Grundpfeiler des Digitalisierungsprogramms Bund

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Onlinezugangsgesetz

Das gesammelte Wissen aus dem Digitalisierungsprogramm Bund wurde hier zusammengetragen, um zukünftigen Projekten wichtiges Knowhow an die Seite zu stellen und gemeinsam aus Herausforderungen und Erfolgen zu lernen.

In den vergangenen Jahren ist in der Digitalisierung der Bundesverwaltung viel passiert. Das 2017 beschlossene Onlinezugangsgesetz gab den Anstoß für die Digitalisierung wichtiger Verwaltungsleistungen. 2018 entschied das Kabinett, dass die Umsetzung in sogenannten OZG-Digitalisierungsprogrammen erfolgt. Es entstanden wichtige Grundlagen wie die Ausarbeitung des Reifegradmodells und des Digitalisierungsleitfadens. Im Jahr 2020 nahm die sogenannte Fertigungsstraße ihre Arbeit auf, die Papieranträge systematisch in rein digitale Online-Antragsverfahren überführt. Zahlreiche Projektanträge wurden beim Digitalisierungsprogramm Bund zur finanziellen Unterstützung gestellt und das Bundesportal, der zentrale Einstiegspunkt für Verwaltungsleistungen aus Bund, Ländern und Kommunen, ging live. Die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen läuft auf Hochtouren. Die Aufgaben des Digitalisierungsprogramms wurden offiziell zum Ende des Jahres 2023 in die Linie überführt.

Doch was braucht es eigentlich, um ein solches ressortübergreifendes Programm, wie das Digitalisierungsprogramm Bund auf die Beine zu stellen und erfolgreich durchzuführen?

Von der Leistungsklärung zur Bereitstellung von FIM-Leistungsbeschreibungen und UPO-Services über Datenanalyse und Reporting bis hin zur Umsetzung von digitalen Anträgen auf Auskunft nach dem IFG/DSGVO: Hier haben wir das gesammelte Wissen aus über vier Jahren Digitalisierungsprogramm Bund komprimiert zusammengetragen.

Haben Sie Zugriff auf den BSCW-Server? Dann finden Sie hier weitere, detaillierte Informationen zu den jeweiligen Wissensthemen.