FAQ zum OZG und OZG-Änderungsgesetz

Typ: Artikel

Das Gesetz

Allgemeine Fragen zum OZG

Was ist das OZG?

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (kurz: Onlinezugangsgesetz – OZG) ist 2017 in Kraft getreten und verpflichtet Bund und Länder, Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Konkret sind damit für die Verwaltung zwei Aufgaben verbunden: Digitalisierung und Vernetzung. Zum einen müssen Verwaltungsleistungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene digitalisiert werden, zum anderen muss eine IT-Infrastruktur geschaffen werden, die es jeder Nutzerin und jedem Nutzer ermöglicht, mit wenigen Klicks auf diese Verwaltungsleistungen zuzugreifen.

Die Digitalisierung der Verwaltung ist mit Ablauf der gesetzlichen Frist Ende 2022 nicht abgeschlossen, sondern bleibt eine Dauer- und Querschnittsaufgabe. Die zahlreichen Erfahrungen und Erkenntnisse aus der initialen OZG-Umsetzung zwischen 2017 und 2022 sind daher in den Folge-Gesetzentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZGÄndG) eingeflossen. Damit stellt das BMI die Weichen für die fortlaufende Digitalisierung der Verwaltung.

Welche Leistungen werden digitalisiert?

Digitalisiert werden nahezu alle bestehenden Verwaltungsleistungen, die Bürgerinnen, Bürger und Organisationen in Anspruch nehmen. Ob die Ummeldung beim Wohnungswechsel, die Beantragung von Wohngeld, BAföG oder dem Führerschein, die Ausstellung einer Geburtsurkunde oder die Einholung einer Baugenehmigung – das und noch viele weitere Verwaltungsleistungen werden zukünftig auch auf digitalem Weg – ohne Gang zum Amt – möglich sein. Die Option, Anträge analog in Papierform zu stellen, bleibt aber weiterhin bestehen.

Wie wird das OZG umgesetzt?

Die OZG-Umsetzung umfasst zwei Aufgaben: Die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen sowie den Aufbau einer geeigneten Rahmenarchitektur mit einem Verbund von Verwaltungsportalen, in dem jede Leistung mit nur wenigen Klicks zugänglich ist. Die Leistungsdigitalisierung erfolgt in den sogenannten „Digitalisierungsprogrammen“, hier wird unterschieden zwischen dem Bundesprogramm und dem föderalen Programm. Darüber hinaus ist der „Portalverbund“ für die Schaffung der IT-Infrastruktur zuständig, also die intelligente Verknüpfung der Verwaltungsportale des Bundes, der Länder und der Kommunen. Das BMI übernimmt die Koordination der Digitalisierungsprogramme und treibt die Verknüpfung bestehender Verwaltungsportale sowie die Bereitstellung zentraler Komponenten voran. Für das föderale Programm ist das BMI gemeinsam mit der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) zuständig. Aber auch andere Bundesministerien, Länder und Kommunen sind aktiv an der OZG-Umsetzung beteiligt.

Was sind die Ziele bei der Umsetzung des OZG?

Bei der Umsetzung des OZG stehen im Wesentlichen diese Ziele im Vordergrund:

Nutzerfreundlichkeit:

Die Digitalisierung der Verwaltung soll Bürgerinnen, Bürgern und Organisationen sowie Verwaltungsbeschäftigten das Leben erleichtern. Der Mehrwert für die Nutzerinnen und Nutzer steht bei der OZG-Umsetzung an erster Stelle. So werden beispielsweise bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen komplizierte Papierformulare nicht einfach 1:1 online verfügbar gemacht, sondern die Prozesse vereinfacht und an die Bedürfnisse der Zielgruppe angepasst. Die Online-Verfahren sollen außerdem mit nur wenigen Klicks im Internet auffindbar sein; dafür sorgen das Bundesportal und der Portalverbund.

Qualität und Sicherheit:

Die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen wird gemeinsam digitalisiert, dabei soll es keine Unterschiede in der Qualität der Angebote geben. Deutschlands digitale Verwaltung soll überall gleich nutzerfreundlich sein. Der Datenschutz wird dabei sichergestellt.

Effizienz:

Mit der OZG-Umsetzung soll die Digitalisierung der Verwaltung auf mehreren Ebenen nachhaltig verbessert werden. Eine ganzheitliche Rahmenarchitektur mit gemeinsamen Standards, Schnittstellen und Basiskomponenten schafft eine zukunftsfähige und effiziente IT-Struktur für eine vertrauenswürdige, effiziente und digital-souveräne Verwaltung. Gleichzeitig wurden mit dem „Einer für Alle“-Prinzip und den Digitalisierungslaboren neue Prozesse der Zusammenarbeit über Behördengrenzen hinweg etabliert– die so auch in Zukunft beibehalten werden sollen. Zudem soll die Verwaltung durch digitalisierte und automatisierte Prozesse schneller und effizienter in der Bearbeitung ihrer Aufgaben werden. Nicht nur der zeitliche Bearbeitungsaufwand sinkt, auch Verwaltungskosten können so reduziert werden; zugleich nehmen Fehlerquoten und Wartezeiten ab.

Welche Leistungen fallen unter das OZG?

Ausgangspunkt für die Identifikation der im Rahmen des OZG zu digitalisierenden Verwaltungsleistungen ist der Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung (LeiKa) – ein umfassendes Verzeichnis von Aspekten und Teilleistungen von Verwaltungsleistungen über alle Verwaltungsebenen hinweg.

Zu Beginn der OZG-Umsetzung im Jahr 2017 wurden mehr als 6.000 Verwaltungsleistungen aus dem LeiKa identifiziert und in den OZG-Umsetzungskatalog aufgenommen. Diese Leistungen wurden zu mehreren Hundert Leistungsbündeln, den sogenannten OZG-Leistungen, geclustert. Diese OZG-Leistungen können aus bis mehreren Hundert Einzelverwaltungsleistungen bestehen, die sich unterschiedlichen Leistungskatalog-Typen (LeiKa-Typen) zuordnen lassen. Ein Beispiel hierfür ist das Bündel "Anerkennung von Berufsqualifikationen", welches die Anerkennung zahlreicher Berufe umfasst. Leistungen, die nicht in den Anwendungsbereich des OZG fallen, wie beispielsweise verwaltungsinterne Leistungen, wurden von der OZG-Umsetzung ausgenommen.

Die OZG-Umsetzung findet in einem agilen, dynamischen Prozess statt. Daher ist auch die Gesamtzahl der OZG-Leistungen nicht statisch und entwickelt sich entsprechend einer agilen Vorgehensweise in den OZG-Themenfeldern fortlaufend weiter. Es kommt immer wieder zu Veränderungen im OZG-Umsetzungskatalog, weil im laufenden Prozess neue OZG-Leistungen entstehen oder wegfallen (z. B. aufgrund von Gesetzesänderungen oder Neuzuschnitten). Ebenso ist der LeiKa ein lebendes Dokument, an dem Bund und Länder fortwährend arbeiten.

Gesetzentwurf zur Änderung des OZG ("OZG-Änderungsgesetz")

Was ist die Zielsetzung des Gesetzentwurfs zur Änderung des OZG?

Mit der Überarbeitung des initialen Onlinezugangsgesetzes, welches 2017 beschlossen wurde, wird ein rechtlicher Rahmen für den weiteren Ausbau der Verwaltungsdigitalisierung geschaffen, um Deutschland moderner, bürgernäher und digitaler zu machen. Darüber hinaus ergänzt ein Eckpunktepapier relevante Maßnahmen, die über den Gesetzinhalt hinaus eine moderne Verwaltung fördern. Mit fortschreitender Digitalisierung der deutschen Verwaltung wird der Staat resilienter in Krisenzeiten und ist besser gewappnet für den drohenden Fachkräftemangel, der auch die öffentliche Verwaltung betrifft.

Der Gesetzesentwurf greift die bisherigen Erfahrungen aus der OZG-Umsetzung auf: Insbesondere die Bund-Länder-Zusammenarbeit, wie sie bei der Bereitstellung von einheitlichen Basisdiensten und der Nachnutzung von Onlinediensten nach dem Prinzip "Einer für Alle" (EfA) zum Tragen kommt, soll verstetigt werden. Der Entwurf für das OZG-Änderungsgesetz ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg, das OZG und die Verwaltungsdigitalisierung insgesamt fest als Daueraufgabe von Bund und Ländern zu verankern.

