OZG-Änderungsgesetz: Paket für die digitale Verwaltung

Typ: Artikel

Schon bei Inkrafttreten des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Jahr 2017 war klar, dass die Verwaltung Ende 2022 nicht "fertig digitalisiert" sein wird, sondern die Verwaltungsdigitalisierung eine Daueraufgabe darstellt. Das OZG war somit der Startschuss für einen nachhaltigen Wandel der öffentlichen Verwaltung und hat wichtige Weichen für die zukünftige Digitalisierungsarbeit gestellt.

Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 dem Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) zugestimmt, das kurz zuvor vom Bundestag beschlossen wurde. Das Gesetz erhielt in der Bundesratssitzung im März 2024 zunächst nicht die erforderliche Mehrheit. Daraufhin rief die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss an. In diesem konnte am 12. Juni 2024 eine Einigung zwischen Bund und Ländern erzielt werden. Das Gesetz ist am 24. Juli 2024 in Kraft getreten.

Das OZG-Änderungsgesetz trägt dem am 24. Mai 2023 vom Bundeskabinett beschlossenen Paket für die digitale Verwaltung Rechnung. Die zugleich beschlossenen Eckpunkte für eine moderne und zukunftsgerichtete Verwaltung enthalten wesentliche Richtungsentscheidungen. Hier geht es um mehr Priorisierung und Standardisierung sowie um eine enge Verzahnung des OZG mit Großprojekten wie der Registermodernisierung und den Digitalen Identitäten.


Ziel des OZG-Änderungsgesetzes

Ziel des OZG-Änderungsgesetzes ist es, die Verwaltung für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen durch attraktive digitale Angebote einfach, sicher und von überall und zu jedem Zeitpunkt nutzbar zu machen.

Neben den nachfolgenden Nutzen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen geht es dabei vor allem auch um die Vereinheitlichung der Digitalisierung in Deutschland. Konkret bedeutet dies, dass der Bund sich verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren bundesweit technische Vorgaben, verbindliche Standards und einheitliche Schnittstellen vorzugeben.

Unmittelbarer Nutzen für Bürgerinnen und Bürger

Die Einführung des zentralen Nutzerkontos BundID ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern, sich deutschlandweit für elektronische Verwaltungsleistungen von Bund und Ländern zu identifizieren. Die BundID wird nach Einigung im Vermittlungsausschuss weiterentwickelt zu einer DeutschlandID. Mithilfe des integrierten Postfaches kann dabei auch die Kommunikation mit der Verwaltung vollständig digital erfolgen – vom Antrag bis zum Bescheid. Hierfür sollen noch höhere Sicherheitsstandards eingeführt werden, u.a. durch die Umstellung auf eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Alles, was für die Anmeldung mit dem BundID-Konto benötigt wird, ist die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises (eID). Dadurch wird der bisher analoge Antrag mit Unterschrift durch eine digitale, rechtssichere Lösung ersetzt und der Weg zum Amt bleibt erspart.   

Die "Zettelwirtschaft" wird durch die gesetzliche Verankerung des Once-Only-Prinzips endgültig abgeschafft. Das Prinzip regelt, dass Nachweise für einen Antrag – wie zum Beispiel eine Geburtsurkunde – elektronisch bei den zuständigen Behörden und Registern mit Einverständnis der Antragstellenden abgerufen werden können. Um sicherzustellen, dass staatliche Angebote im Internet besser auf die Bedarfe aller Bürgerinnen und Bürger ausgerichtet sind, werden Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit von elektronischen Verwaltungsleistungen gesetzlich verankert.        

Ein weiterer Fokus liegt auf der Hoheit über die eigenen Daten: Das Datenschutzcockpit wird ausgebaut zum umfassenden Transparenz- und Steuerungswerkzeug für Nutzerinnen und Nutzer. Zukünftig soll dort einsehbar sein, wenn eine Datenübermittlung zwischen öffentlichen Stellen stattgefunden hat.

Bürgerinnen und Bürger haben durch das OZG-Änderungsgesetz künftig sogar ein Recht auf digitale Verwaltung: Sie können von einem Rechtsanspruch auf einen elektronischen Zugang zu Verwaltungsleistungen des Bundes Gebrauch machen. Dieser gilt nach Ablauf von vier Jahren nach der Verkündung des Gesetzes.

Unmittelbarer Nutzen für Unternehmen und andere juristische Personen

Auch Unternehmen und andere juristische Personen profitieren vom "OZG 2.0", denn künftig können alle Anträge über ihr digitales Organisationskonto gestellt werden. Über dieses Konto sind digitale Verwaltungsleistungen einfach, sicher, transparent und von überall und zu jedem Zeitpunkt nutzbar.

Unternehmensbezogene Verwaltungsleistungen des Bundes sollen spätestens nach Ablauf von fünf Jahren ausschließlich elektronisch angeboten werden – hier gilt „digital only“.  

               

Wesentliche Initiativen des OZG-Änderungsgesetzes                

Damit dies effizient passieren kann, ist es wichtig, die Leistungsdigitalisierung selbst zu entbürokratisieren. Ein breites digitales Onlineangebot bleibt Ziel der Bundesregierung. In 2023 und 2024 unterstützt die Bundesregierung die Länder und ihre Kommunen besonders bei der Umsetzung von 16 "Fokusleistungen" mit dem Ziel, diese möglichst flächendeckend und vollständig digital (Ende-zu-Ende) anzubieten. Zu den Fokusleistungen zählen unter anderem die Ummeldung des Wohnsitzes oder die Beantragung des Führerscheins.

Das BMI setzt darüber hinaus auf die permanente Entwicklung und Fortentwicklung von verbindlichen Standards, Schnittstellen und Basisdiensten. Der Bund stärkt etablierte Standards, indem er gemeinsam mit der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) und der Koordinierungsstelle für IT-Standards im Rahmen der Standardisierungsagenda zusammenarbeitet. Die Umsetzung des OZG wird zudem mit der Registermodernisierung eng verzahnt, um Leistungen mit höchstem Reifegrad zu realisieren und eine spürbare Entlastung von Behörden, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürgern zu erreichen.


Was sind die Kernthemen des Pakets für die digitale Verwaltung? Dauer: 1:44 Quelle: BMI (Mai 2023)

Was macht eigentlich das Onlinezugangsgesetz? Dauer: 00:02:12 Quelle: BMI

Dokumentation

Kabinettfassung

Entwurf des OZG-Änderungsgesetzes (OZGÄndG) (PDF, 623KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Eckpunkte für eine moderne und zukunftsgerichtete Verwaltung (PDF, 296KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Referentenentwurf

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften (PDF, 579KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Gesetzestext

Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZGÄndG) (PDF, 435KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Hier können Stellungnahmen verlinkt werden.

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