Unter dem technischen Dienst wird die konkrete Implementierung zur Ausstellung eines Nachweises bei einer konkreten Registerinstanz bzw. nachweisliefernden Stelle verstanden. Der technische Dienst verfügt über einen eindeutigen Identifier (Service-ID). Andere technische Dienste, die Softwarekomponenten anbieten, sind im Kontext dieses Konzepts nicht gemeint. Für den Abruf von Nachweisen von einem technischen Dienst sind Verbindungsparameter erforderlich. Beispiel: Dienstinstanz von NOOTS_Meldebescheinigung für die Stadt Köln
Themenfeld
Ein Themenfeld setzt sich aus mehreren inhaltlich verwandten Lebens- und/oder Geschäftslagen zusammen. Die 63 Lebens- und Geschäftslagen sind in 14 Themenfeldern zusammengefasst. Ein Themenfeld kann sowohl Leistungen für Bürgerinnen und Bürger als auch für Unternehmen enthalten. Die Bündelung in Themenfelder dient zum einen dazu, dass Leistungen, die aus Nutzersicht zusammen hängen, auch bei der Digitalisierung im Zusammenhang betrachtet werden und zum anderen als Grundlage für die aufgabenteilige Umsetzung.
Typ-1-Leistung
Der LeiKa-Typ bestimmt auf welcher Verwaltungsebene (kommunal, Land oder Bund) die Regelungs- und Vollzugszuständigkeit der Leistung liegt. Es werden 5 Typen unterschieden, die für die OZG-Umsetzung relevant sind:
Typ 1: Regelungs- und Vollzugskompetenz auf Bundesebene
Typ 2 und 3: Regelungskompetenz auf Bundesebene - Vollzug durch Landesebene oder kommunale Ebene
Typ 4: Regelungskompetenz auf Landesebene
Typ 5: Regelungskompetenz auf kommunaler Ebene