Was ändert sich für wen durch das OZG-Änderungsgesetz?

Für Bürgerinnen und Bürger:

  1. Ein zentrales digitales Bürgerkonto für alle: Der Bund wird das digitale Bürgerkonto namens "BundID" als zentralen Basisdienst zur Verfügung stellen. Deutschlandweit sollen sich Bürgerinnen und Bürger mit Hilfe der BundID zukünftig online identifizieren und Anträge stellen können. Außerdem beinhaltet das Bürgerkonto ein digitales Postfach, über das Bürgerinnen und Bürger mit der Verwaltung kommunizieren können. So kann die Verwaltung in Zukunft darüber auch Bescheide zustellen.
  2. Mit dem verbindlichen Once-Only-Prinzip werden Antragsverfahren für Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger vereinfacht: Der Verwaltung vorliegende Nachweise, wie z. B. eine Geburtsurkunde, werden vom zuständigen Amt elektronisch bereitgestellt und müssen nicht erneut eingereicht werden. Bürgerinnen und Bürger sollen jederzeit die Möglichkeit haben, die Bestandsdaten sowie den Datenaustausch zwischen Behörden transparent einzusehen.
  3. Digitale Anträge ersetzen künftig die Papierform, wo immer dies möglich ist. Statt analog einen Antrag mit Unterschrift stellen zu müssen, sparen digitale Anträge als digitale, rechtssichere Lösung den Weg zum Amt. Damit Online-Anträge für alle gleichermaßen zugänglich sind, werden Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit im Gesetz verankert.
  4. Bessere Beratung bei der Nutzung von digitalen Angeboten durch die Behördenrufnummer 115. Die zentrale Rufnummer 115 ist heute in fast allen Bundesländern verfügbar und stellt zukünftig auch ein Beratungsangebot für staatliche Onlinedienste bereit. Mit dem Änderungsgesetz werden wichtige datenschutzrechtliche Grundlagen für die Übermittlung personenbezogener Daten geschaffen.

Für Unternehmen und juristische Personen:

  1. Unternehmen erhalten ein digitales Organisationskonto für Verwaltungsleistungen. Über dieses Konto werden alle digitalen Verwaltungsdienstleistungen auch für Unternehmen einfach, sicher, transparent und von überall und zu jedem Zeitpunkt nutzbar sein.
  2. Da die digitale Antragstellung für Unternehmen immer mehr zum Standard wird, werden Verwaltungsleistungen für Unternehmen spätestens nach Ablauf von 5 Jahren ausschließlich elektronisch über den Portalverbund angeboten. Nur, wenn es ein berechtigtes Interesse gibt, können davon Ausnahmen gemacht werden.

Für Verwaltungen und Behörden:

  1. Die Abschaffung der Papierform vereinfacht die Arbeit auch für Verwaltungen und Behörden. Die Anbindung an den Portalverbund mit minimalem organisatorischem Aufwand entlastet vor allem auch Länder und Kommunen.
  2. Die Ende-zu-Ende Digitalisierung aller wesentlichen Verwaltungsleistungen wird zum neuen Standard. Das bedeutet, dass in Zukunft jeder Schritt des Prozesses von der Antragstellung bis zur Erstellung von Bescheiden künftig digital erfolgt, Ausdrucke werden dann nicht mehr nötig sein. Mitarbeitende der Verwaltung können Anträge medienbruchfrei bearbeiten. Das schafft enorme Effizienzgewinne. Bei Verwaltungsleistungen, die der Ausführung von Bundesgesetzen dienen, kann der Bund den Ländern eine Ende-zu-Ende Digitalisierung durch eine Verordnungsermächtigung vorschrieben. Dafür bedarf es der Zustimmung des Bundesrates.
  3. Auch das Once-Only-Prinzip spart Ressourcen, weil Behörden Antragstellende zukünftig nicht mehr zur erneuten Bereitstellung von Nachweisen auffordern müssen.

Warum enthält der Gesetzentwurf des OZG-Änderungsgesetzes keine Umsetzungsfrist?

Die Erkenntnisse aus der bisherigen OZG-Umsetzung zeigen, dass sich Bedürfnisse und Anforderungen der Bevölkerung, Unternehmen und Technologien rasch weiterentwickeln. Daher ist die Verwaltungsdigitalisierung eine Dauer- und Generationenaufgabe für Bund, Länder und Kommunen. Trotzdem gilt die Umsetzungsfrist des OZG noch: Seit 01.01.23 sollen alle Leistungen digital angeboten werden. Behörden, die die Frist nicht eingehalten haben, haben immer noch die Pflicht, ihre Verwaltungsleistungen umgehend zu digitalisieren. Eine weitere Frist würde aus Sicht der Bundesregierung als Aufschub dienen. Die Erkenntnisse aus der bisherigen OZG-Umsetzung zeigen, dass klassische Steuerungsmechanismen wie Finanzen, Beschlüsse und Fristen eine unzureichende Wirkung haben.

Welche Leistungen sollen zeitnah digitalisiert werden?

Die Bundesregierung konzentriert sich 2023 und 2024 darauf, 16 besonders relevante, föderale Leistungen wie z. B. den Führerschein, die Unternehmensanmeldung oder den Antrag aufs Wohngeld flächendeckend und medienbruchfrei (Ende-zu-Ende) zu digitalisieren. Durch die Fokussierung auf diese 16 Leistungen wird ein Schwerpunkt auf Verwaltungsverfahren gelegt, welche die Mehrzahl der Menschen in Deutschland erreicht. Für diese Leistungen gibt es in den meisten Fällen bereits Onlinedienste, die in Kommunen erfolgreich zum Einsatz kommen.

Was bedeutet Ende-zu-Ende Digitalisierung?

Ein zentraler Punkt des Entwurfs zum OZG-Änderungsgesetz ist die durchgängige Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. In der ersten Phase lag der Fokus ausschließlich auf der digitalen Antragsstellung – nun soll das Prinzip „Ende-zu-Ende“ einen durchgängigen digitalen Prozess ohne Medienbrüche gewährleisten. Ende-zu-Ende umfasst die Beantragung über die Bearbeitung bis hin zur Erbringung einer Leistung. Dies beinhaltet auch die internen Abläufe der Verwaltung, d. h. die digitale Bearbeitung der Anträge in Fachverfahren bin hin zur Erstellung von Bescheiden. Der Bund legt im OZG-Änderungsgesetz wesentliche Verwaltungsleistungen für die Bundesebene fest, die in den kommenden fünf Jahren verbindlich Ende-zu-Ende digitalisiert werden müssen.

Single Digital Gateway

Was ist das SDG?

Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben im Jahr 2018 beschlossen, mit der Verordnung zum Single Digital Gateway (SDG) ein einheitliches digitales Zugangstor zur Verwaltung in der EU zu schaffen. Die EU-Verordnung zum SDG verfolgt das Ziel, das digitale Angebot der Verwaltung bürgernah und nutzerfreundlich zu gestalten. Zudem sollen alle Leistungen der öffentlichen Verwaltung über ein Portal – Your Europe-Portal – zu finden sein.

Weitere Informationen über die Umsetzung der SDG-VO finden Sie im Artikel zum Single Digital Gateway.

Was bedeutet SDG-Relevanz und wo finde ich heraus, ob ein Verwaltungsverfahren SDG-relevant ist?

Die SDG-Relevanz gibt an, ob eine Verwaltungsleistung die Anforderungen der SDG-Verordnung (SDG-VO) erfüllen muss. Wenn eine Verwaltungsleistung einem der 88 Informationsbereiche des Anhangs I der SDG-VO zugeordnet ist oder zur Abwicklung eines der in Anhang II genannten Verfahrensbündel dient, ist sie potenziell SDG-relevant, wonach allerdings noch eine abschließende Beurteilung erfolgt (siehe nächste Frage).

