46. Sitzung: IT-Planungsrat beschließt zweiten Teil der Föderalen Digitalstrategie

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: digitale Verwaltung , Datum: 27.03.2025

Als zentrales Steuerungsgremium für die Digitalisierung der Verwaltung berät der deutsche IT-Planungsrat in regelmäßigen Sitzungen über organisatorische, rechtliche und finanzielle Fragestellungen.

Heute tagte das Bund-Länder-Gremium in Hannover und erstmals unter der Leitung der diesjährigen Vorsitzenden Ina-Maria Ulbrich, CIO des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Im Mittelpunkt der Beratungen standen u. a. die Weiterentwicklung der Föderalen Digitalstrategie und die langfristige Finanzierung der Deutschen Verwaltungscloud. Traditionell fand die Frühjahrssitzung im Vorfeld des zweitägigen Fachkongresses des IT-Planungsrats statt, der in diesem Jahr unter dem Motto „Digitalisierung – einfach machen“ steht.

„Die Modernisierung unserer Verwaltungen gehört zu den drängendsten Aufgaben der kommenden Jahre. Wir brauchen leistungsfähige, nutzerfreundliche und sichere digitale Verwaltungsangebote, um den Erwartungen von Bürgerinnen und Bürgern ebenso wie von Unternehmen gerecht zu werden. Dazu müssen wir die Digitalisierung der Verwaltung konsequent vorantreiben. Mit den Beschlüssen unserer heutigen Sitzung haben wir im IT-Planungsrat konkrete Schritte und Weichenstellungen für die Umsetzung dieser Ziele definiert“, sagt Ina-Maria Ulbrich, die Vorsitzende des IT-Planungsrats.

Zielbilder für die digitale Zukunft der Verwaltung

Bereits in seiner letzten Sitzung hat der IT-Planungsrat die Dachstrategie als ersten Teil der Föderalen Digitalstrategie für die Verwaltung verabschiedet. Heute hat das Gremium den zweiten Teil beschlossen: die Zielbilder für seine 5 Schwerpunktthemen als strategische Leitplanken. Sie definieren konkrete fachliche Zielstellungen sowie Rahmenbedingungen für die künftigen Umsetzungsvorhaben der Föderalen Digitalstrategie.

Die fachlichen Zielbilder der 5 Schwerpunktthemen fokussieren folgende zentrale Handlungsfelder:

  1. Digitale Transformation: Stärkung digitaler Kompetenzen in Bund, Ländern und Kommunen, Abbau von Digitalisierungshemmnissen und die Festlegung verbindlicher Standards für die Verwaltungsdigitalisierung.
  2. Digitale Anwendungen: Ausbau eines flächendeckenden EfA-Basisangebots (Einer für Alle), Umsetzung des Once-Only-Prinzips und Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) zur Ende-zu-Ende-Digitalisierung.
  3. Informationssicherheit: Aufbau eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS), Stärkung der IT-Sicherheitsinfrastruktur und Integration von IT-Notfall- und Krisenmanagement.
  4. Datennutzung: Etablierung einer effektiven Data Governance, Umsetzung der Registermodernisierung und Entwicklung innovativer KI-Lösungen für eine datenbasierte Verwaltung.
  5. Digitale Infrastruktur: Automatisierung der Bereitstellung digitaler Infrastrukturen, Ausbau der Verwaltungsnetzinfrastruktur und Nutzung innovativer Umsetzungsformen wie Hubs zur Stärkung der digitalen Souveränität.

„Mit den verabschiedeten Zielbildern haben wir die Grundlagen für eine effiziente und zukunftsfähige Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland geschaffen. Sie geben Orientierung, schaffen Transparenz und ermöglichen eine gezielte Steuerung von Umsetzungsprojekten. In den kommenden Monaten werden wir die erarbeitete Strategie weiter konkretisieren und in enger Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen vorantreiben. Nur mit einer abgestimmten und verlässlichen digitalen Strategie können wir die Verwaltung nachhaltig modernisieren und bürgerfreundlicher gestalten“, so Ulbrich.

„Die Zielbilder sind unser gemeinsamer Fahrplan für die digitale Verwaltung der Zukunft. Wir beenden das Stückwerk in der föderalen IT und schaffen Klarheit: Wer digitalisieren will, braucht Richtung, Standards und Zusammenarbeit“, ergänzt Dr. Markus Richter, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und CIO des Bundes.

Mehr Wirkung durch strategische Portfoliosteuerung  

Alle laufenden und zukünftigen Digitalisierungsprojekte sollen an den neuen Zielbildern ausgerichtet und in ein zentrales Portfoliomanagement integriert werden – darauf haben sich die Mitglieder in ihrer heutigen Sitzung verständigt. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Vorhaben des IT-Planungsrats zielgerichtet und ressourcenschonend umgesetzt werden. Die FITKO wurde beauftragt, die strategische Steuerung des Portfolios weiter zu entwickeln. 

„Mit seinem Beschluss zur Portfoliosteuerung hat sich der IT-Planungsrat für ein Instrument entschieden, das eine wirkungsorientierte Umsetzungssteuerung der Föderalen Digitalstrategie und der Zielbilder zulässt. Zudem kann die Priorisierung von Investitionen unter Ressourcenknappheit erfolgen, um auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren zu können. Auch das Öffnen und Schließen von Investitionsströmen in Vorhaben des IT-Planungsrats wird künftig auf Basis ihres Beitrags zu den strategischen Zielen möglich sein“, erklärt der Präsident der FITKO (Föderale IT-Kooperation) Dr. André Göbel.

Langfristige Finanzierung der DVC und Integration der Registermodernisierung in das NOOTS beschlossen

Ein weiteres zentrales Thema der Sitzung war die langfristige Finanzierung und technische Weiterentwicklung der Deutschen Verwaltungscloud (DVC), die nach einer erfolgreichen Pilotierung nun zum 1. April in das Produktportfolio des IT-Planungsrats aufgenommen wird. Neben der Finanzierung beschloss das Gremium die Fortschreibung der Zielarchitektur der DVC, die eine Integration neuer Cloud-Lösungen in die föderale Verwaltungslandschaft ermöglicht.

Eine entscheidende Konzentration wurde auch in der Registermodernisierung beschlossen: Das Programm zur Gesamtsteuerung der Registermodernisierung wird bis zum 30. Juni 2025 in eine vorläufige Struktur überführt, um die Umsetzung des Nationalen Once-Only-Technical-System (NOOTS) zu verantworten. NOOTS wird es ermöglichen, dass bestimmte behördliche Nachweise wie Geburtsurkunden oder Meldebescheinigungen digital zwischen Behörden ausgetauscht werden können, ohne dass Bürgerinnen und Bürger diese erneut vorlegen müssen. Damit wird das „Once-Only-Prinzip“ konsequent umgesetzt, der Verwaltungsaufwand fverringert und die Effizienz der Verwaltung gesteigert.

Diese und alle weiteren Beschlüsse der 46. Sitzung des IT-Planungsrats können ca. eine Woche nach der Sitzung hier nachgelesen werden.

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