Erklärung zur Barrierefreiheit

Typ: Artikel

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) ist bemüht, seine Webseite www.digitale-verwaltung.de so weit wie möglich barrierefrei zu gestalten. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Im Rahmen eines internen Tests wurden jedoch festgestellt, dass der Webauftritt noch keine vollständige Barrierefreiheit gewährleistet. Das BMI arbeitet dementsprechend mit Nachdruck daran, die barrierefreie Gestaltung seiner Webseite weiter zu verbessern.

Diese Erklärung wurde am 1. Dezember 2022 erstellt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Teilbereiche, die z. B. nicht barrierefrei sind:

  • Die Syntax enthält ein paar formelle Fehler, die die Zugänglichkeit jedoch nicht einschränken sollten.
  • Videoinhalte benötigen geeignete, vollständige Untertitel und teilweise Audiodeskriptionen, um ihre Informationen alternativ zugänglich bereitzustellen.
  • Alternativtexte von Grafiken ersetzen die Bilder nicht immer gleichwertig. In einigen Fällen dienen die Bilder nur der Dekoration und erzeugen für das Verständnis unnötige Inhalte.
  • Herunterladbare Dokumente, die vor 2018 eingestellt wurden, sind ggf. nicht barrierefrei. Später eingestellte Dateien werden in barrierefreier Version erstellt bzw. schnellstmöglich durch eine solche ersetzt.
  • Anderssprachige Abschnitte und Wörter sind nicht immer technisch als solche gekennzeichnet, was zu unverständlicher Aussprache in Vorlese-Software führen kann.
  • In Einzelfällen werden in der Navigation bedingte Trennzeichen zur Silbentrennung genutzt, welche leider noch mangelhaft von einigen assistiven Technologien verarbeitet werden. Aufgrund der in diesem Auftritt genutzten Begriffe ist eine alternative technische Lösung jedoch nicht praktikabel. Bitte wenden Sie sich bei Problemen an die Hersteller ihrer Hilfssoftware.

Barriere melden! Hinweise zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen weitere Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.digitale-verwaltung.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontaktformular der Webseite. Sie können uns auch auch per Post, E-Mail oder telefonisch kontaktieren:

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Alt Moabit 140
10557 Berlin
Telefon: 03018 681-0
Telefax: 03018 681 - 12926
E-Mail:

DVII2@bmi.bund.de

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Hinweis an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag dort auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901

E-Mailinfo@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de