Leistungsklärung: Wie kommen Verwaltungsleistungen in den Leistungskatalog "LeiKa"?

Leistungsklärung, Verwaltungsleistungen, LeiKa, – das sind wichtige Begriffe und Prozesse, wenn es um die Planung und Umsetzung von Digitalisierungsprojekten geht.  

Verwaltungsleistungen sind nach Paragraf 2 Absatz 3 des Onlinezugangsgesetzes (OZG) die "elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren". Paragraf 9 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) wiederum definiert Verwaltungsverfahren als "die nach außen wirkende Tätigkeit der Behörden, die auf die Prüfung der Voraussetzungen, die Vorbereitung und den Erlass eines Verwaltungsaktes oder auf den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gerichtet ist". 

Verwaltungsleistungen sind im Leistungskatalog (LeiKa) erfasst. Der LeiKa ist ein einheitliches und umfassendes Verzeichnis der Verwaltungsleistungen des Bundes, der Länder und Kommunen. Welche Leistungen im LeiKa erfasst werden sollen, ist Gegenstand einer Leistungsklärung.

Es gibt drei Anlässe, sich mit einer Leistungsklärung zu beschäftigen:

  • Wenn eine Behörde sich erstmals mit dem Thema OZG-Umsetzung beschäftigt, ist es für die Planung von möglichen Umsetzungsprojekten unabdingbar zu wissen, welche OZG-relevanten Verwaltungsleistungen zum Digitalisierungsvorhaben im Haus erbracht werden und wie der Stand der Digitalisierung nach dem Reifegradmodell ist.
  • Hausinterne Abstimmungen, unter anderem zur Aufnahme von Leistungen in den LeiKa, zu Leistungsbezeichnungen und relevanten Rechtsgrundlagen oder zu Abstimmungen mit der Bundesredaktion zu den Leistungen, sind ebenfalls Anlässe, sich mit der Leistungsklärung zu beschäftigen.
  • Änderungen an Rechtgrundlagen oder das Inkrafttreten neuer Normen führen dazu, dass bereits vorliegende Leistungsübersichten ergänzt oder einzelne Leistungen angepasst werden müssen.

Ob und welche Verwaltungsleistungen von Bundesbehörden in den LeiKa aufgenommen werden, stimmen die Behörden mit der Bundesredaktion ab.

Grundlage für die Abstimmung ist das "Musterformular Leistungszuschnitt" der Bundesredaktion, in das die aufzunehmenden Leistungen eingetragen werden. Die jeweils aktuelle Vorlage finden Sie im FIM-Portal unter dem Reiter "FIM-Dokumente". Zu jeder Leistung müssen grundlegende Informationen festgehalten werden, unter anderem die Bezeichnung der Leistung, die konkrete Rechtsgrundlage und das zuständige Ressort.

Zur Abstimmung, wie die Leistungen benannt werden sollen, ist die Handreichung "Zuschnittsindikatoren" hilfreich, die ebenfalls im FIM-Portal unter dem Reiter "FIM-Dokumente" zu finden ist.

Detaillierte Informationen zum Prozess der Abstimmung mit der Bundesredaktion sowie zur Befüllung des "Musterformulars Leistungszuschnitt" finden sich auf dem BSCW-Server.