln. Zudem wurde der Servicestandard Grundlage für ein DIN-Verfahren. Entstehen wird die DIN SPEC 66336 als Grundlage für die im OZGÄndG genannten Qualitätsanforderungen. Mehr erfahren
Der Bund hat dieses Jahr viel erreicht: alle 115 priorisierten Bundesleistungen sind digitalisiert. Alle wesentlichen Services des Bundes sind online - vom Antrag auf Bürgergeld, über die Ladepunktanzeige für E-PKWs bis hin zur Anmeldung zu Integrationskursen. In Zukunft liegt der Fokus verstärkt auf der medienbruchfreien Ende-zu-Ende-Digitalisierung wie zum Beispiel bei der Fahrgastrecht-Beschwerde: Entwickelt wurde die Ende-zu-Ende-Anwendung auf dem Bundesportal – eine Maschine-zu-Maschine (M2M) Schnittstelle verknüpft mit dem Fachportal des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA). Knapp 300 Online-Antragsverfahren sind direkt für das Bundesportal fertiggestellt. Das Angebot wird von immer mehr Bürgerinnen und Bürgern genutzt: Das Bundesportal verzeichnet Ende 2024 mehr als 1,5 Millionen Nutzende monatlich. Mehr erfahren
Zudem ging zu Ende des Jahres die Landingpage zur Nationalen Feedback-Komponente (NFK) live. Derzeit sind 15 Bundesländer, 5 Bundesbehörden und alle 8 Unterstützungsdienste an die NFK angeschlossen. Auf der Landingpage sind sowohl die wichtigsten Informationen und aktuellsten Dokumente dargestellt als auch ein direkter Login zur Administrationsoberfläche der NFK integriert.
Intensiv arbeitete der Bund mit den Ländern auch in diesem Jahr daran, föderale Verwaltungsleistungen zu digitalisieren und in die Fläche zu bringen. Im Zentrum steht hier das "Einer für Alle" (EfA)-Prinzip als Kerngedanke einer arbeitsteiligen und effizienten OZG-Umsetzung. Auf dem Marktplatz für EfA-Leistungen stehen eine hohe Anzahl von EfA-Onlinediensten und nahezu alle Fokusleistungen zur Nachnutzung bereit. FITKO und govdigital haben den EfA-Marktplatz gemeinsam 2022 entwickelt – in 2024 ist er in das Produktportfolio des IT-Planungsrats aufgenommen worden. Mehr erfahren
Zu den neu Ende-zu-Ende-digitalisierten Verwaltungsleistungen zählt u. a. die Plattform der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Die im Kontext der Fachkräfteeinwanderung wichtige OZG-Leistung ermöglicht ausländischen Fachkräften die digitale Beantragung sowie den Empfang der Bewertung von Hochschulabschlüssen. Zudem schaltete Kai Wegner, Regierender Bürgermeister von Berlin, auf der Smart Country Convention 2024 den Onlinedienst zur "Elektronischen Wohnsitzanmeldung" in Berlin live. Die häufig nachgefragte OZG-Fokusleistung ist damit in neun der zehn größten Städte Deutschlands digital verfügbar.
Eine Digitale Dachmarke für Deutschland
Logo Digitale Dachmarke der Bundesregierung (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: Bundesregierung
Am 5. Dezember startete die Digitale Dachmarke in die Pilotphase. Die Dachmarke ist ein freiwilliges Angebot zur Kennzeichnung übergreifender Online-Auftritte von Bund, Ländern und Kommunen. Sie besteht aus vier Elementen: Bildzeichen, Domain, Kopfzeile und Designsystem. Das Bildzeichen ist dabei aus 16 einzelnen Elementen zusammengesetzt und unterstreicht somit den föderalen Aspekt des Vorhabens. Als Domain steht nun der einheitliche Name „gov.de“ für staatliche Angebote zur Verfügung. Dieser gewährleistet eine eindeutige Zuordnung öffentlicher Stellen. Zusammengenommen schützt die Digitale Dachmarke vor Missbrauch und Desinformation und dient als Vertrauensanker für Bürgerinnen und Bürger im Netz. Mehr erfahren
Staatsvertrag für Once-Only in der Registermodernisierung
Im März und Juli 2024 startete das BMI zwei Runden zur Konsultation von ausgewählten Architekturdokumenten des National-Once-Only-Technical-System (NOOTS). Das NOOTS ist ein System aus technischen Komponenten, Schnittstellen und Standards sowie verschiedenen Regelungen, das öffentlichen Stellen den rechtskonformen Abruf von elektronischen Nachweisen aus den Registern der deutschen Verwaltung ermöglicht. Zur Teilnahme waren auch Vertreterinnen und Vertreter aus Verbänden und Unternehmen sowie aus der Wissenschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft eingeladen.
