EfA-Nachnutzung in den Ländern

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Einer für Alle

Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die jeweilig geltenden Regeln und Bedingungen zur Nachnutzung von Onlinediensten der einzelnen Bundesländer.

Das "Einer für Alle"-Prinzip spart Zeit, Ressourcen und Kosten bei der Verwaltungsdigitalisierung. Denn nach diesem Prinzip übernimmt ein Land oder eine Allianz aus mehreren Ländern die zentrale Entwicklung und den Betrieb einer Leistung. Andere Länder und Kommunen können den Dienst dann mittels standardisierter Schnittstellen anbinden und somit mitnutzen, zum Beispiel über den FIT-Store. Jedoch ist es gar nicht so einfach für nachnutzende Behörden in den Ländern, die richtigen Ansprechpersonen sowie weitere Infos zu den Finanzierungsmodalitäten von EfA im jeweiligen Land zu finden. Wir haben hier die wichtigsten Informationen für die Kommunen zusammengetragen.

Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die jeweiligen Ansprechstellen, Marktplätze und Finanzierungsmodalitäten der einzelnen Bundesländer zur EfA-Nachnutzung von Onlinediensten.

Baden-Württemberg

Ansprechstelle für Kommunen

Gemeindetag BW:
Frau König
E-Mail: leonie.koenig@gemeindetag-bw.de

Landkreistag BW:
Frau Krüger
E-Mail: krueger@landkreistag-bw.de

Städtetag BW:
Herr Brückner
E-Mail: manuel.brueckner@staedtetag-bw.de

Wo findet die Kommune die nachnutzbaren Leistungen?BW Portal: Onlinedienstgesamtliste (EfA + Eigenentwicklungen)
Service-bw Plattform
Ggf. weiterer Marktplatz
FinanzierungInformationen zu Finanzierungsmodalitäten

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Bayern

Ansprechstelle für KommunenBayKommun
Webseite der BayKommun
E-Mail: projekt@baykommun.bayern
Wo findet die Kommune die nachnutzbaren Leistungen?

BayKommun Digitalmarkt

Hinweis: Go-Live erfolgt in Kürze

Ggf. weiterer Marktplatz
FinanzierungInformationen zu Finanzierungsmodalitäten

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Berlin

Ansprechstelle für Kommunenozg@senatskanzlei.berlin.de
Wo findet die Kommune die nachnutzbaren Leistungen?Aufgrund der gesamtstädtischen fachlichen und politischen Verantwortung der Senatsverwaltungen entscheidet die jeweils zuständige Senatsverwaltung (ggf. in Abstimmung mit den Bezirken) selbständig über die Nachnutzung einer EfA-Leistung. Wenn eine Nachnutzungsentscheidung getroffen wurde, dann hat die zuständige Senatsverwaltung diese mit den Bezirken gemeinsam abgestimmt und stößt aufgrund des bezirklichen Bedarfs die Nachnutzung an. Das zuständige Ressort kauft die EfA-Leistung ein und stellt sie der gesamten Berliner Verwaltung einschließlich der Bezirke zur Verfügung und trägt auch die den Bezirken im Bereitstellungsprozess anfallenden Kosten.
Ggf. weiterer Marktplatz
Finanzierungn. a.

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Brandenburg

Ansprechstelle für KommunenE-Mail: OZG@mik.brandenburg.de
Wo findet die Kommune die nachnutzbaren Leistungen?Marktplatz für Online-Dienste Brandenburg
Ggf. weiterer MarktplatzDIKOM Serviceportal  
FinanzierungInformationen zu Finanzierungsmodalitäten

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Bremen

Ansprechstelle für KommunenDigitalisierungsbüro
E-Mail: digitalisierungsbuero@finanzen.bremen.de
Wo findet die Kommune die nachnutzbaren Leistungen?Direktkontakt Digitalisierungsbüro
Ggf. weiterer Marktplatzn. a.
FinanzierungInformationen zu Finanzierungsmodalitäten

