Nachnutzung der Leistungen zum Informationsfreiheitsgesetz und zur Datenschutzgrundverordnung
Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz und zur Datenschutzgrundverordnung können per Online-Formular beantragt werden. Die IFG/DSGVO-Nachnutzung ist die einzige „Einer für Alle“-Leistung (EfA) auf Bundesebene.
Alle Bundesbehörden sind von den Auskunftspflichten nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) betroffen, sodass diese Leistung von allen Behörden digital zur Verfügung gestellt werden muss. Durch das Bundesprogramm wurde eine zentrale Bereitstellung dieser Online-Leistungen angeboten. Interessierte Behörden konnten diesen Service mittels des Prinzips "Einer für Alle“ (EfA) nachnutzen und somit Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stellen.
Nutzen für Bürgerinnen und Bürger
Das Speichern und Verarbeiten von personenbezogenen Daten ist ein sensibles Thema. Bürgerinnen und Bürger können mit den neuen Formularen Auskunftsersuche nach dem Informationsfreiheitsgesetz und der Datenschutzgrundverordnung bequem online stellen. Das Formular "Betroffenenrechte nach der Datenschutzgrundverordnung" bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, zu erfahren, ob und welche ihrer Daten von den entsprechenden Behörden gespeichert und verarbeitet werden. Neben diesem Recht auf Auskunft können unter anderem eine Löschung der Daten oder ein Widerspruch gegen die Verarbeitung beantragt werden.
Außerdem können Bürgerinnen und Bürger Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz mittels des Online-Formulars "Informationszugang nach dem Informationsgesetz" erhalten. Bürgerinnen und Bürger müssen dabei keine Begründung für das Informationsansuchen geben.