Kommunale Förderprogramme
Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Kommune
Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die kommunalen Förderprogramme. Die Förderliste ist alphabetisch sortiert und bietet aufschlussreiche Informationen darüber, welche Form der Unterstützung die verschiedenen Länder ihren Kommunen geben.
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Für Informationen zu den fehlenden Bundesländern wenden Sie sich an die entsprechenden OZG-Koordinatorinnen und -Koordinatoren.
Bayern
Förderprogramme für Kommunen
Digitales Rathaus
Gefördert werden Beschaffungsmaßnahmen zur erstmaligen Bereitstellung von Onlinediensten (mit oder ohne digitalem Fachverfahren). Jede Kommune im Freistaat Bayern kann für die erstmalige Bereitstellung von Onlinediensten eine Förderung von bis zu 20.000 Euro (Fördersatz max. 80 Prozent, in Ausnahmen max. 90 Prozent) erhalten.
Weitere Unterstützungsleistungen des Freistaates Bayern
1 Bereitstellung von Anwendungen, Infrastruktur und Software-Komponenten
1.1 BayernPortal inkl. Redaktionssystem und Anbindung an Portalverbund
Das BayernPortal ist zentrale Informationsplattform der öffentlichen Verwaltung und bietet bayernweit einen zentralen Zugang zu elektronischen Verwaltungsleistungen von Freistaat und Kommunen und erfüllt die (OZG-) Forderungen nach der Bereitstellung von Nutzerkonten sowie deren Verknüpfung zum Portalverbund. Das BayernPortal wird den Kommunen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Über das dazugehörige Redaktionssystem können die Kommunen ihre Behördenkontaktdaten und regionalen Ergänzungen zu den Verwaltungsleistungen, sowie Online-Verfahren pflegen.
1.2 BayernApp – Verwaltung mobil
Die BayernApp (seit Februar 2021 in den App-Stores) bietet Bürgerinnen und Bürgern einen mobilen Zugang zu staatlichen und kommunalen Verwaltungsleistungen. Die Datengrundlage für die BayernApp und das BayernPortal ist identisch. In die Entwicklung der BayernApp investierte der Freistaat 920.000 Euro. Darüber hinaus wird in den Betrieb, Support und die Weiterentwicklung investiert.
1.3 Zentrale Bereitstellung von OZG-Onlinediensten
Der Freistaat Bayern stellt den Kommunen zentral kostenlose Onlinedienste zur Verfügung, sofern kein Marktangebot besteht. Diese Onlinedienste können über den sog. BayernStore abonniert werden. Die Umsetzung erfolgt mit dem IT-Dienstleistungszentrum, die Beauftragung und ggf. Finanzierung erfolgt durch die Fachressorts.
1.4 Basisdienste BayernID und ePayment
https://bayernid.freistaat.bayern/
Der Freistaat Bayern bietet seinen Kommunen die BayernID kostenfrei an. Die BayernID ist die digitale Identität bayerischer Bürgerinnen und Bürger. Diese kann für kommunale und staatliche Onlinedienste im Freistaat Bayern genutzt werden. Die BayernID bietet für diese Onlinedienste auch Anmeldungsmöglichkeiten im OZG-Portalverbund und für EU-Ausländerinnen und -Ausländer (EU-rechtliche Vorgabe) an.
Zusätzlich wird mit ePayBL eine Plattform zur Integration von Zahlungsverfahren, wie Kreditkartenzahlungen, PayPal und Giropay in digitale Geschäftsprozesse der öffentlichen Verwaltungen bereitgestellt. Im Jahr 2021 investierte der Freistaat über 3,3 Mio. Euro in die Entwicklung, Betrieb und Support dieser Dienste.
2 Fortbildungs-, Informationsangebote und Öffentlichkeitsarbeit
2.1 Grundkurs "Digitallotse" und Digital.Campus Bayern
https://www.bvs.de/fortbildung/weiterbildung/grundkurs-digitallotse/index.html
In dem viertägigen Grundkurs "Digitallotse" werden die wichtigsten rechtlichen und organisatorischen Grundlagen vermittelt und ein Überblick über die vorhandenen Möglichkeiten, Verwaltungsabläufe zu digitalisieren, aufgezeigt. Der Kurs ist dezentral organisiert, um die lokale Vernetzung der "Digitallotsen" zu fördern. Pro Kommune werden die Seminargebühren einer Person mit bis zu 80 Prozent (in Ausnahmefällen bis max. 90 Prozent) gefördert. Insgesamt ist eine Fördersumme von 1 Mio. Euro vorgesehen.
Der Digital.Campus Bayern ist eine breit angelegte Qualifizierungsstrategie zur Förderung der Medien- und Digitalkompetenz in den Kommunen, welches durch den Freistaat Bayern mit 760.000 Euro gefördert wird. Für die Bereitstellung der Lernplattform sowie weiterer innovativer Lern- und Lehrformate werden weitere Mittel bereitgestellt.
2.2 Informationsangebot OZG-Monitoring, Checklisten, Leitfaden/ FAQ, Informationsveranstaltungen für Kommunen
Mit dem OZG-Monitoring wird die bayernweite OZG-Umsetzung transparent dargestellt. Die Datenpflege erfolgt durch die Fachressorts. Alle Kommunen können so die aktuellen Stände und weitergehende Informationen einsehen. Die Checklisten dienen den Kommunen als Arbeitshilfe und Einstieg, welche Leistungen wie umzusetzen sind. Mit dem Leitfaden und FAQ werden den Kommunen das OZG sowie unterstützende Maßnahmen zusammenhängend beschrieben. Die Online-Informationsveranstaltungen für Kommunen richten sich an Kommunen, die sich noch nicht vertieft mit der Umsetzung des OZG auseinandergesetzt haben. Der Freistaat Bayern fördert dies mit Mitteln aus dem Themenbereich "OZG-kommunal", wofür Mittel in Höhe von 125.000 Euro im Jahr 2021 und voraussichtlich 200.000 Euro im Jahr 2022 vorgesehen sind.
2.3 Auszeichnung "Digitales Amt"
https://www.stmd.bayern.de/themen/digitale-verwaltung/digitales-amt/
"Digitales Amt" ist eine Auszeichnung für Behörden, welche die OZG-Umsetzung besonders aktiv angehen und deutlich schneller als andere Kommunen voranschreiten. Kommunen müssen im BayernPortal auf der jeweiligen Behördenseite mindestens 50 (kommunale und zentrale) Onlinedienste verlinken (Sonderfall Bezirke: mindestens 30), um die Auszeichnung zu erhalten. Mit der Auszeichnung wird ein Online-Banner für die eigenen Webseiten und eine Plakette für Gebäudeeingänge zur Verfügung gestellt. Der Freistaat Bayern fördert dies mit Mitteln aus dem Themenbereich "OZG-kommunal“, wofür Mittel in Höhe von 125.000 Euro im Jahr 2021 und voraussichtlich 200.000 Euro im Jahr 2022 vorgesehen sind.
Bremen
Förderprogramme für Kommunen
Das Land Bremen umfasst zwei Kommunen: Stadt Bremen und Bremerhaven. Daher existiert kein Förderprogramm, um die OZG-Leistungen in den Kommunen zu etablieren. Der "kommunale Anteil" wird im regelmäßigen Kontakt zu den Ressorts mitberücksichtigt und der Austausch mit Bremerhaven findet ebenso regelmäßig im Rahmen der OZG-Umsetzung statt.
Die Unterstützung durch das Finanzressort liegt in der zentralen Regelung des Betriebs der Infrastruktur für die Onlinedienste und der Verträge für Wartung und Pflege. Des Weiteren werden die Rahmenverträge für Entwicklungs- und Beratungsleistungen für die Ressorts durch das Finanzressort abgeschlossen und verwaltet.
Hessen
Förderprogramme für Kommunen
Vereinbarung mit den Kommunalen Spitzenverbänden
Land und kommunale Spitzenverbände (KSpV) haben am 27.09.2019 eine Vereinbarung geschlossen zur Unterstützung der Kommunen bei der Digitalisierung. Das Land finanziert mit fast 17 Mio. Euro:
- die technische Umsetzung von OZG-Anträgen in themenbezogenen "Digitalisierungsfabriken" bei der ekom21 mit der Antragsmanagementplattform civento nach OZG-Standard zur Nachnutzung für alle hessischen Kommunen und
- die OZG-Digitalisierungsberatung der Kommunen durch die ekom21.
Die Beratungsleistungen können von den Kommunen bei der ekom21 abgerufen werden. Ziel ist die Einleitung bzw. Beschleunigung der Umsetzung des OZG und der digitalen Transformation. Das Beratungskonzept umfasst vier unterschiedliche Module; unter zwei Modulen mit OZG-Bezug und zwei Module mit weiterführenden Beratungsleistungen zur Digitalisierung der Kommunen können die Kommunen je nach Beratungsbedarf zwei Module auswählen.
- die Förderung von Kommunen und Landkreisen, die als OZG-Modellkommunen mit ausgewählten Vorhaben, die andere hessische Kommunen und Landkreise nachnutzen können, wesentlich zur Beschleunigung der Umsetzung des OZG beitragen werden.
Schaffung einer Koordinierungsstelle
Zur Wahrung der Belange der Kommunen und zur Steuerung der technischen Umsetzung bei der ekom21 ist eine Koordinierungsstelle "OZG Kommunal" eingerichtet worden. Sie besteht aus vier Vertreterinnen und Vertretern der KSpV, einem Vertreter des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport sowie einem Vertreter aus dem Geschäftsbereich der Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung. Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport finanziert drei der vier Stellen der kommunalen Vertreter.
Förderung für "Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ)"
Über Digitalisierungsfabriken sorgt das Land dafür, dass entsprechende Onlineanträge zentral entwickelt werden. Die in den Fabriken entstandenen Lösungen können dann von allen Kommunen verwendet werden. Trotz dieser arbeitssparenden Umsetzung braucht es für die erfolgreiche Umsetzung des OZG auch IT-Sachverstand vor Ort, zum Beispiel um die entwickelten Lösungen für die jeweilige Kommune anzupassen. Gerade für kleinere Kommunen ist es jedoch eine Herausforderung, geeignete IT-Fachkräfte zu rekrutieren und zu finanzieren.
Kommunen können sich innerhalb der IKZ-Förderung in einer Kooperation zusammenschließen, um z. B. für die Erledigung der Aufgaben geeignete IT-Fachkräfte (Einstellung oder Ausbildung) zu gewinnen, durch die gemeinsame Finanzierung den einzelnen Verbundsmitgliedern Geld zu sparen und für diese Kooperationen finanziell unterstützt zu werden. Die Regelzuwendung beträgt dabei 25.000 Euro pro Kommune, bei mehr als drei Kommunen maximal 100.000 Euro.
Drei Ziele stehen dabei im Fokus: Entwicklung und Umsetzung von Online-Antragsverfahren vor Ort, Unterstützung bei der mit dem OZG in engem Zusammenhang stehenden Digitalisierung der Fachverfahren in den Kommunen insgesamt und Bewältigung von damit verbundenen Fragen der Cyber- und IT-Sicherheit.
Förderprogramme Starke Heimat
Starke Heimat Phase I
Die erste Phase des Förderprogramms beinhaltet:
- Kostenlose Bereitstellung der Digitalisierungsplattform civento des IT- Dienstleisters ekom21 für alle Kommunen für 4 Mio. Euro pro Jahr für 2020-2024
- Förderung von zweckgebundenen Maßnahmen im Sinne des Digitalen Rathauses bei allen 443 hessischen Kommunen mit 16 Mio. Euro im Jahr 2020
Diese zweckgebundenen Zuschüsse konnten bis zum 31.08.2020 beantragt werden.
Fördergegenstände
- Weiterentwicklung und Erneuerung von Hardware, Software und weiterer digitaler Infrastruktur
- Planung und Umsetzung von IT-Projekten oder von mit der Einführung von IT in Zusammenhang stehenden Organisations-Projekten
- Vorhabenbegleitende Beratung bei 1 und 2
- Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Nutzung von Hard- und Software
- Erstellung von Digitalisierungsstrategien bzw. Digitalisierungskonzepte
Starke Heimat Phase II
In der 2. Phase des Förderprogramms stellt das Land Hessen seinen Kommunen 64 Mio. Euro für die Förderung smarter Kommunen und Regionen zur Verfügung (jeweils 16 Mio. Euro in den Jahren 2021 bis 2024).
Ziel ist es hierbei, Digitalisierungsvorhaben zu unterstützen und zu fördern, um Kommunen noch zukunftsfähiger zu machen, das Leben der Menschen vor Ort angenehmer zu gestalten und Ressourcen zu schonen. Gefördert werden vorzugsweise Gemeinschaftsvorhaben mit Modellcharakter in den Themenfeldern Smart City / Smart Region (u. a. Verwaltungsdigitalisierung, Smart Environment, Gesellschaft, Smart Mobility, Smart Business, Smart Health, Smart Energy). Die konkret geförderten Vorhaben haben also nicht zwingend einen Bezug zur OZG-Umsetzung.
Die Förderung erfolgt auf Basis § 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO). Vorhaben werden maximal über eine Laufzeit von zwei Jahren mit insgesamt 100.000 Euro bis maximal 2,5 Millionen Euro gefördert. Es werden jährlich mehrere kommunale Vorhaben wettbewerblich ausgewählt, um über die Förderung Digitalisierungsvorhaben auf kommunaler und regionaler Ebene umzusetzen.
Niedersachsen
Förderprogramme für Kommunen
Das Land Niedersachsen stellt den Kommunen verschiedene Basisdienste für die OZG-Umsetzung zur Verfügung. Darin enthalten sind z. B. ein Servicekonto, das Niedersächsische Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online (NAVO), den Behörden- und Unternehmensservice (BUS), eine eRechnung, ein ePayment-Verfahren und ein eAkte-System. Die Förderung von Kommunen erfolgt über Projekte im Rahmen des Programms Digitale Verwaltung Niedersachsen (DVN). Über Pilotprojekte werden Onlinedienste entwickelt bzw. für Niedersachsen angepasst. In diesem Rahmen werden auch Pilotprojekte zur Implementierung von Onlinediensten in Fachverfahren vom Land Niedersachsen finanziert.
Die vom Land Niedersachsen entwickelten Onlinedienste im Themenfeld Gesundheit werden den Kommunen kostenlos zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus fördert das Land Niedersachsen die Fortbildung zum Digitallotsen in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung.
Die Umsetzung des OZG in Niedersachsen erfolgt über den Landesbetrieb IT.Niedersachsen und die GovConnect GmbH.
NRW
Förderprogramme für Kommunen
Bereits im Jahr 2019 wurden Arbeitsstrukturen in NRW geschaffen, die eine gemeinsame Umsetzung des OZG in NRW sicherstellen sollen (Vgl. Bericht Februar 2020). Ziel ist die Bereitstellung von Onlinediensten für alle Kommunen.
Als Hauptansprechpartner für die Kommunen dient die OZG-Koordinierungsstelle. Das Competence Center Digitalisierung NRW beim Dachverband kommunaler IT- Dienstleister (CCD KDN) koordiniert alle Aktivitäten zur Umsetzung des OZG auf kommunaler Ebene. Die Themenfeldkoordinatoren (pro Themenfeld ein Koordinator) im Kompetenzzentrum stehen den Kommunen als gezielte Ansprechpartner zur Verfügung. In den Jahren 2020 bis 2022 hat die Landesregierung finanzielle Mittel in Höhe von 6,4 Mio. Euro zur Realisierung des CCD KDN zur Verfügung gestellt.
Die grundlegenden technischen Standards vereinbart die Arbeitsgruppe Technik zwischen Land und Kommunen. Diese ermöglichen eine Nachnutzung nach dem "Einer für Alle"-Prinzip (EfA) der entwickelten Dienste in allen Kommunen. Diese Dienste sollen auf dem durch das Land beim KDN in Auftrag gegebenen Kommunalportal.NRW betrieben werden. Dies ermöglicht auch den kleinen Kommunen eine Nutzung ohne Einschränkungen.
Das Kommunalportal können die Kommunen des Landes nutzen, um ihre Verwaltungsleistungen gemäß des Onlinezugangsgesetztes elektronisch anzubieten und ihre Aufgabe entsprechend nach diesem Gesetz zu erfüllen. Die Nutzung des Kommunalportal.NRW steht den Kommunen frei.
Für die Umsetzung kommunaler Projekte werden durch das Land NRW in 2020 rund 6,7 Mio. Euro sowie in den Jahren 2021 und 2022 nochmals insgesamt 6,1 Mio. Euro bereitgestellt.
Das Kommunalportal soll zudem die technische Nachnutzung von Online-Services aus dem Förderprogramm Digitale Modellregion sicherstellen. Über die Projekte der vom MWIDE geförderten Digitalen Modellregionen wurden in 63 Projekten weitere Lösungen entwickelt. Die im Rahmen der digitalen Modellregionen entwickelten Onlinedienste sollen über das Kommunalportal flächendeckend in NRW oder sogar bundesweit nachnutzbar gemacht werden.
Die Finanzierung von Aufbau und initialem Betrieb des Kommunalportals bis einschließlich 2022 erfolgt durch die Landesregierung (2 Mio. Euro in 2020, 7,72 Mio. Euro für 2021 und 2022).
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein- Westfalen hat das Bauportal.NRW entwickelt, auf dem verschiedene Komponenten hinterlegt sind. Kommunen mit Bauaufsichtsbehörden, die über kein eigenes digitales Antragsverfahren verfügen, können sich an das Bauportal.NRW anschließen. Der Assistent ist für Nutzende und Kommunen kostenfrei und erfolgt auf freiwilliger Basis.
Das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) bietet OZG-Leistungen, die für die Wirtschaft gebündelt und medienbruchfrei angeboten werden sollen. Das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) ist seit Inkrafttreten des Wirtschafts-Portal-Gesetzes zum 01.07.2020 das zentrale digitale Zugangstor für die Wirtschaft in NRW. Über das WSP.NRW sollen möglichst alle Verwaltungsleistungen, die sich an die Wirtschaft richten, als Onlinedienste bereitgestellt werden. Dies umfasst insbesondere auch die wirtschaftsbezogenen Verwaltungsleistungen im Kommunalvollzug, wie beispielsweise die Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung.
Rheinland-Pfalz
Förderprogramme für Kommunen
1. Das Land unterstützt das kommunale OZG-Projekt (KomPrOZG) mit einer jährlichen Pauschale in Höhe von 500.000 Euro brutto für die Umsetzung kommunaler Leistungen. Zusätzlich übernimmt das Land einen Teil der Personalkosten für die im KomPrOZG tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ca. 300.000 Euro pro Jahr), die die Kommunen bei der Einführung des OZG begleiten und mit den OZG-Projekt im LDI zusammenarbeiten.
2. Alle zur OZG-Umsetzung erforderlichen IT-Basiskomponenten werden den Kommunen zentral und kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Vorbehaltlich der Zustimmung des HH-Gesetzgebers, planen wir ebenfalls ein kleines Förderprogramm.
Saarland
Förderprogramme für Kommunen
Digitalisierungsoffensive Kommunen
Ziel des Programmes ist es, die Digitalisierung in den Kommunen schnell und zielgerichtet voran zu bringen.
Im Zuge der Aufstellung des Sondervermögens Pandemie hat der Landeshaushaltsgesetzgeber insgesamt 17 Mio. Euro für die Unterstützung der Digitalisierung der Kommunen bereitgestellt, um die pandemiebedingten Herausforderungen entgegenzustehen und die Krisenresilienz der Kommunen zu stärken. Diese Mittel sollen durch Digitalisierungsprojekte insbesondere die zukünftige Handlungsfähigkeit der saarländischen Kommunen erhalten. Voraussetzung hierzu ist eine Befähigung der saarländischen Kommunen zur Bewältigung der im Bereich der Digitalisierung anstehenden Herausforderungen und die Nutzung von möglichst einheitlichen Standards.
Im Bereich der Digitalisierung existiert bereits eine erprobte vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen. Beispiele hierfür sind:
- der eGovernment-Pakt mit dem eGo-Saar,
- das gemeinsame Bürgerportal und
- das Onlineverfahren der Melderegisterauskunft.
Hierauf aufbauend soll die Digitalisierung in den saarländischen Kommunen mit den vom Land bereitgestellten Mitteln signifikant vorangetrieben werden. Ziel der hieraus resultierenden Maßnahmen ist die Stärkung der digitalen Resilienz der saarländischen Kommunen sowie die Verbesserung der Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft.
In Umsetzung des Auftrags des Haushaltsgesetzgebers wird vor diesem Hintergrund eine Anschubfinanzierung im Rahmen der Digitalisierungsoffensive Kommunen zur Stärkung der digitalen kommunalen Handlungsfähigkeit und digitalen Selbstverwaltung auf den Weg gebracht. Die Unterstützungsleistung für die Digitalisierung in den Kommunen basiert auf fünf Fokusbereichen:
- Digitalisierung von Verwaltungsleistungen und OZG-Umsetzung,
- Binnendigitalisierung,
- innovative Werkzeuge,
- Basis-IT-Infrastruktur und IT-Betrieb und
- strukturelle Stärkung der kommunalen Selbstorganisation.
Den Kommunen werden hierbei Angebote für die Bewältigung der großen technischen und organisatorischen Herausforderungen gemacht, insbesondere auch um kosten- und wartungsaufwändige Insellösungen einzelner Kommunen zu vermeiden.
Hierbei steht die Strategie einer gemeinsamen technischen Umsetzung mit dem Land auf Grundlage einer gemeinsamen Plattform (Verwaltungscloud.Saarland) einhergehend mit einer Konsolidierung und Standardisierung von Prozessen und Technik sowie einem durchgängigen und normativen Sicherheitsansatz im Vordergrund. So sollen Synergieeffekte bei Beschaffung, Betrieb und Service gehoben werden. Flankiert werden die technischen Inhalte durch eine Anschubfinanzierung für das Reorganisationskonzept zur strukturellen Stärkung der Resilienz und der Leistungsfähigkeit des eGo-Saar.
Die Teilnahme der Kommunen erfolgt im Rahmen der kommunalen Selbstständigkeit und Entscheidungsfreiheit auf freiwilliger Basis.
Es werden grundsätzlich einheitliche Lösungen für die Kommunen finanziert, die im Vorfeld durch den Zweckverband eGo-Saar koordiniert und abgestimmt wurden.
1. Fokusbereich: Digitalisierung von Verwaltungsleistungen und OZG-Umsetzung
Dieser Fokusbereich hat zum Ziel, die OZG-Umsetzung bei den kommunalen Verwaltungsleistungen kurzfristig und nachhaltig zu beschleunigen. Ein zentrales Instrument hierfür ist die – gemeinsam von Land und Kommunen zusammen mit Rheinland-Pfalz ausgeschriebene und beschaffte – zentrale Verwaltungsplattform (Verwaltungscloud.Saarland).
Im Wesentlichen sollen die Kommunen darin unterstützt werden, die umzusetzenden Verwaltungsleistungen mittels einer gemeinsamen Plattform standardisiert und kooperativ umzusetzen.
2. Fokusbereich: Binnendigitalisierung
Die Zielsetzung in diesem Fokusbereich ist der Anschub zur flächendeckenden Digitalisierung von behördeninternen Verwaltungsabläufen in den Kommunen. Konkret werden die Kommunen unterstützt, Verwaltungsabläufe hinsichtlich Digitalisierungspotential zu analysieren, zu optimieren und durch einheitliche Verfahren zu digitalisieren. Hierzu identifiziert der Zweckverband eGo-Saar in Abstimmung mit seinen Mitgliedern geeignete Verwaltungsabläufe.
3. Fokusbereich: Innovative Werkzeuge, kommunale Sprunginnovationen
In den öffentlichen Verwaltungen, insbesondere im kommunalen Bereich, liegen derzeit noch vielfach ungenutzte Effizienzpotenziale, die durch eine Ende-zu-Ende-Prozessbetrachtung, -Optimierung und anschließende Digitalisierung gehoben werden könnten. Vorhandene Daten müssen automatisiert verarbeitet, konsolidiert und intelligent verknüpft werden, um so als Grundlage für Planungen und Entscheidungen dienen zu können. Darauf aufbauend können Strategien entwickelt, Planungen optimal ausgerichtet, Entscheidungshilfen valide vorbereitet und letztendlich Erfolge schneller und nachhaltiger realisiert werden. Ein Beispiel hierfür sind Kommunal-Dashboards zur besseren datengetriebenen Steuerung und Entscheidungshilfe.
In diesem Fokusbereich sollen die Kommunen unterstützt werden, bestehende Digitalisierungs- und Effizienzpotenziale zu heben und Datenpools miteinander zu verknüpfen. Innovative Tools sollen diese Daten für Entscheidungsträger in der Verwaltung, in den Räten, aber auch für Forschung, Zivilgesellschaft und Wirtschaft aufbereiten und zur Verfügung stellen.
4. Fokusbereich: Basis-IT-Infrastruktur und -Betrieb
Mittels einer Anschubfinanzierung in Form von zentralen Angeboten soll eine strukturelle Stärkung der kommunalen Basis IT-Infrastruktur erzielt werden.
Die Erfahrungen im öffentlichen Dienst, aber auch in der Privatwirtschaft zeigen, dass insbesondere bei der Einrichtung und dem Betrieb von Basis-IT-Infrastruktur und -Diensten erhebliche Kosten- und Effizienzpotenziale in der Skalierung liegen. Darüber hinaus stellt eine rasant zunehmende Komplexität der IT (Sicherheit, Datenschutz, Vernetzung, Anforderungsinflation) kleinere IT-Einheiten ohne Spezialisierungsmöglichkeiten häufig vor erhebliche Herausforderungen.
In diesem Fokusbereich sollen die Kommunen unterstützt werden, auf effiziente, gemeinschaftliche Angebote zurückgreifen zu können. Hierbei sollen auch Lösungen, die das Land bereits nutzt oder eingeführt hat, als Angebot zur (Nach-)Nutzung den Kommunen zur Verfügung gestellt werden.
5. Fokusbereich: Strukturelle Stärkung kommunale Selbstorganisation
Der eGo-Saar koordiniert als Zweckverband die Digitalisierung sämtlicher saarländischer Kommunen und nimmt hiermit eine Vorreiterrolle im gesamten Bundesgebiet ein. Er soll mittels einer Anschubfinanzierung in Hinblick auf eine gesteigerte Leistungsfähigkeit und Resilienz strukturell gestärkt werden, um die bevorstehende umfassende kommunale Digitalisierung zwischen Land, Kommunen und Dienstleitern koordinieren und umsetzen zu können.
Sachsen
Förderprogramme für Kommunen
Der Freistaat Sachsen hat zur Förderung der OZG-Umsetzung auf kommunaler Ebene kein "klassisches" Förderprogramm aufgelegt. Stattdessen gibt es einen Fördervertrag mit der Sächsischen Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung (SAKD). Dieser wird zentral ein Budget (derzeit 3 Mio. Euro pro Jahr, davon 50 Prozent FAG-Mittel) zur Verfügung gestellt. Damit wird zum einen die Koordinierung der OZG-Anforderungen finanziert und im Schwerpunkt die Erstellung von Onlineverfahren, insbesondere auf dem Landesportal Amt24. Die SAKD erfasst die Anforderungen der kommunalen Seite und stimmt das Arbeitsprogramm selbst mit den kommunalen Spitzenverbänden ab.
"Digital-Lotsen-Sachsen"
Das Projekt "Digital-Lotsen-Sachsen" hat das Ziel, die digitale Kompetenz in den Verwaltungen der Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen zu stärken und sie in die Lage zu versetzen, den digitalen Wandel selbstbestimmt, effizient und nachhaltig zu gestalten.
Jeder Kommune wird dazu empfohlen, eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter zum sogenannten Digital-Navigator zu befähigen. Ein Digital-Navigator soll vor Ort helfen, digitale Themen zu verstehen, eine Digitale Agenda für die eigene Kommunalverwaltung zu erstellen, Projekte für die Modernisierung der dortigen Verwaltung abzuleiten, zu priorisieren und deren Umsetzung voranzutreiben.
Befähigt, unterstützt und begleitet werden die Digital-Navigatoren von sogenannten Digital-Lotsen. Bei den Digital-Lotsen handelt es sich um Expertinnen und Experten mit Fach- und Kommunikationskompetenz, die zentral beim Sächsischen Städte- und Gemeindetag (SSG) angesiedelt sind. Sie sind auch für die Vernetzung mit den Expertinnen und Experten auf staatlicher Ebene zuständig, so dass beispielsweise zentrale IT-Lösungen und gute Beispiele für deren Anwendung in der Fläche präsent gemacht werden können.
Für das Projekt hat der Haushaltsgesetzgeber für die Jahre 2021/2022 je 1,1 Mio. Euro, davon 561.000 Euro pro Jahr aus dem kommunalen Finanzausgleich, zur Verfügung gestellt.
Schleswig-Holstein
Förderprogramme für Kommunen
Schleswig-Holstein unterstützt die Kommunen durch die Bereitstellung von Referenzimplementierungen von Onlinediensten und Basisinfrastrukturen. Die Koordination der kommunalen Anforderungen erfolgt über den IT-Verbund Schleswig-Holstein.
Thüringen
Förderprogramme für Kommunen
Der Freistaat Thüringen fördert die Thüringer Kommunen bei der elektronischen Verwaltung und beim E-Government.
Die Kommunen erhalten Fördermittel in Form eines Zuschusses für Vorhaben der elektronischen Verwaltung, die den Nutzen und die Nutzbarkeit von Online-Verwaltungsverfahren für Bevölkerung und Unternehmen verbessern, sowie volldigitale Bearbeitungsprozesse in den Kommunen ermöglichen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent, bei bestimmten Vorhaben (Schnittstellen zwischen Onlinediensten und Fachverfahren) bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Lizenzkosten werden mit bis zu 50 Prozent des Gesamtbetrags gefördert. Für Beratungen zu E-Government, zur Machbarkeit oder Vorbereitung von E-Government-Initiativen erhalten Sie je nach Einwohnerzahl eine Pauschale von bis zu 20.000 Euro.
Neben den Zuschüssen für Digitalisierungsprojekte stellt der Freistaat zentrale IT-Basisdienste sowie nachnutzbare FIM-basierte Online-Antragsverfahren zur Verfügung. Mit dem webbasierten Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) in Verbindung mit dem Zuständigkeitsfinder, einem E-Payment-System und dem Servicekonto Thüringen legt das Land eine einheitliche Grundlage für verschiedene Fachanwendungen und elektronische Verwaltungsverfahren. Ein weiteres Beispiel ist die Thüringer Datenaustauschplattform.