Vertrauen und Effizienz: Standards in der Verwaltungsdigitalisierung
Artikel Einer für Alle
Für eine effiziente OZG-Umsetzung sind verbindliche Standards und einheitliche Schnittstellen unerlässlich. Mit dem OZG-Änderungsgesetz rücken diese jetzt in den Fokus.
Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) verläuft über alle föderalen Ebenen der Bundesrepublik Deutschland hinweg. Egal ob Behörden in Bund, Ländern oder Kommunen: Alle sind verpflichtet, in Zukunft ihre Leistungen auch digital über Verwaltungsportale anzubieten. Um die nach dem "Einer für Alle"-Prinzip (EfA) entwickelten digitalen Services, Plattformen und Basisdienste interoperabel zu gestalten, sind verbindliche Standards essenziell. Ziel ist es, den verschiedenen Umsetzungswegen durch Standards Leitplanken zu setzen, um die flächendeckende Nutzung aller digitalisierten Verwaltungsleistungen in allen Ländern und Kommunen zu ermöglichen.
Wie schaffen wir Verbindlichkeit von Standards?
Gemeinsame Standards schaffen Effizienz
Im Digitalisierungsprogramm Föderal wird nach dem EfA-Prinzip vorgegangen: ein Land entwickelt einen Onlinedienst, den dann andere Länder nachnutzen können. So sind an der Digitalisierung der Verwaltungsleistungen unterschiedlichste Akteure, IT-Dienstleister und Fachverfahrenshersteller beteiligt. Bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ist es daher wichtig, durch verbindliche Standards und einheitliche Schnittstellen eine Interoperabilität der verschiedenen Anwendungen und Portale zu gewährleisten.
Standards schaffen Vertrauen, indem sie für wiedererkennbare, nutzerfreundliche, qualitativ hochwertige und sichere digitale Services sorgen. Durch Interoperabilität und Wiederverwendbarkeit von Online- und Basisdiensten werden außerdem Kosten und Mühen gespart. Standards schaffen so Effizienz. Gemeint sind dabei sowohl technische Standards wie beispielsweise Betriebsstandards, IT-Sicherheitsstandards und Spezifikation und Dokumentation zu Schnittstellen von IT-Komponenten, als auch Qualitätsstandards wie beispielweise UX- oder Barrierefreiheitsstandards. Standards fördern zudem Innovation durch Wettbewerb.
Standards sind öffentlich zugänglich
Bei der Standardisierung im Zusammenhang der OZG-Umsetzung lässt sich dabei unterscheiden: zum einen gibt es Standards, die alle Dienstleistungen gleich zu erfüllen haben. Zum anderen gibt es Standards (Schnittstellen), die eine Einbindung unterschiedlicher Dienstleistungen in verschiedenen Systemen ermöglicht.
Die Notwendigkeit einer Standardisierung wird mit dem OZG-Änderungsgesetz (OZGÄndG) aufgegriffen und gesetzlich verankert. Das Gesetz sieht vor, dass der Bund innerhalb von zwei Jahren nach Gesetzesverkündung verbindliche Standards und einheitliche Schnittstellen vorgeben wird. Bei der Bereitstellung der IT-Komponenten sollen dabei offene Standards und offene Schnittstellen verwendet sowie vorrangig Open-Source-Software eingesetzt werden.
Bund stärkt bestehende Standards
Der Bund arbeitet aktiv an der kontinuierlichen (Weiter-)Entwicklung von Standards, Schnittstellen und Basisdiensten. Durch die Schaffung von sogenannten Blaupausen wird die Entwicklung neuer Dienstleistungen unterstützt, da nicht jedes Mal das Vorgehen von Grund auf neu gestartet werden muss. Diese Blaupausen dienen als Leitfaden und ermöglichen eine effizientere Umsetzung von neuen Services. Bei Bedarf kann und wird der Bund Standards verbindlich vorgeben.
Die bereits etablierten Standards werden vom Bund gestärkt und im Rahmen der Standardisierungsagenda kontinuierlich mit der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) und der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) weiterentwickelt. Den Bedarfen der Umsetzungsprojekte wird dabei Rechnung getragen.
Um größtmögliche Akzeptanz der Standards zu erlangen, werden neben der FITKO und der KoSIT auch Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Länder und Kommunen sowie den Dienstleistern in die (Weiter-)Entwicklung der Standards miteinbezogen. Des Weiteren wird im Rahmen der Standardisierungsagenda des Bundes verstärkt auf Industriestandards gesetzt und es werden marktgängige Produkte verwendet, sodass umständliche und teure Eigenentwicklungen vermieden werden.
Im Zuge der OZG-Umsetzung haben sich bereits viele Standards etabliert. Dazu gehören zum Beispiel: der XÖV-Datenaustauschstandard, die Standards des Föderalen Informationsmanagements (FIM), der Servicestandard, die EfA-Mindestanforderungen und die BundID.