Bildung und Forschung sind der Schlüssel

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: BMBF

Bei der Digitalisierung von Bundesleistungen ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) insbesondere bei den Themen Studium und Ausbildung und Leistungen wie BAföG beteiligt. Insgesamt steht beim Ressort das Lernen und Weiterbilden in allen Lebensbereichen an erster Stelle.

Das BMBF auf einen Blick

Projektpartner bei der OZG-Umsetzung

 

  • Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
  • Sachsen-Anhalt (Federführer der Länder im TF Bildung)
  • Nordrhein-Westfalen (für föderale Leistungen: Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und Untersuchungsberechtigungsschein)
Beteiligte Themenfelder
  • Themenfeld Bildung

Politikfelder und Aufgaben des Ressorts,
bei denen das Ressort OZG-Umsetzungsunterstützung leistet

 

  • Digitale Bildung
  • Individuelle Bildungsfinanzierung: BAföG, AFBG
  • Hochschulen
Lebens- und Geschäftslagen
  • Studium
  • Weiterbildung

Bildung und Forschung sind die Grundlagen für die Zukunft in einer Welt des Wandels. Die Aufgaben des BMBF beziehen sich auf alle Abschnitte im Lebensverlauf. Sie reichen von der frühkindlichen Förderung über die schulische Bildung und Weiterbildung bis hin zum lebenslangen Lernen. Im Bereich Schule und Hochschule leistet der Bund bei der Vergabe von Stipendien und dem BAföG wichtige Beiträge. Auch Themen wie die außerschulische Bildung, Aufstiegsförderung und berufliche Weiterbildung werden behandelt.

Ein Schwerpunkt des BMBF ist Bildungsgerechtigkeit. Mit der Förderung von exzellenter Forschung trägt das Ministerium auch dazu bei, Lösungen für globale Herausforderungen und Strategien für nachhaltiges Wachstum und Wohlstand zu finden. Das BMBF setzt auf Innovationen und Transfer. Um die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen voranzutreiben, beteiligt sich das Ministerium an der OZG-Umsetzung, insbesondere als Federführer des Themenfelds Bildung, und steht dafür u. a. im engen Austausch mit den Ländern, hier insbesondere mit Sachsen-Anhalt als Federführer der Länder im Themenfeld.

Bedeutende Digitalisierungsprojekte des Ressorts

Da die Bereiche Schule und Hochschule primär in die Zuständigkeit der Länder fallen, sind diese OZG-Leistungen überwiegend dem föderalen Programm zuzuordnen. Der Bund ist originär für die Leistungen Bildungskredit und BAföG zuständig. Letzteres ist sowohl eine der priorisierten Bundesleistungen als auch eines der zentralen Umsetzungsprojekte im Themenfeld Bildung. Das BMBF hat für das Projekt die Federführung und ist das gesetzgebende Ressort.

Aus Sicht der Fachkräftegewinnung kommt dem föderalen Umsetzungsprojekt “Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“ besondere Bedeutung zu. Das Umsetzungsprojekt fokussiert sich auf die Digitalisierung der vielfältigen Verfahren der Berufsanerkennung und berücksichtigt dabei die bundes- und landesrechtlichen Besonderheiten. In einem Digitalisierungslabor wurde zunächst ein Rahmenkonzept für eine länderübergreifende digitale Lösung mit einem zentralen Zugang für alle Antragstellenden geschaffen. Mit dem Umsetzungsprojekt soll ein weltweit zentral zugängliches, möglichst einheitliches, länderübergreifendes, elektronisches Antragsverfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland aufgebaut werden. Gleichzeitig soll der Digitalisierungsprozess dafür genutzt werden, die föderal heterogenen Antragsanforderungen möglichst bundesweit zu vereinheitlichen und zu vereinfachen, um die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation zu beschleunigen und transparenter zu gestalten.

Mehr zu den föderalen Leistungen des Themenfelds Bildung finden Sie hier.

