Verkehr: Die digitale Mobilität der Zukunft
Artikel BMDV
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ist verantwortlich für knapp 16 Prozent der OZG-Leistungen im Bundesprogramm. Das Bundesressort übernimmt die Federführung im Themenfeld Mobilität & Reisen.
Das BMDV auf einen Blick
Projektpartner bei der OZG-Umsetzung
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Beteiligte Themenfelder |
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Politikfelder und Aufgaben des Ressorts
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Lebens- und Geschäftslagen | Logistik & Transport mit den Unterbereichen:
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Das BMDV umfasst insgesamt neun Abteilungen – dazu zählen z. B. “Bundesfernstraßen“, “Straßenverkehr“, “Eisenbahnen“, “Grundsatzangelegenheiten“, “Digitale Gesellschaft“, “Wasserstraßen und Schifffahrt“ sowie “Luftfahrt“. Zum Geschäftsbereich gehören neben den zuvor genannten Behörden noch viele mehr, die in Ihrem Aufgabenspektrum allerdings keine unmittelbaren Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger bzw. Unternehmen anbieten.
Digitalisierungsbedarf gibt es bei zahlreichen Politikfeldern des Ressorts. Ziel ist es, für die Gestaltung einer aktiven, nachhaltigen, umwelt- und klimafreundlichen Mobilität auf den verschiedensten Verkehrswegen wie Straße, Schiene, Wasser, Luft, ÖPNV etc. zu sorgen.
Über 90 Prozent der Wege werden in Deutschland auf der Straße zurückgelegt. Alleine das deutsche Straßennetz besteht aus rund 12.800 km Bundesautobahnen und etwa 40.000 km Bundesstraßen. Diese zu erhalten sowie aus- und neuzubauen ist ein Hauptanliegen des Ministeriums – mit zukünftig digitaler Anhörung in der Planfeststellung. In der Abteilung "Digitale Gesellschaft" werden Fragen rund um die Digitalisierung der Infrastruktur beantwortet. Dabei werden Themen wie Breitbandausbau, intelligente Verkehrssysteme sowie Stärkung von digitalen Mobilfunknetzen behandelt.
Bedeutende Digitalisierungsprojekte des Ressorts
Im Rahmen der OZG-Umsetzung des Bundesprogramms deckt das BMDV 38 OZG-Leistungen in verschiedenen Lebens- bzw. Geschäftslagen ab, davon sind 18 priorisiert. Der größte Teil fällt in den Bereich “Logistik & Transport“ mit zahlreichen zu digitalisierenden Antragsverfahren für Fahrzeugzulassung und Fahreignung – egal ob auf See, in der Luft, auf der Schiene oder Straße.
Das BMDV nutzt bei der Digitalisierung von Antragsverfahren die sogenannte “Fertigungsstraße“. Damit wird den Bundesressorts ein standardisierter Prozess angeboten, um Verwaltungsleistungen professionell, ressourcenschonend und einheitlich zu digitalisieren, um sie dann auf dem Bundesportal bereitzustellen. Allein das Luftfahrt-Bundesamt nutzt dieses Vorgehensmodell für die Digitalisierung von mehreren Hundert Verwaltungsleistungen.
Besondere Herausforderungen in der OZG-Umsetzung
Das BMDV ist innerhalb des Digitalisierungsprogramms Bund für über 500 Einzelleistungen (sog. LeiKa-Leistungen) verantwortlich und hat damit die meisten Verwaltungsleistungen zu digitalisieren. Allein die große Anzahl sowie die Koordinierung dieser Projekte zeichnen sich bereits als Herausforderung ab. Die Vielseitigkeit der verschiedenen Leistungen, welche sich an die unterschiedlichsten Nutzergruppen richten, ist eine weitere Herausforderung im Digitalisierungsprozess. Um dem Grundsatz der Nutzerfreundlichkeit gerecht zu werden, ist ein hoher Koordinierungsaufwand notwendig. Das Zusammenspiel der vorhandenen technischen Systeme lässt aufgrund zu großer Unterschiede bisher oft keine standardisierten Lösungen zu. Diese gilt es zu erarbeiten. Ziel ist es, die Verwaltungsleistungen medienbruch- sowie barrierefrei digital anzubieten.
Highlight 1: OZG-Leistung "Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugsystemen (UAS unmanned aircraft system) und Flugmodellen ('Drohnen')" – Registrierung Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge
Seit dem 31. Dezember 2020 sind Betreiberinnen und Betreiber von privaten oder gewerblichen Drohnen und Modellluftfahrzeugen – sogenannten unbemannten Luftfahrzeugsystemen (unmanned aircraft system - UAS) – durch die neue EU-Verordnung 2019/947 gesetzlich dazu verpflichtet, sich offiziell in einer Datenbank zu registrieren.
Der Hintergrund: Studien haben gezeigt, dass unbemannte Luftfahrzeuge ab einer Startmasse von 250 g Risiken bergen. Um die Sicherheit von Menschen am Boden und anderer Luftraumnutzenden zu gewährleisten, müssen UAS-Betreibende sich für den Betrieb eines solchen Luftfahrzeugs registrieren. Zum Schutz der Privatsphäre von Bürgerinnen und Bürgern sollen sich zudem die Personen und Unternehmen registrieren, deren UAS mit einem Sensor (z. B. Videokamera) zur Erfassung personenbezogener Daten ausgestattet sind. Aufgrund der neuen Verordnung sind schätzungsweise mindestens 500.000 Registrierungen von bestehenden und 100.000 Registrierungen von neuen Geräten pro Jahr zu erwarten. Innerhalb der ersten 5 Monate wurden bereits über 260.000 Registrierungen durchgeführt.
