NFK: Alle Bundesländer und alle Ressorts, die SDG-relevante Verfahren anbieten, sind angeschlossen
Meldung Onlinezugangsgesetz 26.02.2025
Durch den Einsatz der Nationalen Feedback-Komponente (NFK) können öffentliche Verwaltungen ihre Onlinedienste stetig verbessern, indem sie das Feedback ihrer Nutzenden auswerten.
Die Nationale Feedback-Komponente (NFK) ist die nationale Lösung in Deutschland zur Erhebung, Sammlung und Auswertung von Nutzenden-Feedback. Alle Bundesländer sowie sieben Bundesressorts - darunter alle fünf Ressorts, die die SDG-relevanten Verfahren verantworten - sind mittlerweile an die NFK angeschlossen. Diese ist demnach bundesweit verfügbar. Der Anschluss an einzelne Online-Verfahren steht noch aus. Somit können die betroffenen Vorgaben der Single Digital Gateway-Verordnung - SDG-VO (EU) 2018/1724 - in naher Zukunft vollumfänglich erfüllt werden.
Die NFK bietet der öffentlichen Verwaltung die Möglichkeit, standardisiert und einfach, die Rückmeldungen ihrer Userinnen und User einzuholen und auszuwerten. Auf diese Weise können Online-Verfahren kontinuierlich in ihrem Angebot, der Qualität und Verfügbarkeit verbessert werden. Mit der Bereitstellung der NFK als zentralen Service für das Sammeln von Nutzenden-Feedback erfüllt das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) die Anforderungen gemäß Art. 25 der SDG-Verordnung (EU) 2018/1724. Dr. Andreas Gehlert, Leiter des Referats "Programmmanagement Verwaltungsdigitalisierung Bund" im Bundesinnenministerium: „Zu unseren Aufgaben der Verwaltungsdigitalisierung gehört es, gute Onlinedienste bereitzustellen. Die NFK ist ein wichtiges Instrument, das Feedback der Bürgerinnen und Bürger zur Verbesserung der Onlinedienste zu erheben
.“
Das anonym abgegebene Feedback in Form einer Sternebewertung (1st Level) mit der optionalen Nutzung eines Freitextfeldes sowie der freiwilligen Abgabe weiterer Feedbackfragen durch Nutzende im 2nd Level, wird in der NFK gesammelt und entsprechend der Berechtigungen ausgewertet. Das SDG-relevante Feedback wird durch die NFK am 5. des Folgemonats an eine Datenablage der EU-Kommission übermittelt. Die EU-Kommission veröffentlicht das Feedback aus den EU-Mitgliedsstaaten auf einem Dashboard und erstellt alle zwei Jahre einen „Bewertungsbericht über die Funktionsweise des Zugangstors und die Funktionsweise des Binnenmarktes“.
Seit Dezember 2024 ist die NFK unter feedback.gov.de als Domain der digitalen Dachmarke online erreichbar. Auf dieser eigenen Landingpage sind alle wichtigen Informationen und Dokumente zur NFK dargestellt. Zudem ist ein direkter Zugriff zur Administrationsoberfläche der NFK integriert.
Hintergrund: Single Digital Gateway-Verordnung
Im Jahr 2018 wurde durch die Verordnung zum Single Digital Gateway (SDG-VO) die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors zu Verwaltungsleistungen der Europäischen Union (EU) und ihrer Mitgliedstaaten beschlossen. Hierzu wurde das bereits bestehende digitale EU-Portal "Your Europe“ aus- und umgebaut und mit den Portalen der Mitgliedstaaten – in Deutschland mit dem Bundesportal - verbunden. Dass den Nutzenden des Your Europe-Portal ein Instrument für Rückmeldungen zur Verfügung gestellt werden muss, legt die SDG-Durchführungsverordnung (SDG-DVO, 2020/1121) fest. Dies gilt auch für diverse Onlinedienste der Verwaltungen in Deutschland, die an das SDG angebunden sind. In Deutschland wurde daher die NFK als ganzheitliche Lösung entwickelt, um dafür zu sorgen, dass die Anforderungen der SDG-VO im Hinblick auf Nutzenden-Feedback umgesetzt werden.
Ausblick: Weiterentwicklung der Nationalen Feedback-Komponente
Die NFK wird stetig weiterentwickelt. Zu diesem Zweck ist unter anderem im Laufe des Jahres 2025 ein Mandantenworkshop geplant. Hierbei sollen die Erfahrungen zur Verbesserung der Online-Verfahren aufgrund der Rückmeldungen der Nutzenden sowie Verbesserungsvorschläge und weitere Bedarfe der öffentlichen Verwaltungen aufgenommen und geprüft werden.