Besondere Herausforderungen in der OZG-Umsetzung

Die besondere Herausforderung in der OZG-Umsetzung ist, dass die Digitalisierung einer Verwaltungsleistung an verschiedenen Stellen ansetzt. Um dieser Herausforderung gerecht zu werden, arbeitet das BMBF im Themenfeld Bildung eng mit den Ländern zusammen und steht auch mit verschiedenen Behörden und Ressorts auf Bundesebene im Austausch.

Die Umsetzung der OZG-Leistungen im Bereich Bildung liegt primär in der Zuständigkeit der Bundesländer. Daraus ergibt sich die Herausforderung eines hohen Anteils an länderspezifischen Vorschriften und Regelungen, einschließlich derjenigen der berufsständischen Körperschaften. Aus diesem Grund sind Antragsverfahren bisher sehr uneinheitlich. Diese Unterschiede wirken sich auf die Nachnutzbarkeit von digitalen Lösungen durch andere Bundesländer und Berufskammern aus und müssen berücksichtigt werden.

Highlight: BAföG Digital

BAföG Digital: Startseite des Onlineantrags Quelle: www.bafoeg-digital.de BAföG Digital: Startseite des Onlineantrags

In enger Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern ist es gemeinsam gelungen, den Online-Antragsassistenten BAföG Digital“ zu starten. Ziel des BAföG ist die soziale Öffnung und Offenhaltung des Bildungswesens, Kindern aus finanziell schlechter gestellten Elternhäusern soll eine ihren Fähigkeiten entsprechende Ausbildung ermöglicht werden.

Mit dem Abschluss der Labor-Phase fiel der Startschuss für die Backend- und Frontend-Entwicklung. Die Anwendung wurde als Minimum Viable Product (MVP) entwickelt und zunächst in den fünf Pilotländern Sachsen-Anhalt, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz erprobt. Im Oktober 2020 ging diese erste Version live und hat den fünf Pilotländern in den ersten vier Monaten über 15000 digital gestellte Anträge beschert. Die Basisversion enthielt bereits alle Kernfunktionalitäten für die elektronische Antragstellung: Antragskonfigurator, Antragsassistent, Dokumenten-Upload, Benutzerkonten für Antragssteller und Eltern sowie die Anbindung an das Nutzerkonto Bund. Im Laufe des Jahres 2021 wurden neben der Digitalisierung und Einbindung weiterer Formblätter vor allem die übrigen Bundesländer angeschlossen. Die Zusammenarbeit aller föderalen Ebenen im Projekt "BAföG Digital" ist ein gutes Beispiel dafür, wie eine gemeinsame länderübergreifende und vor allem nutzerfreundliche Digitalisierung von Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) gelingen kann.

Highlight: Energiepreispauschale für Studierende, (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler

www.einmalzahlung200.de; Startseite des Onlineantrags Quelle: www.einmalzahlung200.de www.einmalzahlung200.de; Startseite des Onlineantrags

„Expressdigitalisierung“ – innerhalb von sieben Monaten vom Koalitionsbeschluss zur bundesweiten Plattform:

Im Schulterschluss zwischen dem BMBF und dem Land Sachsen-Anhalt wurde unter enger Einbindung aller Länder die Plattform zur Beantragung und Bewilligung der Energiepreispauschale für rund 3,5 Millionen Studierende, (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler entwickelt (www.einmalzahlung200.de). Auf der Plattform können berechtigte Personen innerhalb weniger Minuten ihren Antrag stellen. In den ebenfalls mitentwickelten Fachverfahren der Länder wird der Antrag vollautomatisch geprüft, bearbeitet und in den meisten Fällen innerhalb weniger Minuten beschieden. Die Ende-zu-Ende digitalisierte bundesweite Plattform stellt damit ein Pionierprojekt der OZG-Umsetzung dar. Die ebenfalls über die Plattform angestoßene Auszahlung der Energiepreispauschale erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.

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