Wohnzimmer statt Wartezimmer – Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes
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Im Rahmen der OZG-Umsetzung haben Bund, Länder und Kommunen neue Arbeitsweisen geschaffen und das Fundament einer digitalen Verwaltung gelegt.
Das im Jahr 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen – Onlinezugangsgesetz (OZG) – war der Startschuss für eine nachhaltige Transformation der öffentlichen Verwaltung. Das Gesetz verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Zukünftig sollen Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen staatliche Leistungen einfach und sicher von dem heimischen Wohnzimmer aus beantragen können.
Herausforderungen und Erfolge in der digitalen Verwaltung
Trotz aller Bemühungen konnte das ambitionierte Ziel, bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen auch online anzubieten, nicht vollständig erreicht werden, unter anderem aufgrund komplexer föderaler Strukturen, unterschiedlicher Digitalisierungsstände und einer heterogenen IT-Landschaft. Zahlreiche Onlinedienste konnten entwickelt werden, diese sind bisher aber oft nur in einzelnen Ländern oder Kommunen verfügbar. Nach Ablauf der initialen Frist Ende des Jahres 2022 läuft die Umsetzung daher in den etablierten Strukturen unverändert weiter: Bund und Länder arbeiten weiterhin gemeinsam mit Hochdruck daran, Leistungen zügig umzusetzen und in die Fläche zu bringen.
Dennoch wurde gemeinsam Vieles erreicht: Bund und Länder haben im Rahmen der initialen OZG-Umsetzung eine nachhaltige Arbeitsstruktur für die interföderale Zusammenarbeit etabliert. Auf dieser Struktur können alle Beteiligten auch über das OZG hinaus aufbauen. Zudem wurde die Nutzerorientierung als oberstes Prinzip der Verwaltungsdigitalisierung in den Fokus gerückt. Denn der Prozess kann nur erfolgreich sein, wenn er eine wirkliche Verbesserung für alle Nutzerinnen und Nutzer mit sich bringt: effiziente, einfache und sicherere Onlinedienste für alle Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen und Verwaltungsmitarbeitenden. Mit den Digitalisierungslaboren hat das BMI zudem eine neue Methode zur Entwicklung zielgruppenorientierter Onlineanwendungen erprobt und etabliert: In interaktiv und ergebnisoffen arbeitenden Teams werden Nutzerinnen und Nutzer von Anfang an beteiligt. Alle OZG-Umsetzenden in Bund, Ländern und Kommunen haben gemeinsam ein robustes Fundament für zukünftige Digitalisierungsarbeit gelegt.
Auf den folgenden Seiten erfahren Sie unter anderem Antworten auf diese Fragen: Wie wird das OZG umgesetzt? Was hängt das mit der europäischen Verordnung zum Single Digital Gateway (SDG) zusammen? Was ist das Prinzip "Einer für Alle" (EfA) und wie wird es realisiert? Was sind die OZG-Grundlagen?
Das Onlinezugangsgesetz als Grundlage der Verwaltungsdigitalisierung
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) bildet die rechtliche Grundlage für das bis dato größte Modernisierungsprojekt der öffentlichen Verwaltung seit Bestehen der Bundesrepublik. Im OZG werden die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen sowie deren Bereitstellung über Verwaltungsportale geregelt. Für die Umsetzung des Gesetzes bedarf es unter anderem einer effizienten Arbeitsteilung, einer modernen IT-Infrastruktur sowie gemeinsamer Standards zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Schon bei Inkrafttreten des OZG im Jahr 2017 war klar, dass die Digitalisierung der Verwaltung bis Ende 2022 nicht abgeschlossen sein wird und die Digitalisierung der Verwaltung eine Dauer- und Querschnittsaufgabe darstellt. Daher arbeiten Bund und Länder seit Frühjahr 2022 gemeinsam an der Weiterentwicklung des OZG. Die zahlreichen "Lessons Learned" aus der bisherigen OZG-Umsetzung sind dabei in den Entwurf des OZG-Änderungsgesetzes (OZGÄndG) eingeflossen.