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist zuständig für die UAS-Betreiberdatenbank, in welcher sich UAS-Betreibende gemäß der Verordnung registrieren. Dies geschieht derzeit über ein Onlineformular auf der Webseite des LBA. Das bestehende Onlineformular ist derzeit aber noch nicht OZG-konform, es verfügt z. B. noch nicht über eine Anbindung an das Nutzerkonto Bund sowie über eine ePayment-Funktion. Im Rahmen der OZG- Umsetzung des Bundesprogramms ist nun das Ziel des Projekts, den gesamten Prozess OZG-konform, vollautomatisch barriere- und medienbruchfrei zu gestalten.
Zukünftig soll die Datenbank mit einem sicheren Authentifizierungssystem – dem Nutzerkonto Bund – inklusive eines Rückkanals verknüpft werden. Zudem wird eine ePayment-Komponente integriert, die dafür sorgt, dass die Registrierung OZG-konform stattfindet.
Das Formularmanagementsystem wird durch die Fertigungsstraße der Bundesdruckerei umgesetzt.
Dieses Bild zeigt einen Screenshot der Startseite zum aktuellen Registrierungsformular für UAS-Betreiber und/oder Fernpilot über die Webseite des LBA (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: https://uas-registration.lba-openuav.de/#/registration/uasOperator
Highlight 2: OZG-Leistung "Verbraucherschutz/Fluggastrechte"
Das LBA nimmt auch Aufgaben mit Bezug zu Fluggastrechten wahr. Es ist nationale Durchsetzungs- und Beschwerdestelle aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, die Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste bei Annullierungen, großen Verspätungen und Nichtbeförderungen regelt, und der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte behinderter bzw. mobilitätseingeschränkter Fluggäste und bearbeitet in dieser Funktion eingehende Verbraucherbeschwerden. Darüber hinaus bearbeitet es Verbraucherbeschwerden über Preistransparenz nach Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 und Verbraucherbeschwerden über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Verordnung (EG) 2111/2005.
Quelle: https://www.lba.de/DE/Fluggastrechte/Beschwerdeformulare/Beschwerdeformulare_node.html
Für Beschwerden auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 wird derzeit auf der Webseite des LBA ein Onlineformular bereitgestellt. Für Beschwerden aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 steht ebenfalls ein Formular zur Verfügung, dieses muss aber derzeit noch in Papierform eingereicht werden – ein PDF kann auf der Webseite des LBA heruntergeladen werden. Dieses kann anschließend per Brief, Fax oder eingescannt per E-Mail (unsigniert) an das LBA übermittelt werden. Beschwerden mit Bezug zu den Verordnungen (EG) Nr. 1008/2008 und 2111/2005 können dem LBA derzeit noch formlos per E-Mail übermittelt werden. Die eingereichten Beschwerden sind Grundlage für die vom LBA betriebenen Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Luftfahrtunternehmen, Flughäfen und Reiseunternehmen.
Ziel dieses OZG-Projektes ist, durch ein digitalisiertes Verfahren die Einreichung von Beschwerden für Fluggäste bzw. deren Vertreter zu vereinfachen und nutzerfreundlich zu gestalten. Eine strukturierte Abfrage, eine Upload-Funktion sowie weitere Hilfestellungen, z. B. in Form von Hilfetexten, unterstützen den Eingabeprozess. Das Formular soll perspektivisch über das Bundesportal sowie über die LBA Homepage aufgerufen werden können.
Highlight 3: OZG-Leistung "Fahrzeugregistereintragung und -auskunft" – Auskunft aus dem "Zentralen Fahrzeugregister zur Verfolgung von straßenverkehrsbezogenen Rechtsansprüchen"
Das zentrale Fahrzeugregister ist eines der fünf zentralen Register, die das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) führt. Wenn ein Bedarf zur Verfolgung von Rechtsansprüchen aus einem sogenannten straßenverkehrsbezogenen Anlass besteht, kann aus dem Fahrzeugregister eine Halterauskunft erteilt werden. Im Einzelfall können Bürgerinnen und Bürger diese Registerauskunft beantragen, um Rechtsansprüche geltend zu machen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr, dem Diebstahl, dem sonstigen Abhandenkommen des Fahrzeugs oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße stehen.
Im Rahmen der OZG-Umsetzung wird der Antragsprozess sowie die Gebührenzahlung für die Erteilung einer Auskunft aus dem "Zentralen Fahrzeugregister zur Verfolgung von straßenverkehrsbezogenen Rechtsansprüchen" digitalisiert – und somit wesentlich nutzerfreundlicher. Derzeit können diese Anträge nur schriftlich gestellt werden, die Auskunft nach § 39 StVG wird auf dem Postweg übersandt. Bürgerinnen und Bürger können dann die Auskunft online beantragen, per Online-Bezahlfunktion vorab die fällige Gebühr entrichten sowie notwendige Unterlagen beibringen. Je nach gewähltem Rückkanal kann auch die Auskunft nebst Gebührenbescheid digital zugestellt werden.