Ob ein Verfahren SDG-relevant ist, kann auf dem FIM-Portal oder auf der OZG-Informationsplattform überprüft werden.

Wie erfolgt die Identifizierung SDG-relevanter Verwaltungsverfahren?

Die Feststellung, ob eine Verwaltungsleistung SDG-relevant im Sinne des Anhang I der SDG-VO ist, erfolgt zunächst durch die Nationale SDG-Koordination in Zusammenarbeit mit der zentralen Bundesredaktion (zenBRed). Sie erfolgt auf Basis des Kurzgutachtens zum Anwendungsbereich der SDG-Verordnung des Lorenz-von-Stein-Instituts für Verwaltungswissenschaften und des daraus abgeleiteten Prüfschemas zur Zuordnung der SDG-relevanten Leistungen zu einem SDG-Informationsbereich. Die abschließende Zuordnung obliegt den Bundesressorts in Zusammenarbeit mit der Bundesredaktion beziehungsweise den Landesredaktionen.

Zur Beschleunigung dieses Prüfprozesses wurde eine Zuordnung (Mapping) erstellt. Diese verbindet die im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) zu digitalisierenden OZG-Leistungen mit den SDG-Informationsbereichen. Das Mapping wird regelmäßig auf den OZG-Umsetzungskatalog angewendet. Nach Festlegung des SDG-Informationsbereichs gemäß einer Codeliste für die Informationsbereiche wird der Umsetzungskatalog im Redaktionssystem des FIM-Bausteins Leistungen bei SDG-relevanten Leistungen im Bundes- und Landesvollzug durch den FIM-Baustein Leistungen ergänzt. Dieser Prozess wurde auf Leistungen im kommunalen Vollzug ausgeweitet.

Die Identifikation von SDG-relevanten Leistungen im Sinne des Anhang II der SDG-VO erfolgt im Rahmen der deutschen Teilerhebung zum Evidence Survey. Diese ist für einen Teil der in Anhang II SDG-VO benannten 21 Verfahrensbündel abgeschlossen.

Ob ein Verfahren SDG-relevant ist, kann auf dem FIM-Portal oder auf der OZG-Informationsplattform prüfen

"Einer für Alle"-Prinzip (EfA)

Wie funktioniert EfA?

Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG) stellt das bis dato größte Modernisierungsvorhaben der öffentlichen Verwaltung seit Bestehen der Bundesrepublik dar. Mit dem "Einer für Alle" (EfA)-Prinzip hat das BMI im Rahmen der OZG-Umsetzung eine nachhaltige, arbeitsteilige Arbeitsstruktur für die interföderale Zusammenarbeit etabliert.

Das EfA-Prinzip ist die Grundlage für die Nachnutzung von digitalisierten Leistungen: Jedes Land sollte Leistungen so digitalisieren, dass andere Länder diese nachnutzen können und den Onlinedienst nicht nochmal selbst entwickeln müssen. Das spart Zeit, Ressourcen und Kosten. Wenn Land A bereits einen Antrag für beispielsweise Wohngeld digitalisiert hat, profitiert Land B davon, da es keinen eigenen Antrag digitalisieren muss, sondern sich an die Lösung aus Land A anschließen kann.

Da das OZG Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, Verwaltungsleistungen digital bereitzustellen, ist das arbeitsteilige, zeitsparende Vorgehen nach EfA besonders wichtig. Denn es geht immerhin um tausende Verwaltungsangebote für Bürgerinnen, Bürger und Organisationen – von Anträgen auf Wohngeld bis zur Anmeldung eines Unternehmens.

EfA bedeutet, dass ein Land oder eine Allianz aus mehreren Ländern eine Leistung zentral entwickelt und betreibt – und diese anschließend den anderen Ländern und Kommunen zur Verfügung stellt, die den Onlinedienst dann mitnutzen können. Hierfür müssen sie sich mittels standardisierter Schnittstellen anbinden. Die Kosten für Betrieb und Weiterentwicklung des Dienstes teilt sich das bereitstellende Land mit den angeschlossenen Ländern und Kommunen.

Was sind die Vorteile von EfA?

Onlinedienste nach dem EfA-Prinzip zentral zu entwickeln und zu betreiben ist besonders kostengünstig und ressourcensparend. Statt 16 eigener Umsetzungsprojekte auf Landesebene und 400 individueller Lösungen auf kommunaler Ebene, wird je Leistung oder Leistungsbündel ein einzelner Onlinedienst entwickelt, dessen Betriebskosten sich die nachnutzenden Partnerinnen und Partner teilen.

EfA-Dienste sind außerdem besonders nutzerfreundlich – denn sie sind länderübergreifend einheitlich gestaltet und werden im Sinne des OZG anwendungsorientiert konzipiert. Zudem werden sie meist durch intensive Tests mit Nutzerinnen und Nutzern in Digitalisierungslaboren begleitet, um einen hohen Standard garantieren zu können.

Welche Leistungen müssen Kommunen eigenständig digitalisieren?

Das OZG wird arbeitsteilig von Bund, Ländern und Kommunen im Digitalisierungsprogramm Föderal umgesetzt, dabei arbeiten Bund und Länder in 14 Themenfeldern zusammen. Der Großteil der zu digitalisierenden Verwaltungsleistungen muss von den Ländern und Kommunen umgesetzt werden (darunter fallen Typ 2/3-Leistungen und Typ 4/5-Leistungen).

Eine zentrale Rolle im Digitalisierungsprogramm Föderal kommt dabei dem "Einer für Alle"-Prinzip zu – dieses Prinzip führt dazu, dass nicht jede Verwaltungsleistung 11.000 Mal in jeder Kommune eigenständig neu digitalisiert werden muss, sondern die digitale Lösung nur einmal in einem Land entwickelt und von allen anderen nachgenutzt werden kann. Durch "Einer für Alle" werden die Kommunen also entlastet, da sie bereits entwickelte Lösungen bei sich übernehmen können.

Viele OZG-Leistungen wurden bereits entwickelt, sind live implementiert und können nachgenutzt werden. Der Status quo unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Welche Lösungen in einem Land zur Nachnutzung verfügbar sind und was von Kommunen eigenständig digitalisiert werden muss, wissen die OZG-Koordinatorinnen und -Koordinatoren der Länder.

Was bedeutet EfA für Kommunen?

Das EfA-Prinzip besagt, dass jede Verwaltungsleistung nur einmal in einem Land bzw. Themenfeld als Onlineprozess entwickelt und anschließend allen anderen Ländern zur Nachnutzung zur Verfügung gestellt wird. Das bedeutet, dass sich Kommunen über standardisierte Schnittstellen an attraktive Onlinedienste anschließen können, statt diese vollständig selbst entwickeln und betreiben zu müssen. Nur durch den Anschluss möglichst vieler Kommunen an die mit diesem Prinzip entwickelten Onlinedienste ist eine flächendeckende digitale Verwaltungslandschaft mit hoher Nutzerfreundlichkeit schnell und für die Kommunen kostengünstig erreichbar. Gerade bei den bundesrechtlich geregelten Leistungen kann eine in Brandenburg entwickelte Lösung auch für Bürgerinnen, Bürger und Organisationen im Saarland 1:1 bereitgestellt werden – aber auch geringfügige Anpassungen sind möglich.

Einige Verwaltungsleistungen werden aufgrund stark kommunalspezifischer Regelungen und hoher Bedeutung für die Belange der örtlichen Gemeinschaft vor Ort in den Kommunen umgesetzt werden müssen. Diese Verwaltungsleistungen können durch Eigenentwicklungen oder die Anpassung von Standard-Softwareprodukten (beispielsweise Kita- und Schulplattformen) digitalisiert werden. Hierzu zählen u. a. Verwaltungsleistungen wie die Kitakostenbeitragserstattung, Hundeanmeldung, Brauchtumsfeuer und die Nutzung von Sport- und Freizeitstätten.

Viele OZG-Leistungen wurden bereits entwickelt, sind live implementiert und können nachgenutzt werden. Der Status quo unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Welche Lösungen in einem Land zur Nachnutzung verfügbar sind und was von Kommunen eigenständig digitalisiert werden muss, wissen die OZG-Koordinatorinnen und -Koordinatoren der Länder.

