Nachnutzung der Leistungen zum Informationsfreiheitsgesetz und zur Datenschutzgrundverordnung

Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz und zur Datenschutzgrundverordnung können per Online-Formular beantragt werden. Die IFG/DSGVO-Nachnutzung ist die einzige „Einer für Alle“-Leistung (EfA) auf Bundesebene.

Alle Bundesbehörden sind von den Auskunftspflichten nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) betroffen, sodass diese Leistung von allen Behörden digital zur Verfügung gestellt werden muss. Durch das Bundesprogramm wird eine zentrale Bereitstellung dieser Online-Leistungen angeboten. Interessierte Behörden können diesen Service mittels des Prinzips "Einer für Alle“ (EfA) nachnutzen und somit Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stellen.

Nutzen für Bürgerinnen und Bürger

Das Speichern und Verarbeiten von personenbezogenen Daten ist ein sensibles Thema. Bürgerinnen und Bürger können mit den neuen Formularen Auskunftsersuche nach dem Informationsfreiheitsgesetz und der Datenschutzgrundverordnung bequem online stellen. Das Formular "Betroffenenrechte nach der Datenschutzgrundverordnung" bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, zu erfahren, ob und welche ihrer Daten von den entsprechenden Behörden gespeichert und verarbeitet werden. Neben diesem Recht auf Auskunft können unter anderem eine Löschung der Daten oder ein Widerspruch gegen die Verarbeitung beantragt werden.

Außerdem können Bürgerinnen und Bürger Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz mittels des Online-Formulars "Informationszugang nach dem Informationsgesetz" erhalten. Bürgerinnen und Bürger müssen dabei keine Begründung für das Informationsansuchen geben.

Nachnutzung: Vorgehen für Behörden

Damit Behörden die digitalen Formulare nachnutzen können, müssen sie eine Beitrittserklärung ausfüllen und beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) einreichen. Zudem müssen sie die Umsetzungsvariante eintragen. Für Behörden gibt es folgende zwei Möglichkeiten der Nachnutzung:

  • Fertigungsstraße (Bundesdruckerei)
  • Eigenständige Fachportalumsetzung

Genauere Informationen zum Prozess der Nachnutzung sowie zu den Vorlagen finden Sie auf dem BSCW-Server.