Die europäische und die föderale Dimension
Neben dem OZG verfolgt auch die EU-Verordnung zum Single Digital Gateway (SDG) das Ziel einer modernen, bürgernahen und digitalen Verwaltung. Zudem sollen alle Leistungen der öffentlichen Verwaltung über ein einziges Portal zu finden sein. Mit dem SDG setzt die Europäische Union (EU) ein einheitliches digitales Zugangstor zur Verwaltung in der EU um.
In Deutschland wird die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen ressourcensparend und arbeitsteilig umgesetzt: Dafür sorgt das Prinzip "Einer für Alle" (EfA) . "Einer für Alle" bedeutet, dass ein Bundesland oder eine Allianz aus mehreren Ländern eine Verwaltungsleistung zentral entwickelt und betreibt – und diese anschließend anderen Ländern und Kommunen zur Verfügung stellt, die den Dienst dann mitnutzen können. Hierfür müssen sie sich mittels standardisierter Schnittstellen anbinden. Das OZGÄndG verankert das EfA-Prinzip als tragendes Prinzip der Bund-Länder-Zusammenarbeit.
Hilfreiche Informationen zur Umsetzung des OZG
Was ist eigentlich eine "OZG-Leistung"? Und was ist das Reifegradmodell? Mit welchem Leitprinzip und agilen Methoden werden die Verwaltungsleistungen digitalisiert? Welche Akteure und Anlaufstellen gibt es? Im Bereich "OZG-Grundlagen" sind allgemeine Basisinformationen zur OZG-Umsetzung zusammengestellt.
Der OZG-Servicestandard definiert ganzheitliche Qualitätsprinzipien für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. Er dient als Hilfestellung für alle Beteiligten in Bund, Ländern und Kommunen bei der Entwicklung und Optimierung nutzerfreundlicher digitaler Verwaltungsangebote im Rahmen der OZG-Umsetzung und darüber hinaus.
Um die OZG-Umsetzung auf Bundesebene geht es im Bereich "OZG-Bund". Hier finden sich neben Informationen zum Digitalisierungsprogramm Bund und der Projektunterstützung UPO auch die Themen der Bundesressorts sowie Informationen zum Bundesportal.
Die OZG-Umsetzung in Ländern und Kommunen wird im Bereich "OZG-Föderal" thematisiert. Leistungen, die von Ländern und Kommunen erbracht werden, fallen in das Digitalisierungsprogramm Föderal. Hier arbeiten Bund, Länder und Kommunen arbeitsteilig in Themenfeldern nach dem "Einer für Alle"-Prinzip zusammen. Die Portale der Länder werden mit dem Bundesportal über den sogenannten "Portalverbund" verknüpft.
Für eine effiziente, nutzerfreundliche und digital souveräne digitale Verwaltung ist eine interoperable OZG-Rahmenarchitektur mit verbindlichen Standards, einheitlichen Schnittstellen und zentralen Basisdiensten und -komponenten essenziell. Sie definiert den Rahmen für die zentrale IT-Architektur der digitalen Verwaltungsdienstleistungen für Bund, Länder und Kommunen.
Umsetzungsstand – "Dashboard Digitale Verwaltung"
Der aktuelle Umsetzungsstand der Verwaltungsdigitalisierung wird transparent und für alle einsehbar über das "Dashboard Digitale Verwaltung“ abgebildet. Im Mittelpunkt des Dashboards steht die datenbasierte Informationsvermittlung in den drei Rubriken "Digitale Services”, "Infrastruktur“ und "Digitale Identität“. Die Indikatoren des Dashboards geben unter anderem Auskunft über die Online-Verfügbarkeit von OZG-Leistungen sowie zum Entwicklungsstand von OZG-Leistungen im Fokus. Neben Informationen zu bereits umgesetzten und zur Nachnutzung bereitgestellten Onlinediensten werden auch die Förderung und Nutzung der digitalen Infrastruktur erfasst sowie die Anzahl der erfolgreichen Nutzungen des Online-Ausweises. Das Dashboard wird kontinuierlich ausgebaut und zukünftig um Daten zum Fortschritt der Registermodernisierung erweitert werden.