Wo finde ich konkrete Informationen zu nachnutzbaren EfA- Leistungen?

Erste Ansprechperson für nachnutzbare "Einer für Alle“-Leistungen sind die OZG-Koordinatorinnen und –Koordinatoren der Länder.

Zentrale Plattform ist der EfA-Marktplatz – der Ort für den föderalen Leistungsaustausch. Der durch govdigital bereitgestellte EfA-Marktplatz bietet anbieteroffen verschiedene rechtliche Lösungen für den bundesländerübergreifenden Austausch von EfA-Diensten an. Er stellt damit eine rechtssichere Alternative zur bisher gängigen Verwaltungsvereinbarung dar.  Die bereitstellenden Länder oder IT-Dienstleister können EfA-Dienste auf dem Marktplatz über die FITKO oder govdigital einstellen und so anderen Ländern und Kommunen zum Kauf anbieten. Dies erfolgt rechtssicher über eine Inhouse-Vergabe. Auch die Vertragsabstimmungen und der Kaufprozess erfolgen digital über den EfA-Marktplatz.

Zudem gibt es den "Marktplatz der Nachnutzung" auf der OZG-Informationsplattform. Dieser stellt eine Vernetzungsplattform zum Schmieden von OZG-Umsetzungs- und Anschlussallianzen dar. Auf dem Marktplatz der Nachnutzung finden interessierte Länder und Kommunen die relevanten Entscheidungskriterien für eine mögliche Nachnutzung einer OZG-Leistung. Die technischen und rechtlichen Anforderungen sowie Details zu Entwicklung und Betrieb werden dort erläutert. Die Beteiligten der einzelnen Nachnutzungsangebote sind transparent einsehbar, sodass Interessierte schnell und unkompliziert – direkt auf der Plattform – miteinander in Kontakt treten, Bündnisse eingehen und das Nachnutzungsprojekt konkret angehen können.

Was sollte ich als Kommune für die technische Umsetzung von EfA-Services?

Damit Kommunen digitale Services des Landes bzw. "Einer für Alle"-Services mitnutzen können, müssen die Fachverfahren vor Ort über standardisierte Schnittstellen verfügen, damit die Antragsdaten möglichst maschinenlesbar weiterverarbeitet werden können.

Für die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren ist eine Reihe von Basiskomponenten erforderlich, unter anderem Nutzerkonten, Antragsmanager und Bezahlkomponenten. Die gängigen Basiskomponenten werden den Kommunen jedoch vielfach seitens des jeweiligen Landes zur Verfügung gestellt.

Um in Erfahrung zu bringen, welche Basiskomponenten vom Land zur Verfügung gestellt werden, können sich Kommunen an die OZG-Koordinatorinnen und -Koordinatoren des jeweiligen Landes wenden. Von eigenen kommunalen Sonderlösungen ist grundsätzlich eher abzuraten, da die Anforderungen an Basiskomponenten perspektivisch weiter steigen (z. B. an die Interoperabilität von Nutzerkonten im Portalverbund).

Überall dort, wo es bereits etablierte Standards gibt (u. a. XMeld, XPersonenstand, XKfZ), werden diese Standards im Rahmen der OZG-Umsetzung weiterentwickelt. Dort, wo es noch keine Standards für den Datenaustausch gibt, wird deren Entwicklung durch die OZG-Umsetzung initiiert. Kommunen sollten deshalb ihre Fachverfahrenslandschaft dahingehend analysieren, inwieweit diese bereits schnittstellenfähig ist. Grundsätzlich sollten sich bereits in einem frühen Stadium nachnutzende Länder mit ihren Kommunen und deren Fachverfahrenshersteller in die Entwicklung von “Einer für Alle“-Services einbringen, um alle relevanten Anforderungen berücksichtigen zu können.

OZG-Grundlagen

Strukturen der OZG-Umsetzung

Was passiert in den Digitalisierungsprogrammen?

Das Onlinezugangsgesetz von 2017 verpflichtet Bund und Länder, alle Verwaltungsleistungen zusätzlich über Verwaltungsportale im Internet anzubieten. Das betrifft sowohl Leistungen des Bundes als auch Leistungen der Länder und Kommunen. Der Bund kümmert sich im "Digitalisierungsprogramm Bund" in alleiniger Verantwortung um die Digitalisierung seiner Leistungen. Die Leistungen der Länder und Kommunen werden von Bund, Ländern und Kommunen arbeitsteilig im "Digitalisierungsprogramm Föderal" digitalisiert.

Die Umsetzung der OZG-Leistungen erfolgt in 14 Themenfeldern Die Umsetzung der OZG-Leistungen erfolgt in 14 Themenfeldern (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)

Wieso werden die Leistungen nicht zentral für ganz Deutschland digitalisiert?

Das föderale System ist ein integraler Bestandteil der Verfassung Deutschlands. Auch bei der Verwaltungsdigitalisierung wird daran festgehalten. Bund, Länder und Kommunen standen 2017 vor der Herausforderung komplexer föderaler Strukturen, unterschiedlicher Digitalisierungsstände in den Ländern und Kommunen und einer heterogenen IT-Landschaft. Die Umsetzung des OZG stellt deshalb das bis dato größte Modernisierungsprojekt der öffentlichen Verwaltung seit Bestehen der Bundesrepublik dar. Seitdem haben alle Beteiligten gemeinsam Institutionen und eine Kultur geschaffen, die eine digitale Transformation der Verwaltung über alle föderalen Ebenen hinweg ermöglicht. Das BMI hat im Rahmen der OZG-Umsetzung eine nachhaltige Arbeitsstruktur für die interföderale Zusammenarbeit etabliert. Auf dieser Struktur können alle Beteiligten auch über das OZG hinaus aufbauen.

Beteiligte an der OZG-Umsetzung

Wer hat bei der OZG-Umsetzung welche Rolle?

Bund, Länder und Kommunen setzen das OZG gemeinsam und arbeitsteilig mit Unterstützung der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) um.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) koordiniert federführend die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Es schafft den organisatorischen Rahmen, dient als zentraler Ansprechpartner und bietet fachliche Unterstützung an. Zudem treibt es die Verknüpfung bestehender Verwaltungsportale und die Bereitstellung zentraler Komponenten voran.

Die Bundesressorts setzen in enger Abstimmung mit dem BMI die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen des Bundes um und sind auch zusammen mit den Ländern federführend in den Themenfeldern der föderalen OZG-Umsetzung tätig.

Die Länder setzen die föderalen Leistungen unter ihrer Federführung initial um (sogenannte Referenzimplementierung). Die erarbeiteten Konzepte werden anderen Ländern zur Nachnutzung bereitgestellt. Wo fachlich möglich und sinnvoll, werden Lösungen gemeinsam entwickelt und betrieben, um Ressourcen zu sparen.

Die Kommunen sind überwiegend für den Vollzug von Leistungen zuständig. Daher werden sie bereits bei der Themenfeldplanung, aber auch in den Digitalisierungslaboren und bei der Umsetzung eng einbezogen, um ihre spezifischen Bedarfe zu erfüllen und die nötige Kompatibilität mit den Fachverfahren sicherzustellen.

Die Föderale IT-Kooperation (FITKO) koordiniert gemeinsam mit dem BMI das Digitalisierungsprogramm Föderal, insbesondere die Kooperation mit Ländern und Kommunen. Träger der FITKO sind alle Länder und der Bund.

Was genau ist die Rolle des BMI? Wie werden Länder und Kommunen unterstützt?

Die Zuständigkeit für die Umsetzung digitaler Lösungen liegt jeweils bei der mit dem Vollzug betrauten Verwaltungsebene. Der Bund übernimmt Verantwortung, indem er die nötigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Digitalisierung schafft. Das BMI koordiniert die OZG-Umsetzung des Bundes („OZG-Bund“) und setzt selbst Leistungen in Ressortzuständigkeit um, wie z. B. die Leistung „Integrationskurse“.

Zudem hat das BMI im Digitalisierungsprogramm Föderal gemeinsam mit der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) die übergreifende Koordination und das Programmmanagement und ist zudem selbst federführendes Ressort in einigen Themenfeldern.

