Digitale Identitäten
Artikel Online-Ausweis
Digitale Identitäten gewinnen im Kontext der Digitalisierung zunehmend an Bedeutung. Sie ermöglichen den Zugang zu digitalen Diensten, vereinfachen Transaktionen und gestalten Online-Interaktionen effizienter und sicherer.
Für das sichere digitale Ausweisen im Internet haben Bürgerinnen und Bürger in Deutschland seit 2010 eine Lösung: Der Chip in ihrem Personalausweis enthält den Online-Ausweis für den sicheren, einfachen und datenschutzfreundlichen elektronischen Identitätsnachweis. In den meisten Fällen geht das mit dem Smartphone.
Nur mit dem Online-Ausweis werden staatlich beglaubigte Personendaten bescheinigt. Einzigartig ist auch das Prinzip der wechselseitigen Identifizierung: Es weisen sich stets beide Seiten aus. Bürgerinnen und Bürger können immer genau sehen, an wen ihre Daten übermittelt werden.
Für die Abfrage persönlicher Daten muss ein gültiges staatliches Berechtigungszertifikat vorliegen. Die Berechtigung erteilt die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) des Bundesverwaltungsamtes. Mit der Eingabe ihrer PIN stimmen Bürgerinnen und Bürger der Bereitstellung ihrer Daten zu.
Über den Chip mit dem Online-Ausweis verfügen Personalausweise, elektronische Aufenthaltstitel und die eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie des Europäischen Wirtschaftsraums.
Vertrauensniveau hoch gemäß eIDAS-Verordnung
2017 hat Deutschland als erster EU-Mitgliedstaat die Notifizierung des Online-Ausweises gemäß der europäischen Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS-Verordnung) erfolgreich abgeschlossen. Die Sicherheit der eID-Infrastruktur ist damit international bestätigt und der Online-Ausweis seitdem für das höchstmögliche Vertrauensniveau im europäischen E-Government zugelassen.
In Deutschland ist der Online-Ausweis für die Identifizierung und Authentifizierung bei der Nutzung digitaler Anwendungen aus der Verwaltung sowie der Wirtschaft bspw. in den Bereichen Finanzen, Telekommunikation und Gesundheit vorgesehen. Zudem können Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Online-Ausweis ein BundID-Konto erstellen, über welches sie alle in der BundID angebotenen digitalen Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen, und weiteren Stellen sicher, einfach und flexibel nutzen können. Für diese Verwaltungsleistungen wird ein hohes Sicherheitsniveau benötigt. Die BundID ist das zentrale Nutzerkonto, welches neben der Nutzung digitaler Verwaltungsleistungen, den Erhalt von Bescheiden und Nachrichten über das zentrale elektronische Postfach der BundID ermöglicht.
Stetig steigende Nutzung des Online-Ausweises
Der Online-Ausweis wird kontinuierlich verbessert und an die Nutzungsgewohnheiten und Erwartungen der Bevölkerung angepasst.
Bis 2017 wurde beispielsweise ein Kartenlesegerät für das Online-Ausweisen benötigt. Seit 2017 reicht in den meisten Fällen ein NFC-fähiges Smartphone mit einer geeigneten App wie der AusweisApp des Bundes. Ein Kartenlesegerät wird dann nicht mehr benötigt.
Die bisher erreichten Verbesserungen in der Nutzungsfreundlichkeit sowie die wachsende Anzahl an für Bürgerinnen und Bürger relevanten Online-Diensten, darunter viele digitale Verwaltungsleistungen, führten zu einer vermehrten und stetig steigenden Nutzung des Online-Ausweises.
Von Januar 2020 bis einschließlich Oktober 2024 wurde der Online-Ausweises insgesamt 42,16 Millionen Mal auf den eID-Servern der Bundesdruckerei und Governikus (genutzt von Behörden und privatwirtschaftlichen Unternehmen) genutzt. Allein zwischen November 2023 und Oktober 2024 gab es 17,61 Millionen erfolgreich abgeschlossene Transaktionen ohne Berücksichtigung der Selbstauskunft. Das entspricht durchschnittlich 48.237 Nutzungen pro Tag. Der Vergleich der Nutzungszahlen des Online-Ausweises von April bis Oktober 2024 mit demselben Zeitraum im Jahr 2023 ergibt einen prozentualen Anstieg von ca. 42 Prozent.
Kontinuierliche Weiterentwicklung des Ökosystems der Digitalen Identitäten
Die Weiterentwicklung des Ökosystems der Digitalen Identitäten erfolgt darüber hinaus unter Beteiligung von sieben Ressorts, dem Bundeskanzleramt und dem BSI im Interministeriellen Ausschuss Digitale Identitäten (IMA DI), der aus dem 2022 gegründeten GovLabDE Digitale Identitäten hervorgegangen ist. Wie zuvor das GovLabDE DI dient auch der IMA DI als zentraler Ort in der Verwaltung für übergreifende Entscheidungen, Beratungen und Austausch für das Schaffen von Synergien zwischen bereits bestehenden und neuen Identitätslösungen sowie deren (Nach-) Nutzung. Unter Federführung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) arbeitet der IMA DI entlang von mehreren Themenschwerpunkten, sogenannten Streams, an der langfristigen Weiterentwicklung des Ökosystems der Digitalen Identitäten.
EU-weite Identifikation mit EUDI-Wallets
Auf europäischer Ebene wird daran gearbeitet, die digitale Identifizierung über Landesgrenzen hinweg sicher und einfach für alle nutzbar zu machen. Dazu wurde die eIDAS-Verordnung grundlegend überarbeitet. Die überarbeitete Form trat am 20. Mai 2024 in Kraft. Sie regelt alles, was mit elektronischer Identifizierung und Vertrauensdiensten zu tun hat. Ein zentrales Ziel der novellierten Verordnung ist die Einführung einer Europäischen Digitalen Identität (EUDI). Mit der EUDI können Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen sich in der gesamten EU sicher online und offline identifizieren und verschiedene Authentifizierungsdienste nutzen. Die EUDI wird in digitalen Brieftaschen, sogenannten EUDI-Wallets, verwaltet. In diesen können neben Identitätsdaten auch eine Vielzahl an weiteren Nachweisen gespeichert werden. Dazu gehören unter anderem der Führerschein, Bildungs- und Gesundheitsnachweise, Meldebescheinigungen oder Reisedokumente. Bürgerinnen und Bürger werden EUDI-Wallets zudem für die Durchführung qualifizierter elektronischer Signaturen einsetzen können, beispielsweise bei Vertragsunterzeichnungen. Momentan arbeiten alle EU-Mitgliedsstaaten an Prototypen für EUDI-Wallets. Nach umfangreichen Tests zur Sicherheit und Nutzendenfreundlichkeit soll jeder EU-Mitgliedstaat seinen Bürgerinnen und Bürgern bis 2027 mindestens eine EUDI-Wallet zur freiwilligen und kostenlosen Nutzung zur Verfügung stellen
Fachinformationen, aktuelle Meldungen, umfangreiche FAQ sowie das zugangsgeschützte Portal für Behörden finden Sie auf www.personalausweisportal.de.