Kultur und Medien: digitale Lösungen für die Kultur- und Kreativbranche

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: BKM

Staatsministerin Claudia Roth ist die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Im Zuge der OZG-Umsetzung verantwortet ihr Ressort insbesondere Verwaltungsleistungen, die sich rund um Themen der kulturellen Förderungen, Bibliotheks- und Archivangebote sowie Datenauskünfte und Akteneinsichten drehen.

Die Arbeit der BKM auf einen Blick

Projektpartner bei der OZG-Umsetzung

 

  • Bundesarchiv
  • Filmförderungsanstalt (FFA)
Beteiligte Themenfelder
  • Forschung & Förderung
  • Querschnittsleistungen
  • Steuern & Zoll

Politikfelder und Aufgaben des Ressorts

 

  • Kultur-, Film- und Medienförderung
  • Archiv- und Bibliotheksförderung
Lebens- und Geschäftslagen
  • Förderung von Kultur
  • Querschnittsleistungen Bürger und Unternehmen
  • Steuern & Abgaben

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) nimmt in der Kultur- und Medienpolitik Deutschlands Aufgaben von gesamtstaatlicher Bedeutung wahr. Sie trägt die Verantwortung für weite Bereiche von Kultur und Medien. Die Themen der BKM sind daher breit gefächert. Dabei zählt die kontinuierliche Weiterentwicklung und Verbesserung rechtlicher Rahmenbedingungen für den Kultur- und Medienbereich über die Bundesgesetzgebung zu den wichtigsten Aufgaben. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Förderung bedeutender nationaler Kultureinrichtungen und -projekte sowie die kulturelle Repräsentation des Gesamtstaates in der Bundeshauptstadt Berlin. Zudem vertritt die BKM die kultur- und medienpolitischen Interessen Deutschlands in verschiedenen internationalen Gremien. Ein weiterer wesentlicher Verantwortungsbereich der Staatsministerin ist die Förderung von national bedeutsamen Gedenkstätten und Institutionen, die an die Opfer der NS-Terrorherrschaft erinnern oder sich mit der Aufarbeitung der SED-Diktatur der ehemaligen DDR auseinandersetzen. Die BKM finanziert unter anderem die Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. Sie gewährleistet zudem mit dem Stasi-Unterlagen-Archiv, das seit 2021 Teil des Bundesarchivs ist, einen Zugang zu den Akten des SED-Staates.

Bedeutende Digitalisierungsprojekte des Ressorts

Schöpferische und gestalterische Arbeit ist die Basis der Kultur- und Kreativwirtschaft. Sie sorgt für künstlerische Qualität, kulturelle Vielfalt und kreative Erneuerung. Diese durch Kultur-, Film- und Medienförderung finanziell abzusichern und zu unterstützen, ist ein übergeordneter Arbeitsschwerpunkt der BKM, der auch im Rahmen der OZG-Umsetzung die entsprechende Bedeutung findet.

Die BKM digitalisiert beispielsweise den Bewerbungsantrag für den Deutschen Kurzfilmpreis. Hinzu kommt die digitale Beantragung verschiedener Projektförderungen, wie beispielsweise für die Produktion von Kurzfilmen, für Provenienzforschung im Bereich NS-Raubgut oder für Modellprojekte zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts. Ziel dieses Digitalisierungsprojektes ist es, dass die Anträge und Bewerbungen den Nutzerinnen und Nutzern direkt im Bundesportal zur Verfügung stehen.

Eine weitere wichtige Bundesleistung sind die “Filmabgaben“. Auf Grundlage des Filmförderungsgesetzes (FFG) müssen Unternehmen, die Kinofilme verwerten, einen gesetzlichen Anteil ihrer Erlöse an die Filmförderungsanstalt (FFA) zahlen. Diese sogenannte “Filmabgabe“ finanziert Fördermaßnahmen der FFA. Das Ziel der FFA ist es, sowohl die Filmabgaben als auch die angebotenen Förderleistungen zukünftig digital anzubieten.

Besondere Herausforderungen in der OZG-Umsetzung

Eine Herausforderung bei der Digitalisierung der Verwaltungsleistungen der BKM ist, dass es sich im Vergleich zu Leistungen anderer Ressorts um atypische Förderleistungen handelt. Auf Förderleistungen besteht in der Regel kein Anspruch. Sie richten sich oft auch nur an einen kleinen Kreis von Antragstellenden und werden regelmäßig angepasst. Zudem sind bei der Entscheidung über Förderleistungen oft Dritte beteiligt, zum Beispiel Jurys, Gremien und Bewilligungsbehörden. Diese Beteiligten gilt es bei einem digitalen Antragsprozess sinnvoll einzubeziehen.

Highlight 1: Einsicht in Stasi-Unterlagen

Dieses Bild zeigt die Webseite mit dem Antrag auf Akreneinsicht für Privatpersonen. Webseite mit Antrag auf Akteneinsicht für Privatpersonen

Die Aufarbeitung der SED-Diktatur ist ein wichtiges Anliegen der BKM, die sich hier vonseiten des Bundes gemeinsam mit den Ländern, Kommunen sowie Opferverbänden engagiert. Wie wichtig dieses Thema ist, spiegelt sich auch bei der OZG-Umsetzung (Bereich Typ-1-Leistung “Datenauskunft und Akteneinsicht“) wider. Diese beinhaltet unter anderem die Gewährung von Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz sowie die Akteneinsicht in die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR. Ihren Antrag auf Akteneinsicht können Interessierte bereits jetzt online beim Stasi-Unterlagen-Archiv stellen. Benötigt wird lediglich ein Personalausweis beziehungsweise ein elektronischer Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie ein geeignetes Lesegerät/Smartphone. In Zukunft soll diese Leistung auch direkt über das Bundesportal abrufbar sein.

https://www.bstu.de/akteneinsicht/persoenliche-akteneinsicht/online-antrag/#c447 https://www.bstu.de/akteneinsicht/persoenliche-akteneinsicht/online-antrag/#c447 (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Online-Antrag auf Akteneinsicht für Privatpersonen

Seit dem 10. Juni 2021 ist Evelyn Zupke die erste Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur. In ihrem Amt wirkt sie als Ombudsperson für die Anliegen der Opfer der SED-Diktatur und trägt außerdem zur Würdigung der Opfer des Kommunismus in Deutschland bei. Das Bundesarchiv baut die Digitalisierung der Stasi-Unterlagen weiter aus. 

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