Einbeziehung von Nutzerinnen und Nutzern

Wie werden Nutzerinnen und Nutzer an der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen beteiligt?

Nutzerinnen und Nutzer werden von Beginn an in die Leistungsdigitalisierung einbezogen. Das geschieht vorrangig im Rahmen der Durchführung von Digitalisierungslabore. An jedem Labor wirken zwischen 10 und 30 Nutzerinnen und Nutzer mit. Nicht nur in den Laboren, sondern auch in der Arbeit davor und danach, arbeiten User-Experience-Designerinnen und -Designer an der Entwicklung der Anwendungen mit und sorgen dafür, dass die Ansprüche der Nutzerinnen und Nutzer stets mitgedacht werden.

Was ist ein Digitalisierungslabor?

Ein Digitalisierungslabor ist eine Methode, mit der ausgewählte OZG-Leistungen digitalisiert werden. Dafür kommen Beschäftigte von Bundes- und Landesministerien sowie der vollziehenden Behörden mit Designerinnern, Designern sowie Nutzerinnen und Nutzern zu Design-Thinking-Workshops zusammen. Gemeinsam erarbeiten sie dort, wie die digitalen Leistungsanträge aussehen können. Im Digitalisierungslabor geht es nicht darum, nur den bestehenden Papierantrag ins Internet zu stellen, sondern die meist komplexen Prozesse zu vereinfachen und sie besser an die Bedürfnisse der Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sowie der Beschäftigten in den Verwaltungen anzupassen.

Das Spektrum der Digitalisierungslabore reicht von Sozialleistungen mit mehreren hunderttausend Nutzerinnen und Nutzern (wie Wohngeld und Arbeitslosengeld II), über allgemein bekannte Leistungen (wie Kindergeld, Elterngeld und BAföG) bis hin zu komplexen Leistungen für Unternehmen (wie Beantragung einer Baugenehmigung).

Alle Infos zur Arbeit in Digitalisierungslaboren finden Sie hier.

Wie und nach welchen Kriterien werden Nutzerinnen und Nutzer für die Labore ausgewählt?

Im Digitalisierungslabor werden alle Grundlagen und ein erster Umsetzungsplan für das spätere Online-Verfahren entwickelt. Im Anschluss an das Labor bearbeitet das für die Leistung zuständige Land die Empfehlungen – von der Beauftragung eines IT-Dienstleisters über vertragliche Details bis hin zur Ausarbeitung eines Sicherheitskonzepts. Wo möglich und sinnvoll, entwickeln mehrere Länder gemeinsam eine Lösung – wie zum Beispiel beim OZG-Pilotprojekt Wohngeld. Andere Länder können sich entweder nachträglich an eine bestehende Lösung anschließen oder anhand der Laborkonzepte selbst ihre digitalen Lösungen erarbeiten.

Wie kommt eine OZG-Leistung vom Digitalisierungslabor in das zuständige Amt?

Im Digitalisierungslabor werden alle Grundlagen und ein erster Umsetzungsplan für das spätere Online-Verfahren entwickelt. Im Anschluss an das Labor arbeitet das für die Leistung zuständige Land die Schritte einem nach dem anderen ab – von der Beauftragung eines IT-Dienstleisters über vertragliche Details bis hin zur Ausarbeitung eines Sicherheitskonzepts. Wo möglich und sinnvoll, entwickeln mehrere Länder gemeinsam eine Lösung – wie zum Beispiel beim OZG-Pilotprojekt Wohngeld. Andere Länder können sich entweder nachträglich an eine bestehende Lösung anschließen oder anhand der Laborkonzepte selbst ihre digitalen Lösungen erarbeiten. Die Ämter in den Kommunen werden dann im letzten Schritt in die Lösung einbezogen. Gegebenenfalls können sie aber auch selbst Lösungen entwickeln.

Unter anderem diese Leistungen sind schon online.

Was passiert mit den Leistungen, die nicht in einem Digitalisierungslabor bearbeitet werden?

Für solche Leistungen wird in der Planungsphase ein detaillierter Leistungssteckbrief erstellt. Dieser beinhaltet eine Ist-Analyse der Leistung, eine Analyse von Standards und technischen Gegebenheiten sowie Empfehlungen zum konzeptionellen Vorgehen und zur Art der Umsetzung. Der Steckbrief wird anschließend zusammen mit einem Umsetzungsplan für das jeweilige Themenfeld an die Umsetzungsverantwortlichen übergeben und dient als Grundlage für die spätere Digitalisierung der Leistung.

Werden bei der Entwicklung der Online-Angebote auch Seniorinnen und Senioren sowie Bürgerinnen und Bürger mit Sprachbarrieren oder geringem Bildungsniveau berücksichtigt?

Bei der Entwicklung eines Prototyps für eine digitale Lösung werden alle Gruppen von Nutzerinnen und Nutzern berücksichtigt. Dies geschieht über die Ausarbeitung typischer Nutzerprofile – sogenannter Personas – sowie durch die Beteiligung echter Nutzerinnern und Nutzer in den Digitalisierungslaboren. Dabei werden gezielt zum Beispiel ältere Menschen oder Menschen, die eine andere Sprache als Deutsch als Muttersprache haben, eingebunden. Die digitalen Verwaltungsleistungen sollen am Ende für alle Menschen in Deutschland leicht zugänglich und einfach zu nutzen sein. Daneben wird auch weiterhin die Möglichkeit bestehen, die Verwaltungsleistungen persönlich im Amt vor Ort zu beantragen.

Wird auf die Barrierefreiheit der digitalen Angebote geachtet?

Viele Menschen sind auf die Barrierefreiheit digitaler Angebote angewiesen, deshalb sollen die OZG-Leistungen barrierefrei digitalisiert werden. Für den Bund gilt die „Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz“ (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0), in den Ländern gibt es ähnliche Vorschriften. Daneben hat die Nutzerorientierung hat bei der OZG-Umsetzung oberste Priorität. Nutzerinnen und Nutzer wurden von Anfang an in die Entwicklungsprozesse eingebunden und die Konzeption der Prozesse an die Bedürfnisse verschiedener Zielgruppen angepasst. Durch die nutzerzentrierte Herangehensweise der Digitalisierungsprogramme wurde schon früh darauf geachtet, verschiedene Bedarfe mitzudenken und Aspekte wie zum Beispiel barrierefreie PDFs, leicht verständliche Sprache, Image-Replacement oder die Nutzung von Screenreadern einzuplanen.

Als wichtiger Bestandteil einer nutzerfreundlichen Digitalisierung von Verwaltungsleistungen wurde die Barrierefreiheit im Gesetzentwurf für das OZG-Änderungsgesetz verbindlich verankert.

Föderales Informationsmanagement (FIM)

Was ist "FIM"?

Das Föderale Informationsmanagement (FIM) ist ein Produkt des IT-Planungsrats und verfolgt das Ziel einer standardisierten Übersetzung der Rechtssprache in eine Vollzugs- bzw. bürger-/unternehmensfreundliche Sprache (s. im Einzelnen www.fimportal.de). Es liefert standardisierte Informationen für Verwaltungsleistungen. Nach einheitlicher Methodik werden komplizierte Gesetzes- oder Verordnungstexte von Verwaltungsleistungen in allgemein verständliche Sprache übersetzt, die zugehörigen Prozesse entwickelt und Datenfelder für Online-Formulare und Informationsaustausch erstellt. Große FIM-Vorteile sind u.a. Rechtskonformität, größere Benutzerfreundlichkeit und – nicht zuletzt: Einmal erstellte Informationen können von allen Behörden genutzt werden, so dass Doppelarbeit vermieden wird!

Was ist der Unterschied zwischen FIM-Stamm- und OZG-Referenzinformationen?

FIM-Stamminformationen, das sind Stammprozesse, Stammdatenschemata und Stammtexte, beschreiben die gemäß den rechtlichen Standards erforderlichen Prozesse, Datenfelder und Texte mit Bezug auf die Leistungsbearbeitung.

