Justiz: Digitale Lösungen sorgen für Recht & Ordnung
Artikel BMJ
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) beschäftigt sich im Rahmen der OZG-Umsetzung mit der Digitalisierung von justiznahen Verwaltungsleistungen.
Das BMJ auf einen Blick
Projektpartner bei der OZG-Umsetzung
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Beteiligte Themenfelder |
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Politikfelder und Aufgaben des Ressorts
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Das BMJ ist in erster Linie ein Gesetzgebungsministerium. Es berät andere Bundesministerien bei deren Rechtssetzungsvorhaben und erarbeitet Gesetz- und Verordnungsentwürfe. Innerhalb der Bundesregierung übernimmt das BMJ die Federführung für die klassischen Rechtsbereiche: Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Strafrecht sowie die Prozessrechte. Auch an verfassungsrechtlichen Fragen ist das BMJ beteiligt. In den Verantwortungsbereich des BMJ fällt außerdem die OZG-Bundesleistung (sog. Typ-1-Leistung) "Behördenführungszeugnis".
Bedeutsame Digitalisierungsvorhaben des Ressorts
Parallel zur Umsetzung des OZG treibt das BMJ die Digitalisierung von Leistungen der Justiz voran. Mit dem Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten wurden wichtige Grundlagen gelegt für eine möglichst umfassende und medienbruchfreie elektronische Kommunikation mit den Gerichten. Durch die Einrichtung weiterer sicherer Übermittlungswege, zu denen unter anderem das Postfach eines Nutzerkontos nach dem OZG gehört, können künftig deutlich mehr Menschen leichter als bisher elektronisch mit den Gerichten und Strafverfolgungsbehörden kommunizieren, Dokumente digital übersenden und umgekehrt auch elektronisch adressiert werden. So werden Medienbrüche bei der elektronischen Aktenbearbeitung vermieden, Arbeitsabläufe optimiert und Verfahren effizienter ausgestaltet. Das Gesetz erweitert somit den Zugang zum Recht für die Bevölkerung in bedeutender Weise.
Besondere Herausforderungen in der OZG-Umsetzung
Das BMJ ist sowohl im Digitalisierungsprogramm Bund als auch im Digitalisierungsprogramm Föderal mitverantwortlich. Eine Herausforderung bei der OZG-Umsetzung besteht darin, die von der Digitalisierungspflicht erfassten Verwaltungsleistungen von den sogenannten Justizleistungen und Justizverwaltungsleistungen abzugrenzen. Letztere unterfallen nicht dem OZG, sondern unterliegen gegebenenfalls eigenständigen Digitalisierungsverpflichtungen. Diese Abgrenzung ist entscheidend, um eine effektive Digitalisierung zu ermöglichen.
Highlight: Online zum digitalen Führungszeugnis
Im Zuständigkeitsbereich des BMJ wird als zentrale Leistung das beim Bundesamt für Justiz (BfJ) geführte Behördenführungszeugnis nach dem OZG digitalisiert. Der Nachweis aus dem Bundeszentralregister gehört zu den fünf wichtigsten Querschnittsleistungen im Kontext des OZG überhaupt, da er für viele andere Verwaltungsleistungen, die dem OZG originär unterfallen, als Nachweis benötigt wird. So kann beispielsweise der sogenannte Personenbeförderungsschein (P-Schein) nur nach Vorlage des Führungszeugnisses erteilt werden.
Das Führungszeugnis selbst ist eine Justizverwaltungsleistung und stellt damit keine Leistung im Sinne des OZG dar. Da das Behördenführungszeugnis aber für viele dem OZG unterfallende Verwaltungsleistungen benötigt wird, wirkt das BMJ an seiner OZG-konformen Digitalisierung mit. Bürgerinnen und Bürgern soll es ermöglicht werden, eine Vielzahl an Verwaltungsleistungen online zu beantragen. Wenn das Führungszeugnis als Nachweis für die beantragte Verwaltungsleistung benötigt wird, kann es im Antragsverfahren elektronisch an die Behörde übermittelt werden. So muss das digitale Antragsverfahren bei Nachweis eines Führungszeugnisses nicht mehr verlassen werden. Dadurch wird ein unkomplizierter und effektiverer Prozess ermöglicht und die Nutzerfreundlichkeit vorangetrieben.