Die Single Digital Gateway-Verordnung (SDG)
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Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben im Jahr 2018 beschlossen, mit der Verordnung zum Single Digital Gateway (SDG) ein einheitliches digitales Zugangstor zur Verwaltung in der EU zu schaffen.
Die EU-Verordnung zum SDG und das Onlinezugangsgesetz (OZG) verfolgen dasselbe Ziel: Das digitale Angebot der Verwaltung soll bürgernah und nutzerfreundlich sein. Zudem sollen alle Leistungen der öffentlichen Verwaltung über ein einziges Portal zu finden sein.
Auf europäischer Ebene wird das bereits bestehende Informationsportal „Your Europe“ erweitert, modernisiert und zur zentralen Anlaufstelle für die Angebote und Informationen der öffentlichen Verwaltungen aller europäischen Mitgliedsstaaten ausgebaut. Hierzu wird das Your Europe-Portal mit den Portalen der Mitgliedstaaten verlinkt – in Deutschland mit dem Verwaltungsportal des Bundes.
Entstehung, Ziele und Anforderungen des SDG
Die Digitalisierung des europäischen Binnenmarktes ist eine wichtige Voraussetzung, um Innovation, Wachstum und neue Arbeitsplätze in der EU zu fördern. Deshalb haben EU-Parlament und Europäischer Rat beschlossen, bestehende europäische Portale, Websites, Netze, Dienste und Systeme zu erweitern und mit nationalen Lösungen zu verknüpfen. Dadurch soll eine einheitliche digitale Anlaufstelle der europäischen Verwaltung entstehen.
Das SDG reduziert den Verwaltungsaufwand für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen, damit diese einfacher am Binnenmarkt teilhaben können. Wenn Informationen, Verfahren und Unterstützungsdienste (ehemals Hilfs- und Problemlösungsdienste) in allen Sprachen zugänglich sind, verringert das die Hürden für Nutzerinnen und Nutzer und erleichtert ihnen den Zugang zum Binnenmarkt.
Hierzu sind in der Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates (SDG-VO) insgesamt 88 Bereiche benannt, die für eine reibungslose Teilhabe von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen am europäischen Binnenmarkt relevant sind. Dazu gehören u. a. Themen wie „Arbeit und Ruhestand innerhalb der Union“; „Verbraucherrechte“ und „Gründung, Führung und Schließung eines Unternehmens“.
Die Umsetzung der SDG-VO ist von großem Nutzen für alle Beteiligten: Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen der EU erhalten einen einfachen und nutzerfreundlichen Zugang zu Informationen, Verfahren und Unterstützungsdiensten. Vorschriften und Regelungen werden transparenter. Das Vertrauen der Verbraucher wird gestärkt und Verwaltungskontakte werden vereinfacht.
Fristen der SDG-Verordnung
Zur Erreichung des zentralen Ziels des SDG-VO – dem vollständig grenzüberschreitenden Zugang zu Informationen, Verfahren und Unterstützungsdiensten der öffentlichen Verwaltung der EU-Mitgliedstaaten – sind drei Fristen vorgesehen:
Dezember 2020 – die Umsetzung der SDG-VO ist mit der Bereitstellung von Informationen über allgemeine Rechte und Vorschriften, On- und Offline-Verfahren sowie über Unterstützungsdienste gestartet.
Dezember 2022 – Kommunen sind verpflichtet, Informationen über ihre Leistungen bereitzustellen.
Dezember 2023 – 21 der wichtigsten Verfahrensbündel (Anhang II der SDG-VO) und Leistungen aus vier Richtlinien (2005/36/EG, 2006/123/EG, 2014/24/EU und 2014/25/EU) sind in allen Mitgliedstaaten vollständig digital und grenzüberschreitend bereitzustellen sowie an das europaweite Once-Only-Technical-System (OOTS) anzuschließen. Mit Hilfe des OOTS soll der Austausch von Nachweisen europaweit grenzüberschreitend und automatisiert zwischen Behörden erfolgen. Für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen erübrigt sich damit das mehrfache Bereitstellen von Nachweisen, sofern sie einer Übermittlung des jeweiligen Nachweises zustimmen. Die technischen und operativen Spezifikationen des EU-OOTS zur Anwendung des Grundsatzes der einmaligen Datenerfassung (Once-Only-Prinzip) sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1463 festgelegt.
Verbundeffekte dank OZG-Umsetzung
Die Umsetzung der SDG-Verordnung ist Bestandteil der OZG-Umsetzung und Teil des Projektes „Gesamtsteuerung Registermodernisierung“. Daher sind die SDG-Anforderungen den jeweiligen Rubriken der OZG-Umsetzung dieser Webseite zugeordnet (z.B. Digitalisierungsprogramm, Portalverbund, Föderales Informationsmanagement FIM).