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Hamburg

Ansprechstelle für KommunenRollout- und Anbindungsmanagement
E-Mail:
efahamburgkey-account-management@sk.hamburg.de
Wo findet die Kommune die nachnutzbaren Leistungen?Marktplatz für EfA-Leistungen
Ggf. weiterer Marktplatz
FinanzierungInformationen zu Finanzierungsmodalitäten

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Hessen

Ansprechstelle für Kommunen

E-Mail: ozg@digitales.hessen.de

sowie Kontakt über Kommunale Koordinierungsstelle
E-Mail: ozg-koordinierungsstelle@innen.hessen.de

Wo findet die Kommune die nachnutzbaren Leistungen?ekom21: EfA-Projekte - Einer für Alle
Ggf. weiterer Marktplatz
Finanzierung

Veröffentlichung der Finanzierungsmodalitäten der Nachnutzung


Das Land Hessen unterstützt die hessischen Kommunen bei der OZG-Umsetzung in vielfältiger Weise. Bereits im Jahr 2019 wurde mit den Kommunalen Spitzenverbänden eine Vereinbarung zur Unterstützung der Kommunen bei der OZG-Umsetzung in Höhe von fast 17 Mio Euro geschlossen. Darin abgedeckt sind neben der Entwicklung von Standard-Onlineformularen, Digitalisierungsberatungen für alle Kommunen, Förderung von OZG-Modellkommunen und die kostenlose Bereitstellung der Digitalisierungsplattform „civento“.

Um die Nutzung der EfA-Verfahren in den hessischen Kommunen voranzutreiben und die Kommunen weiter zu entlasten, hat das Land beschlossen, die Betriebskosten von kommunalen EfA-Verfahren aus anderen Ländern für die Jahre 2023 und 2024 bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von 3,9 Mio. Euro pro Jahr aus Mitteln des Landes zu übernehmen, sofern diese nicht aus anderen Quellen, zum Beispiel aus den Themenfeldern über Mittel des Bundes erfolgt.

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Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechstelle für KommunenE-Mail: ozg-service@zd.mv-regierung.de
Wo findet die Kommune die nachnutzbaren Leistungen?Bis Ende 2024 erfolgt die OZG-Umsetzung im Land M-V noch projektförmig im OZG-Programm M-V. Der Rollout von nachnutzbaren OZG-Lösungen wird über Vertreter der kommunalen Spitzenverbände im OZG-Programm M-V organisiert. Verfügbare OZG-Lösungen werden aktiv an die kommunale Ebene kommuniziert.
Ggf. weiterer MarktplatzeGo-MV: Rollout der Online-Dienste für Städte, Gemeinden und Ämter
FinanzierungInformationen zu Finanzierungsmodalitäten sind noch nicht verfügbar.

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Niedersachsen

Ansprechstelle für Kommunen

Allgemeine Fragen zur Nachnutzung:
E-Mail: digitaleverwaltung@mi.niedersachsen.de

Nachnutzung von Onlinediensten im TF Gesundheit:
E-Mail: Gesundheit-Digital@it.niedersachsen.de

Nachnutzung von Fokusleistungen/Leistungen von föderalem Interesse:
E-Mail: kommunalvertreter@govconnect.de

Wo findet die Kommune die nachnutzbaren Leistungen?Marktplatz für EfA-Leistungen
Ggf. weiterer Marktplatz
Finanzierung

Onlinedienste, die nach dem EfA-Prinzip in Niedersachsen nachgenutzt werden können, werden wie nachfolgend dargestellt finanziert.

Ressorts (unmittelbare Landesverwaltung):

Entwicklung und Betrieb im ersten Jahr werden bis Ende 2023 durch das Programm Föderal des Bundes finanziert.
Die Betriebskosten inkl. Wartung, Pflege und Erstkonfiguration (im 1. Betriebsjahr sofern nicht schon durch das Programm Föderal finanziert) werden zentral durch MI finanziert.
Die Kosten der fachlichen Weiterentwicklung müssen die zuständigen Ressorts tragen (Personalkosten für die fachliche Weiterentwicklung; die technische Umsetzung ist Teil der Betriebskosten).

Körperschaften, Anstalten, Stiftungen (mittelbare Landesverwaltung):

Aktuell geht Niedersachsen davon aus, dass Entwicklung und Betrieb im ersten Jahr noch bis Ende 2023 weitgehend durch das Programm Föderal des Bundes finanziert werden.
Die Betriebskosten inkl. Wartung, Pflege und Erstkonfiguration (im 1. Betriebsjahr sofern nicht schon durch das Programm Föderal finanziert) müssen selbst finanziert werden.
Ausnahme: Im Bereich von Onlinedienste der EU-DLR sowie der BQRL erfolgt eine zentrale Finanzierung der Betriebskosten inkl. Pflege und Erstkonfiguration zentral durch das MI (z.B. Gewerbeanmeldung oder -abmeldung).
Die Kosten der fachlichen Weiterentwicklung müssen die zuständigen Verwaltungen selber tragen (Personalkosten für die fachliche Weiterentwicklung; die technische Umsetzung ist Teil der Betriebskosten).
Für die Jahre 2023/2024 strebt das Land aktuell eine vollständige Kostenübernahme der nicht durch das Programm Föderal finanzierten Betriebskosten an. Dies ist allerdings bisher nicht sichergestellt. 

Kommunen (mittelbare Landesverwaltung):

Aktuell geht Niedersachsen davon aus, dass Entwicklung und Betrieb im ersten Jahr bis Ende 2023 weitgehend durch das Programm Föderal des Bundes finanziert werden.
Die Betriebskosten inkl. Wartung, Pflege und Erstkonfiguration (im 1. Betriebsjahr sofern nicht schon durch das Programm Föderal finanziert) müssen selbst finanziert werden.
Ausnahme: Im Bereich von Onlinedienste der EU-DLR sowie der BQRL erfolgt eine zentrale Finanzierung der Betriebskosten inkl. Pflege und Erstkonfiguration zentral durch das MI (z.B. Gewerbeanmeldung oder -abmeldung).
Die Kosten der fachlichen Weiterentwicklung müssen die zuständigen Kommunen selber tragen (Personalkosten für die fachliche Weiterentwicklung; die technische Umsetzung ist Teil der Betriebskosten).
Für die Jahre 2023/2024 strebt das Land aktuell eine Kostenübernahme der nicht durch das Programm Föderal finanzierten Betriebskosten an. Dies ist allerdings bisher nicht sichergestellt.

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Nordrhein-Westfalen

Ansprechstelle für KommunenKommunalvertreter NRW
E-Mail:kommunalvertreter@digitales.nrw.de
Wo findet die Kommune die nachnutzbaren Leistungen?Webseite der Kommunalvertreter NRW
Ggf. weiterer Marktplatz
FinanzierungInformationen zu Finanzierungsmodalitäten sind noch nicht verfügbar.

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Rheinland-Pfalz

Ansprechstelle für KommunenE-Mail: ozg-praxisgruppen@ldi.rlp.de
Wo findet die Kommune die nachnutzbaren Leistungen?

OZG-Berichtssystem Rheinland-Pfalz

Hinweis: erreichbar nur aus LDI-Netz in Rheinland-Pfalz

Ggf. weiterer Marktplatz
FinanzierungInformationen zu Finanzierungsmodalitäten sind noch nicht verfügbar.

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Saarland

Ansprechstelle für KommunenZweckverband eGo-Saar
E-Mail:ozg-team@ego-saar.de
Telefon: 0681/85 74 20-80
Wo findet die Kommune die nachnutzbaren Leistungen?Die Kommune kann sich über die Informationsplattform beziehungsweise den Marktplatz zu verfügbaren Leistungen am Markt informieren. Besteht Interesse zur Nachnutzung, so soll der Zweckverband um weitere Informationen zur Nachnutzung (Kosten, Technische Vorraussetzungen, etc.) angefragt werden. 
Ggf. weiterer Marktplatz
FinanzierungInformationen zu Finanzierungsmodalitäten sind noch nicht verfügbar.

