Interministerieller Ausschuss Digitale Identitäten (IMA DI)
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Das seit 2022 bestehende GovLabDE Digitale Identitäten setzt als Interministerieller Ausschuss Digitale Identitäten (IMA DI) seine Arbeit an der Weiterentwicklung der Digitalen Identitäten fort.
Ob die Online-Bankkontoeröffnung oder das Nutzen von digitalen Verwaltungsleitungen: Digitale Identitäten sind Grundlage für eine zunehmende Digitalisierung von Behördengängen und anderen geschäftlichen Anliegen von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen. Im Rahmen der novellierten eIDAS-Verordnung besteht die Anforderung an alle Mitgliedsstaaten, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen und anderen Organisationen sogenannte EUDI-Wallets voraussichtlich bis Anfang 2027 zur Verfügung zu stellen. Die Weiterentwicklung des komplexen Ökosystems der Digitalen Identitäten erfordert angesichts des engen Zeitplans zur Umsetzung der novellierten eIDAS-Verordnung eine langfristige Zusammenarbeit auf interministerieller Ebene. Aus diesem Grund wird der Interministerielle Ausschuss Digitale Identitäten (IMA DI), hervorgegangen aus dem seit 2022 bestehenden GovLabDE Digitale Identitäten, ins Leben gerufen.
Was ist der IMA DI?
Der IMA DI dient als zentraler Ort in der Verwaltung für übergreifende Entscheidungen, Beratungen und Austausch für das Schaffen von Synergien zwischen bereits bestehenden und neuen Identitätslösungen sowie deren (Nach-)Nutzung. Unter Federführung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) arbeitet der IMA DI entlang von vier Themenschwerpunkten, sogenannten Streams, an der langfristigen Weiterentwicklung des Ökosystems der Digitalen Identitäten. Neben den bisher beteiligten Häusern – dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), dem Bundeskanzleramt (BKAmt), dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK), dem Bundesfinanzministerium (BMF) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) – wurde auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und das Bundesjustizministerium (BMJ) in das Vorhaben der aktuell neun beteiligten Häuser fest integriert.
Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat
Die Steuerung des IMA DI erfolgt im Lenkungsausschuss. Der Lenkungsausschuss ist ein übergeordnetes Entscheidungs- und Berichtsgremium auf Staatssekretär-Ebene der beteiligten Häuser. Die Leitung des IMA DI übernimmt das BMI. Alle am IMA DI beteiligten Häuser nehmen am Town Hall Meeting teil. Das Town Hall Meeting dient der Information zu aktuellen Entwicklungen sowie der Abstimmung zu weiteren relevanten Themen, wie insbesondere der Vorbereitung von den Sitzungen des Lenkungsausschusses des IMA Digitale Identitäten. Es ist als zentrales Informationsgremium des Vorhabens aufgestellt. Bei der Erfüllung seiner Aufgaben erhält die Leitung des IMA DI Unterstützung durch das Projektmanagement Office sowie im Bereich Kommunikation.
Weiterentwicklung des Bestandsystems der Digitalen Identitäten in den vier Streams
Der IMA DI arbeitet strategisch und konzeptionell in vier dezidierten Streams. Dabei handelt es sich um die Streams "Roadmap", "Organisationsidentitäten", "Regulatorik" und "Use Cases".
- Als übergreifendes Ziel des Streams "Roadmap" gilt die Umsetzung der eIDAS 2.0-Verordnung auf nationaler Ebene. Um die Integration von eID-Bestandssystemen, Ident-Ergänzungslösungen und der eIDAS-konformen EUDI-Wallet zu gewährleisten, wurde eine Roadmap erstellt, die alle Anwendungsbereiche, Use Cases sowie notwendige Aktivitäten und Zulieferungen für jede Ausbaustufe beschreibt. Diese Roadmap dient als strategische Grundlage für Entscheidungen des Lenkungsausschusses des IMA DI und soll eine koordinierte Markteinführung der EUDI-Wallet begleiten, die von allen beteiligten Ressorts getragen wird.
- Das BMI als zuständiges Ressort übernimmt die Federführung im Stream "Organisationsidentitäten", um Implementing Acts im Austausch auf der EU-Ebene zu fördern und Anforderungen zur nationalen Umsetzung zu konsolidieren sowie ein Grobkonzept für eine übergreifende nationale Organisationsidentität zu entwickeln. Dies umfasst die Betrachtung möglicher Lösungen für Digitale Identitäten für Organisationen unter Berücksichtigung relevanter Geschäftsprozesse, Zielgruppen und Gesetzgebung.
- Ziel des Streams "Regulatorik" ist die ressortübergreifende Koordinierung der aus der eIDAS 2.0-Verordnung resultierenden nationalen Rechtsänderungsbedarfe sowie die Schaffung eines gemeinsamen Rechtsverständnisses zu den Anforderungen der eIDAS-Verordnung.
- Das Ziel des Streams "Use Cases" ist die Erschließung und Dokumentation weiterer Anwendungsbereiche und Geschäftsprozesse für die staatlichen Ident-Lösungen, insbesondere die EUDI-Wallet. Dazu ist es erforderlich, die spezifischen Anforderungen an die Anwendungsfälle zu erheben.Die Erschließung weiterer Use Cases dient dabei der Steigerung der Marktakzeptanz durch breite Nutzungsmöglichkeiten der staatlichen Ident-Lösung.