OZG-Referenzinformationen stellen eine nutzerfreundliche Zielvision für die digitale Inanspruchnahme einer Leistung dar. Das heißt, OZG-Referenzinformationen zu einer OZG-Leistung verdeutlichen, welche Anpassungen vorgenommen werden müssen, um nutzerfreundliche Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger und/oder Unternehmen online zur Verfügung zu stellen.

Datenschutz & Sicherheit

Wie werden Datenschutz und -sicherheit gewährleistet?

Neben der Nutzerfreundlichkeit haben Datenschutz und -sicherheit oberste Priorität bei der Umsetzung des OZG. Für jede digital angebotene Verwaltungsleistung erfolgt eine sogenannte Schutzbedarfsfeststellung, durch die sichergestellt wird, dass sowohl die verwendete Authentifizierung und das Datenschutzkonzept als auch die zugrundeliegende IT-Struktur der Sensibilität der Daten angemessen sind. Auch beim Aufbau der Portale steht das Thema Datenschutz im Vordergrund.

Im Gesetzesentwurf zum OZG-Änderungsgesetz spielt Datenschutz eine zentrale Rolle. Insbesondere werden klare Datenschutzregeln für Datenverarbeitung, z. B. für den automatisierten Nachweisabruf, festgelegt.

Was passiert mit den digitalisierten Daten der Nutzerinnen und Nutzer?

Die Nutzerinnen und Nutzer werden immer Klarheit darüber haben, an welche Behörde sie die Daten versenden, die sie gerade eingeben. Falls die zuständigen Behörden Daten speichern, geschieht dies in verschlüsselten Datenbanken nach dem neuesten Stand der IT-Sicherheit. Über die Datenspeicherung werden die Nutzerinnen und Nutzer selbstverständlich in Kenntnis gesetzt. Falls Daten zwischen Behörden übermittelt werden sollen – zum Beispiel vom Jobcenter ans Sozialamt – ist dazu immer eine Einwilligung notwendig. Zudem haben Nutzerinnen und Nutzer nach der Datenschutzgrundverordnung jederzeit das Recht, all ihre bei einer bestimmten Behörde gespeicherten Daten einzusehen. In Zukunft werden zudem immer weniger Daten manuell eingegeben werden müssen. Durch die Registermodernisierung können vermehrt Daten sicher und automatisch eingefügt werden, beispielsweise Adressen aus dem Melderegister. Aber auch dann müssen Nutzerinnen und Nutzer dieser Datenübermittlung immer erst zustimmen.

Servicestandard

Was ist der Servicestandard und wo ist er verortet?

Der Servicestandard für die OZG-Umsetzung definiert 19 Qualitätsprinzipien für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. Mit dem Servicestandard wird die nutzerzentrierte Digitalisierung von Verwaltungsleistungen programmübergreifend unterstützt. Um die Erfüllung des Servicestandards zu überprüfen und Empfehlungen zu einzelnen Punkten zu erhalten, wird ein Online-Selbstaudit angeboten.

Die Schaffung des Servicestandards gründet sich auf der Entscheidung des IT-Planungsrates (2018/22), dass die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen nutzerorientiert erfolgen muss. Er wurde im Rahmen der Programmunterstützung basierend auf einem Vorschlag des Normenkontrollrates entwickelt und am 25. Juni 2020 auf der damaligen OZG-Webseite (jetzt digitale-verwaltung.de) veröffentlicht.

Als Empfehlung für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen bezieht sich der Servicestandard nicht ausschließlich auf die OZG-Umsetzung. Der Servicestandard unterstützt vielmehr alle Beteiligten in Bund, Ländern und Kommunen bei der Entwicklung und Optimierung digitaler Verwaltungsangebote.

In den Digitalisierungsprogrammen Bund und Föderal werden Aspekte des Servicestandards bereits umgesetzt, z. B. Nutzerzentrierung, Zusammenarbeit und Vorgehen. Während der Konzeptionsphase arbeiten in den Digitalisierungslaboren Rechts- und Vollzugsexpertinnen und -experten über verschiedene Verwaltungsebenen hinweg zusammen. Die Nutzerperspektive steht dabei im Fokus, begonnen mit Nutzerinterviews bis hin zum Testen der ersten digitalen Prototypen mit Nutzerinnen und Nutzern der Zielgruppe. Auch in der Umsetzung des digitalen Verwaltungsdienstes sollten diese durch Nutzertests weiter eingebunden sein, damit am Ende ein nutzerfreundlicher Onlineservice entsteht.

Der programmübergreifende Servicestandard dient den OZG-Umsetzungsprojekten als unterstützendes Hilfsmittel. Weiterführende Informationen zum Servicestandard finden Sie hier.

OZG-Bund

Digitalisierungsprogramm Bund

Was passiert im Digitalisierungsprogramm Bund?

Der Bund hat für 115 priorisierte OZG-Leistungen die alleinige Verantwortung. Er kann sie auf Bundesebene umsetzen, ohne die Länder einbeziehen zu müssen. Bis Ende 2023 werden alle 115 Leistungen digital angeboten werden. Zusätzliche stellt der Bund das Bundesportal und die BundID, das Nutzerkonto des Bundes, bereit. Ein Programm-Management im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) steuert die Umsetzung im Einvernehmen mit den Ressorts.

Die Bundesleistungen sind über das Bundesportal mittels einer nutzerfreundlichen Suchfunktion und mit geringem Aufwand zu finden. Das Bundesportal macht darüber hinaus auch föderale Leistungen sowie die dazugehörigen Informationen und Behördenkontakte aus Ländern und Kommunen zugänglich.

Mehr Informationen: OZG-Bund.

Bundesportal

Was ist das Bundesportal?

Das Bundesportal bietet Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen einen zentralen Zugang zu allen Verwaltungsleistungen in Deutschland bieten. Die verfügbaren Daten aller Verwaltungsleistungen sind nach Lebens- und Geschäftslagen geordnet und können bequem über einen Suchassistenten gefunden werden. Viele Leistungen der Bundesbehörden können bereits heute direkt über das Bundesportal beantragt werden. In Zukunft werden weitere Bundesleistungen hinzukommen und das Portal für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen mit zusätzlichen mit Komfortfunktionen ausgebaut.

Des Weiteren bietet das Bundesportal einen Zugang für Bundesbehörden zur Bearbeitung der gestellten Anträge. Behördenmitarbeitende können Anträge zur Bearbeitung abrufen, im Team organisieren und nach Abschluss über die angeschlossenen Nutzerkonten den Bescheid zustellen. Alternativ können sich Bundesbehörden über Schnittstellen an das Bundesportal anbinden um die Anträge direkt in interne Fachverfahren zur Bearbeitung übermitteln. Somit leistet das Bundesportal bereits jetzt einen Beitrag zur vollständigen digitalen Antragsbearbeitung.

Im Portalverbund werden das Bundesportal sowie die Portale der Länder mit Hilfe des „Portalverbund Online Gateway“ (PVOG) miteinander verknüpft, so dass die Nutzerinnen und Nutzer über das Bundesportal mit wenigen Klicks auch alle Leistungen der Länder und Kommunen erreichen können. Bereits jetzt stehen umfangreiche Informationen zu allen Verwaltungsleistungen in Deutschland zur Verfügung.

OZG-Föderal

Digitalisierungsprogramm Föderal

Was passiert im Digitalisierungsprogramm Föderal?

Die Mehrheit der OZG-Leistungen fällt ins Digitalisierungsprogramm Föderal. Diese Leistungen sind in 14 Themenfelder zusammengefasst, die sich nicht an den Zuständigkeiten der Behörden orientieren, sondern an der Nutzerperspektive von Menschen und Organisationen. Jedes Themenfeld wird federführend von einem Tandem aus einem Bundesministerium und einem Bundesland vorangetrieben. Eins der tragenden Prinzipien der OZG-Umsetzung im Programm Föderal ist das „Einer für Alle“-Prinzip (EfA-Prinzip). Das EfA-Prinzip ist die Grundlage für die Nachnutzung von digitalisierten Leistungen: Jedes Land sollte Leistungen so digitalisieren, dass andere Länder diese nachnutzen können und den Onlinedienst nicht nochmal selbst entwickeln müssen. Im Herbst 2023 war rund die Hälfte der Leistungen aus dem Programm Föderal bereits online verfügbar.