Zeitgleich fanden ebenfalls Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über einen Staatsvertrag statt. Der Staatsvertrag regelt die Zusammenarbeit von Bund und Ländern sowie die Pflichten im Hinblick auf die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des NOOTS. Auf seiner 45. Sitzung einigte sich der IT-Planungsrat auf einen Vertragsentwurf zwischen Bund und Ländern, welcher nun vom Bundeskanzler und den Regierungschefs der Länder beschlossen wurde.
Auch über Deutschland hinaus fand das Once-Only-Prinzip in diesem Jahr seine Anwendung. Bei dem vierten OOTS-Projectathon in Brüssel gelang einer deutschen Delegation der grenzüberschreitende Nachweisaustausch – es tauschte den Geburtsnachweis in einem Onlinedienst zum Kindergeld erfolgreich mit acht anderen EU-Mitgliedsstaaten aus. Ziel des Projectathons, den die Europäische Kommission organisiert, ist der technische und fachliche Austausch zwischen den Mitgliedstaaten.
Im April 2024 hat das Bundesverwaltungsamt (BVA) die Registerlandkarte veröffentlicht. In Deutschland gibt es über 280 Register, die oft dezentral geführt werden. Die zentrale Registerlandkarte hilft bei der Navigation durch diese heterogene Registerlandschaft, indem sie unter anderem Metadaten zu Merkmalen, Schnittstellen und Fachstandards bündelt. Die Landkarte ist mit diesen Informationen ein wichtiger Schritt in der Registermodernisierung und der Umsetzung des Once-Only-Prinzips.
"Gemeinsam wirksam" – die Föderale Digitalstrategie des IT-Planungsrats
Unter dem Motto "Gemeinsam die Verwaltungsdigitalisierung voranbringen" wurde 2024 die Föderale Digitalstrategie im Auftrag des IT-Planungsrats in einem partizipativen Prozess entwickelt und am 13. November vom IT-Planungsrat verabschiedet. Die Föderale Digitalstrategie ist ein Instrument, um die Verwaltung zukunftsfähig zu machen und die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen bei der Verwaltungsdigitalisierung effizienter zu gestalten. Sie besteht aus drei Komponenten: einer Dachstrateige, den Schwerpunktthemen sowie den Umsetzungsvorhaben.
Quelle: IT-Planungsrat
Transformation durch Kooperation
Im April 2024 trafen sich auf Initiative des BMI erstmals 30 Transformationstreiberinnen und -treiber der Bundesressorts zum Kennenlernen und Vernetzen. Der Workshop vom BMI auf dem GovTech-Campus war dazu gedacht, unterschiedliche Transformationsprojekte in den verschiedenen Häusern vorzustellen und Kooperationsmöglichkeiten zu identifizieren. Der Prozess wurde bereits in 2023 mit den externen Transformationsakteurinnen und -akteure aus dem BMI Umfeld gestartet. Mit dem Workshop wurden nun auch die Bundesressorts einbezogen.
Ein Wandplakat zeigt den Slogan "Creating better policies". Davor steht eine Person mit Laptop. (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: DigitalService GmbH
Ein zentraler Aspekt der Transformation, der ebenfalls alle Bundesressorts betrifft, ist der Digitalcheck für Gesetze. Dieser unterstützt Legistinnen und Legisten dabei, die Kernprinzipien der Digitalisierung in ihre Gesetzesarbeit zu integrieren. Ernst Bürger, bis vor Kurzem Leiter der Abteilung "Digitale Verwaltung; Steuerung OZG" im BMI und Dr. Anna Sinell, Projektleitung DigitalService, haben im Oktober 2024 die Wirksamkeit des Digitalchecks dargelegt. Mittlerweile wird der Digitalcheck bei über 90 % der neuen Gesetze des Bundes zur Erarbeitung von digitaltauglichen Regelungsvorhaben angewendet – fünf Prinzipen dabei, die Gesetze umsetzungsorientierter und digitaler zu gestalten. Als Beispiele wurden z. B. das Stromsteuerrecht, das Hochbaustatistikgesetz oder die Neuerungen im Luftverkehrsrecht BMDV) hervorgehoben.
Zudem wurde der Website-Bereich zur Transformation in diesem Jahr erweitert. Dort finden sich nun Informationen über Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung sowie zum Exekutiven Fußabdruck.
BMI on Stage
Auch dieses Jahr war das BMI mit all diesen Themen und Impulsen zur Digitalisierung der Verwaltung auf vielen Kongressen und Veranstaltungen unterwegs. Hier die die Highlights des Veranstaltungs-Jahres: