Digitale Identitäten
Artikel Online-Ausweis
Digitale Identitäten gewinnen im Kontext der Digitalisierung zunehmend an Bedeutung. Sie ermöglichen den Zugang zu digitalen Diensten, vereinfachen Transaktionen und gestalten Online-Interaktionen effizienter und sicherer.
Für das sichere digitale Ausweisen im Internet haben Bürgerinnen und Bürger in Deutschland seit 2010 eine Lösung: Der Chip in ihrem Personalausweis enthält den Online-Ausweis für den sicheren, einfachen und datenschutzfreundlichen elektronischen Identitätsnachweis. In den meisten Fällen geht das mit dem Smartphone.
Nur mit dem Online-Ausweis werden staatlich beglaubigte Personendaten bescheinigt. Einzigartig ist auch das Prinzip der wechselseitigen Identifizierung: Es weisen sich stets beide Seiten aus. Bürgerinnen und Bürger können immer genau sehen, an wen ihre Daten übermittelt werden.
Für die Abfrage der Daten muss ein gültiges staatliches Berechtigungszertifikat vorliegen. Die Berechtigung erteilt die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) des Bundesverwaltungsamtes. Mit der Eingabe ihrer PIN stimmen Bürgerinnen und Bürger der Bereitstellung ihrer Daten zu.
Über den Chip mit dem Online-Ausweis verfügen Personalausweise, elektronische Aufenthaltstitel und die eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie des Europäischen Wirtschaftsraums.
Vertrauensniveau hoch gemäß eIDAS-Verordnung
2017 hat Deutschland als erster EU-Mitgliedstaat die Notifizierung des Online-Ausweises gemäß der europäischen Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS-Verordnung) erfolgreich abgeschlossen. Die Sicherheit der eID-Infrastruktur ist damit international bestätigt und der Online-Ausweis seitdem für das höchstmögliche Vertrauensniveau im europäischen E-Government zugelassen.
In Deutschland ist der Online-Ausweis für die Identifizierung und Authentisierung bei der Nutzung digitaler Verwaltungsleistungen vorgesehen. Für diese Verwaltungsleistungen wird ein hohes Sicherheitsniveau benötigt. Somit ist der Online-Ausweis als Identifizierungsmittel in die BundID integriert.
Kontinuierliche Weiterentwicklung des Ökosystems Digitale Identitäten
Der Online-Ausweis wird kontinuierlich verbessert und an die Nutzungsgewohnheiten und Erwartungen der Bevölkerung angepasst.
Bis 2017 wurde beispielsweise ein Kartenlesegerät für das Online-Ausweisen benötigt. Seit 2017 reicht in den meisten Fällen ein NFC-fähiges Smartphone mit einer geeigneten App, zum Beispiel der AusweisApp des Bundes. Ein Kartenlesegerät wird dann nicht benötigt.
Die Weiterentwicklung des Ökosystems der Digitalen Identitäten erfolgt darüber hinaus unter Beteiligung von sieben Ressorts, dem Bundeskanzleramt und dem BSI im Interministeriellen Ausschuss Digitale Identitäten (IMA DI), der aus dem 2022 gegründeten GovLabDE Digitale Identitäten hervorgegangen ist. Wie zuvor das GovLabDE DI dient auch der IMA DI als zentraler Ort in der Verwaltung für übergreifende Entscheidungen, Beratungen und Austausch für das Schaffen von Synergien zwischen bereits bestehenden und neuen Identitätslösungen sowie deren (Nach-)Nutzung. Unter Federführung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) arbeitet der IMA DI entlang von vier Themenschwerpunkten, sogenannten Streams, an der langfristigen Weiterentwicklung des Ökosystems der Digitalen Identitäten.
Stetig steigende Nutzung des Online-Ausweises
Die bisher erreichten Verbesserungen in der Nutzungsfreundlichkeit sowie die wachsende Anzahl an für Bürgerinnen und Bürger relevanten Online-Diensten, darunter viele digitale Verwaltungsleistungen, führten zu einer vermehrten und stetig steigenden Nutzung des Online-Ausweises.
Im Jahr 2020 wurden 2,3 Millionen erfolgreiche Transaktionen mit dem Online-Ausweis auf den eID-Servern der Bundesdruckerei GmbH und der Governikus GmbH & Co KG (genutzt von Behörden und privatwirtschaftlichen Unternehmen) verzeichnet. Im Jahr 2021 waren es 4,5 Millionen, im Jahr 2022 5,3 Millionen, im Jahr 2023 14,5 Millionen und im ersten Tertial von 2024 5,4 Millionen.
Fachinformationen, aktuelle Meldungen, umfangreiche FAQ sowie das zugangsgeschützte Portal für Behörden finden Sie auf www.personalausweisportal.de.