Mehr Informationen: OZG-Föderal.

Welche Themenfelder gibt es und welches Land hat jeweils die Federführung?

Die OZG-Leistungen wurden in 14 Themenfelder unterteilt. Durch diese Aufteilung lassen sich thematisch ähnliche Leistungen zusammenhängend digitalisieren, außerdem bilden die Themenfelder die Grundlage für die arbeitsteilige Umsetzung des OZG. Ein Beispiel ist das Themenfeld „Bildung“, in dem die zusammenhängenden Leistungen in diese Lebenslagen gebündelt wurden: Berufsausbildung, Schule, Studium und Weiterbildung. Jeweils ein Bundesland und ein zuständiges Bundesressort haben die Federführung einzelner Themenfelder inne, an denen auch kommunale Partner und gegebenenfalls weitere Bundesländer beteiligt sind.

Mehr Informationen: Themenfelder OZG-Föderal.

Fokusleistungen

Warum wurde eine Fokussierung von Leistungen in 2023 vorgenommen?

Bund und Länder hatten im Mai 2022 beschlossen, besonders relevante Leistungen des OZG für eine flächendeckende Digitalisierung und Nachnutzung zu priorisieren. Dabei handelte es sich um 35 Leistungen in der Umsetzungsverantwortung der Länder. Im Laufe des Jahres 2022 haben Bund und Länder Umsetzungshemmnisse identifiziert, die insbesondere die Nachnutzung dieser Verwaltungsleistungen betreffen.

Bund und Länder haben sich daher im Februar 2023 darauf verständigt, sich auf ausgewählte „Fokusleistungen“ zu konzentrieren, mit dem Ziel, bundesweit qualitativ hochwertige und nutzerorientierte Onlinedienste anzubieten. Die flächendeckende Digitalisierung dieser ausgewählten Leistungen soll schnell spürbare Erleichterungen im Alltag der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen schaffen. Darüber hinaus sollen wertvolle Erkenntnisse für die Digitalisierung aller weiteren Verwaltungsleistungen gewonnen werden.

Was bedeutet "Fokusleistung" konkret? Welche Besonderheiten haben diese im Vergleich zu anderen OZG-Leistungen?

Zur Auswahl der 16 Fokusleistungen wurden verschiedene Kriterien herangezogen: So wurden Leistungen ausgewählt, die eine hohe Fallzahl aufweisen, also besonders häufig von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen in Anspruch genommen werden. Zudem wurden Verpflichtungen aus weiteren gesetzlichen Vorgaben wie der Single Digital Gateway (SDG) -Verordnung der EU beachtet sowie Stellungnahmen von weiteren Akteuren, wie Kommunen und Wirtschaftsverbänden. Diese Fokusleistungen weisen große Nutzungspotenziale auf und bieten hilfreiche Erkenntnisse für die Bereitstellung qualitativ hochwertiger sowie nutzerorientierter Verwaltungsleistungen. Das bundesweite Angebot dieser digitalen Verwaltungsleistungen wird weiterhin durch politisches Engagement und durch eine verstärkte Unterstützung seitens der Bundesregierung vorangetrieben.

Welche Fokusleistungen gibt es?

Die 16 Fokusleistungen sind:

  • Wohngeld 2.0
  • Führerschein
  • Ummeldung
  • Elterngeld Digital
  • Kraftfahrzeugzulassung, Um- und Abmeldung
  • Einbürgerung
  • Personalausweis
  • Unternehmensanmeldung und –genehmigung
  • Handwerksgründung
  • Öffentliche Vergabe
  • Energiepauschale für Studierende
  • Unterhaltsvorschuss
  • Eheschließung
  • Bauvorbescheid und Baugenehmigung
  • Anlagengenehmigung
  • Bürgergeld

 

Die Fokusleistung „Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler“ wurde bereits umgesetzt und war bundesweit verfügbar. Eine Antragsstellung war bis zum 2. Oktober 2023 möglich.

Was bedeutet "Fokusleistung" konkret? Welche Besonderheiten haben diese im Vergleich zu anderen OZG-Leistungen?

Zur Auswahl der 16 Fokusleistungen wurden verschiedene Kriterien herangezogen: So wurden Leistungen ausgewählt, die eine hohe Fallzahl aufweisen, also besonders häufig von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen in Anspruch genommen werden. Zudem wurden Verpflichtungen aus weiteren gesetzlichen Vorgaben wie der Single Digital Gateway (SDG) -Verordnung der EU beachtet sowie Stellungnahmen von weiteren Akteuren, wie Kommunen und Wirtschaftsverbänden. Diese Fokusleistungen weisen große Nutzungspotenziale auf und bieten hilfreiche Erkenntnisse für die Bereitstellung qualitativ hochwertiger sowie nutzerorientierter Verwaltungsleistungen. Das bundesweite Angebot dieser digitalen Verwaltungsleistungen wird weiterhin durch politisches Engagement und durch eine verstärkte Unterstützung seitens der Bundesregierung vorangetrieben.

Rahmenarchitektur, Standardisierung, Basiskomponenten

Ende-zu-Ende Digitalisierung

Inwieweit fördert die OZG-Rahmenarchitektur die Ende-zu-Ende Digitalisierung der deutschen Verwaltung?

Eine ebenenübergreifende OZG-Rahmenarchitektur schafft die Voraussetzungen für eine durchgängige Digitalisierung. Der Fokus auf die einfache Wiederverwendbarkeit zentraler Basisdienste und -komponenten ermöglicht eine nahtlose Verzahnung aller erforderlichen IT-Bausteine über einheitliche Schnittstellen und Standards. Dies gewährleistet digitale und medienbruchfreie Verwaltungsprozesse - von der Antragstellung über die Bearbeitung bis hin zum Versand des Bescheids über einen digitalen elektronischen Rückkanal.

OZG-Rahmenarchitektur

Was verbirgt sich hinter dem Begriff OZG-Rahmenarchitektur?

Die OZG-Rahmenarchitektur definiert den ganzheitlichen Rahmen einer föderalen IT-Architektur für die Verwaltungsdigitalisierung von Bund, Ländern und Kommunen und umfasst alle notwendigen Standards, Schnittstellen und zentralen Basisdienste und -komponenten. Diese soll die Verwaltungsdigitalisierung beschleunigen und vereinheitlichen. Auf diese Weise kann eine effiziente, vertrauenswürdige und digital souveräne Transformation geschaffen und eine Ende-zu-Ende-Digitalisierung sichergestellt werden.

Was bedeutet Portalverbund?

Der Portalverbund stellt die technische Plattform zur Verfügung, auf der Bürgerinnen, Bürger und Organisationen jede Verwaltungsleistung - unabhängig davon, auf welchem Verwaltungsportal in Deutschland sie einsteigen - einfach und schnell erreichen können. Dafür werden die Verwaltungsportale des Bundes und der Länder intelligent verknüpft. Darüber hinaus verknüpft jedes Land sein Verwaltungsportal mit den Kommunalportalen und sonstigen Fachportalen seines Landes zu einem eigenen Portalverbund. Der Bund verknüpft die Fachportale des Bundes mit seinem Bundesportal.

Konsulationsprozess

Was ist der Konsultationsprozess zum Zielbild der OZG-Rahmenarchitektur?

Im Rahmen der Daueraufgabe Verwaltungsdigitalisierung wird derzeit ein strategisches Zielbild erarbeitet, das die Grundlage für eine gemeinsame, ebenenübergreifende OZG-Rahmenarchitektur schaffen soll. Dieses Zielbild wird als Vorhaben des Föderalen IT-Architekturboards (FIT-AB) erarbeitet und bildet dann den Ausgangspunkt für einen zielgerichteten Dialog zwischen Bund und Ländern.

Um unterschiedliche Perspektiven zu berücksichtigen und eine breite Beteiligung und Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu fördern, wurde begleitend ein Konsultationsprozess über OpenCoDE.de eingerichtet. Teilnehmende sind Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Unternehmen sowie Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Verwaltung. Über OpenCoDE werden die Arbeitsergebnisse des FIT-AB in Form von Leitfragen zur Verfügung gestellt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Konsultationsprozesses haben die Möglichkeit, ihre Kommentare, Bedenken oder Empfehlungen über OpenCoDE abzugeben. Die Ergebnisse des Konsultationsprozesses fließen in die Entwicklung des Zielbildes ein. Die Teilnehmenden spielen in diesem Prozess eine entscheidende Rolle als Impulsgeber und kritische Meinungsbildner, sind aber keine politisch legitimierten Personen mit Entscheidungsbefugnis.

Digitale Identitäten, Nutzerkonten & Postfächer

Was ist ein Nutzerkonto?

Nutzerkonten ermöglichen es Bürgerinnen und Bürgern, sich gegenüber Behörden elektronisch zu identifizieren und zu authentifizieren. Die Identifizierung bzw. Authentifizierung kann auf verschiedene Arten erfolgen. Grundsätzlich gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Nutzerinnen und Nutzer geben bestimmte persönliche Daten (u. a. Name, Anschrift, Geburtsdatum) selbst ein, wählen einen Benutzernamen und ein Passwort und speichern damit diese Daten in ihrem persönlichen Nutzerkonto.
  • Nutzerinnen und Nutzer haben ein elektronisches Identifizierungsmittel – zum Beispiel ihren Online-Ausweis. In diesem Fall können die Daten aus dem Identifizierungsmittel über eine entsprechende Schnittstelle direkt im persönlichen Nutzerkonto hinterlegt werden.

Bei Beantragung einer Verwaltungsleistung können die Identitätsdaten aus dem Nutzerkonto durch Login im Nutzerkonto direkt in das Antragsformular übernommen werden. Die Speicherung der Identitätsdaten (gemäß § 8 OZG) erfolgt auf freiwilliger Basis der Nutzerinnen und Nutzer. Für Nutzerinnen und Nutzer vereinfacht das den Antragsprozess. Für Behörden ist es nicht mehr notwendig, für jede einzelne Verwaltungsleistung eine eigene Identifizierungskomponente zu entwickeln – sie können sich einfach an das Nutzerkonto des Bundes oder eines Landes anbinden.

Nutzerkonten verfügen zudem über Postfächer, in die Behörden den Nutzerinnen und Nutzern elektronische Nachrichten zukommen lassen können. Darüber hinaus können Behörden auf Wunsch der Nutzerin oder des Nutzers auch Bescheide elektronisch in dem Postfach bekannt geben.

Es wird zwischen Identifizierung und Authentifizierung unterschieden. Bei der Identifizierung teilt eine Person dem Nutzerkonto mit, wer sie ist. Das geht zum Beispiel mit einem Nutzernamen. Bei der Authentifizierung wird die Identität einer Person anhand eines bestimmten Merkmals überprüft. Das geht zum Beispiel mit einem Passwort, einem Zertifikat oder einer Chipkarte.

Das Nutzerkonto des Bundes ist die BundID. Informationen über die BundID, inklusive eines Videos, dass die verschiedenen Identifizierungsmittel erklärt, erhalten Sie hier. Eine BundID können Sie sich hier anlegen. Dort finden Sie ebenfalls Informationen über die verschiedenen Zugangsmöglichkeiten, die Ihnen mit der BundID angeboten werden. Ihr Online-Ausweis ist das einzige Identifizierungsmittel, das Sie für alle Zugangsarten verwenden können.

Was ist ein Unternehmenskonto?

Für Unternehmen gibt es seit Juni 2021 ein einheitliches Unternehmenskonto. Damit können mehrere Vertretungsberechtigte Personen EINES Unternehmens sich bei Onlinediensten von Behörden mit ihrem Unternehmenskonto anmelden, Anträge authentifiziert ausfüllen, absenden und Bescheide über ihr Postfach empfangen.

Zur Identifizierung bzw. Authentifizierung wird in dem einheitlichen Unternehmenskonto das ELSTER-Zertifikat genutzt, das auch für die elektronische Abgabe der Steuererklärung verwendet werden kann. Deshalb wird das Unternehmenskonto auch ELSTER-Unternehmenskonto genannt. Weitere Informationen über das Unternehmenskonto erhalten Sie auf der Internetseite. Dort können Sie Ihr Unternehmenskonto erstellen und sich anmelden.

Das Unternehmenskonto ist Bestandteil des Gesetzesentwurfes zum OZG-Änderungsgesetz. Über dieses Konto sind künftig alle digitalen Verwaltungsdienstleistungen auch für Unternehmen einfach, sicher, transparent und von überall und zu jedem Zeitpunkt nutzbar.

Wie können sich Bürgerinnen und Bürger zweifelsfrei online identifizieren?

Wird eine digitale Verwaltungsleistung beantragt, werden von der antragstellenden Person immer persönliche Daten benötigt. Das können zum Beispiel Name, Anschrift, Finanzdaten oder Gesundheitsdaten sein. Je vertraulicher die Daten sind, desto besser sollen sie geschützt sein. Deshalb gibt es unterschiedliche Grade der Vertraulichkeit für digitale Verwaltungsleistungen.

Je höher die von einer digitalen Verwaltungsleistung benötigte Vertraulichkeit ist, desto zuverlässiger soll die genutzte Methode zur Identifizierung und Authentifizierung sein.

In Deutschland werden digitale Verwaltungsleistungen diesen Vertraulichkeitsgraden zugeordnet:

  1. Basisregistrierung: Die Anmeldung erfolgt mit einem Benutzernamen und einem Passwort. Damit soll das Risiko eines Identitätsmissbrauchs verringert werden.
  2. Substanziell: Die Anmeldung erfolgt mit dem ELSTER-Zertifikat, das auch für die elektronische Abgabe der Steuererklärung verwendet wird. Damit soll das Risiko eines Identitätsmissbrauchs erheblich verringert werden.
  3. Hoch: Die Anmeldung erfolgt mit der Online-Ausweisfunktion (auch Online-Ausweis genannt). Der Online-Ausweis soll den Identitätsmissbrauch verhindern. Den Online-Ausweis können Deutsche mit ihrem Personalausweis nutzen. In Deutschland lebende Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Staaten außerhalb der EU können sich mit ihrem elektronischen Aufenthaltstitel ebenfalls online-ausweisen. Für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger gibt es zudem seit Januar 2021 die eID-Karte mit Online-Ausweis.

Was ist der "Online-Ausweis"?

Der Online-Ausweis ermöglicht das digitale Ausweisen im Internet, also den elektronischen Identitätsnachweis. Den Online-Ausweis können alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit ihrem Personalausweis nutzen. Für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger gibt es die eID-Karte mit Online-Ausweis. In Deutschland lebende Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Staaten außerhalb der EU können sich mit ihrem elektronischen Aufenthaltstitel ebenfalls online ausweisen.

Die drei genannten Karten verfügen über einen Chip. Dieser Chip kann mit einem Lesegerät und mit Smartphones ausgelesen werden. Dafür wird die NFC-Schnittstelle des Smartphones genutzt. NFC steht für Near Field Communication und bedeutet "Nahfeldkommunikation". Dabei handelt es sich um einen Übertragungsstandard, mit dem sich Daten über sehr kurze Distanzen austauschen lassen.

Für die Nutzung des Online-Ausweises wird eine passende App benötigt, zum Beispiel die kostenlose AusweisApp des Bundes. Dabei sind die Daten immer gut geschützt. Die Ende-zu-Ende-verschlüsselte Datenübermittlung erfolgt erst nach Eingabe der selbstgewählten, sechsstelligen PIN.

Bei allen ab Sommer 2017 ausgestellten Personalausweisen ist der Online-Ausweis aktiviert. Einsatzbereit ist der Online-Ausweis, nachdem eine selbstgewählte, sechsstellige PIN gesetzt wurde. Ist der Online-Ausweis deaktiviert, kann er im Bürgeramt oder online aktiviert werden.

Weitere Informationen über den Online-Ausweis sowie über 240 Anwendungsmöglichkeiten für Ihren Online-Ausweis erhalten Sie auf: www.personalausweisportal.de

Portale und Plattformen

Wo finde ich Antworten auf häufige Fragen zu Modul-F?

Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema MODUL-F finden Sie im entsprechenden Themenbereich.