Finanzen: Projekte und Plattformen für eine bürgernahe Interaktion

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: BMF

Im Rahmen der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen des Bundes (sogenannte Typ-1-Leistungen) im Bereich Steuern, Auslandsgeschäfte oder Zoll kümmert sich das Bundesministerium der Finanzen (BMF) als verantwortliches Ressort um eine nutzerfreundliche, schnelle Umsetzung des OZG.

Das BMF auf einen Blick

Projektpartner bei der OZG-Umsetzung

 

  • Generalzolldirektion (GZD)
  • Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Beteiligte Themenfelder
  • Federführer Bundesleistungen Themenfeld Steuern & Zoll

Politikfelder und Aufgaben des Ressorts

 

  • Zoll-, Steuer- und Haushaltspolitik der Bundesrepublik sowie in der europäischen Finanzpolitik
  • Rechts- und Fachaufsicht über mehrere Bundesbehörden: z. B. BaFin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BZSt, GZD und Informationstechnikzentrum Bund
Lebens- und Geschäftslagen
  • Steuern & Abgaben
  • Steuererklärung
  • Auslandsgeschäft

Die wesentlichen Zuständigkeiten des BMF liegen in der Zoll-, Steuer- und Haushaltspolitik der Bundesrepublik sowie in der europäischen Finanzpolitik. Im Verantwortungsbereich des BMF liegen somit diverse Verwaltungsleistungen des Bundes, welche über die nachgeordneten Geschäftsbereiche, insbesondere durch die Generalzolldirektion (GZD), das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), aber auch durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angeboten werden.

Bedeutende Digitalisierungsprojekte des Ressorts

Zu den wichtigsten Digitalisierungsprojekten des Ressorts zählt die Bereitstellung der elektronischen Barmittelanmeldung im Zuständigkeitsbereich der GZD. Bei der Einreise von und nach Deutschland besteht eine Anmeldepflicht, wenn Reisende 10.000 oder mehr in Bar mit sich führen. Der neue Onlineservice ermöglicht es Ein- und Ausreisenden zukünftig, Bargeld sowie andere Barmittel im Gesamtwert von mindestens 10.000 beim Zoll digital anzumelden. Mit circa 25.000 Fällen pro Jahr ergibt sich dadurch eine bedeutende Erleichterung und Beschleunigung im Reiseverkehr.

Im BZSt ist die erneute elektronische Mitteilung der Steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr) mit mehr als 50.000 Fällen jährlich für alle Bürgerinnen und Bürger relevant. Die IdNr wird in Zukunft die Steuernummer für den Bereich der Einkommensteuer langfristig ersetzen und den Bürgerinnen und Bürgern bereits heute im Einkommensteuerbescheid oder auf der Lohnsteuerbescheinigung mitgeteilt. Im Falle, dass diese die IdNr nicht in ihren Unterlagen finden, können die Betroffenen zukünftig die erneute Mitteilung ihrer IdNr elektronisch anfordern und bekommen diese auch elektronisch mitgeteilt.

Eine weitere Erleichterung im Bereich der BZSt-Zuständigkeiten ist die Digitalisierung der Fachverfahren KAFE (Entlastung von der deutschen Kapitalertragsteuer) und OKTAVE (Verwaltung der Abzugsteuer/ Entlastung und Kontrollmeldeverfahren). Mit dem Abschluss des Projekts soll erstmalig der Versand von jährlich bis zu 50.000 elektronischen Bescheiden ermöglicht werden.

Besondere Herausforderungen in der OZG-Umsetzung

Der Zoll und das BZSt bieten eine große Anzahl von Leistungen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen im In- und Ausland an. Die Planung derart vieler Digitalisierungsprojekte in kurzer Zeit erfordert eine gute Programmstruktur, welche in hohem Tempo in den Behörden etabliert wurde.

Aufbauend auf den detaillierten Planungen zum Nutzerkonto Bund will man nun die technische Ausgestaltung des Nutzerkontos des Zolls für das Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG) und ferner die Art der Anbindung von Fachverfahren hieran prüfen. Dabei müssen etwaige Folgen in fachlich-technischer, zeitlicher und kostenmäßiger Hinsicht dargestellt sowie eine Umsetzungsentscheidung zu technischen und rechtlichen Anpassungen getroffen werden.

In einer Machbarkeitsstudie für das BZStOnline-Portal (BOP), über das bereits jetzt zahlreiche Anträge und Meldungen digital abgegeben werden können, wurden mögliche Lösungswege geprüft, um ELAN (Verfahren zur elektronische Antragstellung) sowie dessen Systemumgebung, insbesondere das BOP, auf den Reifegrad 4 des OZG-Reifegradmodells – unter Berücksichtigung der Basis- und Querschnittsdienste – zu heben. Hier muss über das weitere Vorgehen schnell Klarheit geschaffen werden.

Highlight: eine Plattform für die Bundesfinanzverwaltung

Die vorgesehene Bereitstellung einer einheitlichen OZG-Plattform in der Bundesfinanzverwaltung dient dazu, Mehrfachentwicklungen zu vermeiden und Synergien zu heben.

Die Umsetzungsaufwände für die beteiligten Behörden werden durch die Bereitstellung einer zentralen Infrastruktur reduziert. Wesentliche Handlungsparadigmen sind Vereinheitlichung und Zentralisierung, die mit der Definition und Weiterentwicklung verbindlicher Basis- und Querschnittsdienste einhergehen.