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Sachsen

Ansprechstelle für KommunenSächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD)
Webseite der SAKD
Wo findet die Kommune die nachnutzbaren Leistungen?Marktplatz für EfA-Leistungen
Ggf. weiterer MarktplatzSächsisch Direkt
FinanzierungInformationen zu Finanzierungsmodalitäten sind noch nicht verfügbar.

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Sachsen-Anhalt

Ansprechstelle für Kommunen

OZG-Landeskoordination Sachsen-Anhalt
E-Mail:ozg@sachsen-anhalt.de

Kontakt zum OZG-Team

Wo findet die Kommune die nachnutzbaren Leistungen?OZG in Sachsen-Anhalt: Nachnutzungsprojekte
Ggf. weiterer MarktplatzGo Live des eGovernmentShopST (Shop für EfA-OD, Landes-OD und Basisdienste) folgt in Kürze.
FinanzierungInformationen zu Finanzierungsmodalitäten sind noch nicht verfügbar.

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Schleswig-Holstein

Ansprechstelle für KommunenIT-Verbund SH
E-Mail:info@itvsh.de
Telefon: 0431-530 550 46
Wo findet die Kommune die nachnutzbaren Leistungen?OZG-Shop für Kommunen des Landes Schleswig-Holstein
Ggf. weiterer Marktplatz
Finanzierung

Im Rahmen eines strukturierten Vorgehensmodells, in dem mehrere Projekt- und Linienstrukturen miteinander interagieren, entwickelt das Land Schleswig-Holstein gemeinsam mit IT Verbund SH (ITVSH) Onlinedienste für die Kommunalverwaltungen. Hierdurch erfolgt ein strukturiertes gemeinsames Vorgehen, um die Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes möglichst effizient und an sinnvollen Bedarfen entlang umzusetzen. Das beschriebene Vorgehen ist auch finanziell unterlegt. Nach aktuellem Vereinbarungsstand finanziert das Land den Kommunen Referenzimplementierungen für alle Verwaltungsleistungen, die in kommunaler Ausführung liegen, unabhängig davon, welche föderale Ebene rechtssetzend ist. Für Verwaltungsleistungen, die Ihren rechtlichen Ursprung auf Bundes- und Landesebene haben, aber auf kommunaler Ebene durchgeführt werden, übernimmt das Land auch die Kosten für Wartung, Pflege, Betrieb und Weiterentwicklung. Sofern fachlich geeignete EfA-Dienste zur Verfügung stehen, werden diese von SH übernommen und ebenfalls als Referenzimplementierung bereit gestellt. Die Referenzimplementierungen werden den Kommunen über den Onlinedienste-Shop zur Nachnutzung angeboten. Für den kommunalen Roll-Out ist der ITVSH zuständig.

Das Land stellt den Kommunen derzeit außerdem kostenfrei OZG-Infrastrukturen zur Nutzung zur Verfügung. Dazu gehören neben den Onlinediensten auch Basisdienste wie das Servicekonto, der Zuständigkeitsfinder oder das Kommunale OSI-Plugin, ein Bearbeitungstool für Anträge. (Stand: November 2022)

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Thüringen

Ansprechstelle für KommunenE-Mail: kommunalberatung@tfm.thueringen.de 
Wo findet die Kommune die nachnutzbaren Leistungen?Online-Verwaltung Thüringen oder 
Online-Verwaltung Thüringen: OZG-Manager
Ggf. weiterer MarktplatzOnline-Verwaltung Thüringen: Auftragsdatenverarbeitung in ThAVEL
FinanzierungInformationen zu Finanzierungsmodalitäten

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