OZG-Umsetzung in Ländern und Kommunen

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Onlinezugangsgesetz

Bei der föderalen OZG-Umsetzung geht es um die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen auf Ebene der Länder und Kommunen.

Bei der föderalen OZG-Umsetzung geht es um jene Verwaltungsleistungen, die in Regelungskompetenz auf Bundesebene und in Vollzugskompetenz auf Landesebene oder kommunaler Ebene liegen (sogenannte "Typ 2/3-Leistungen") sowie um Verwaltungsleistungen, die in Regelungskompetenz auf Landesebene (Typ 4-Leistungen) oder kommunaler Ebene liegen (Typ 5-Leistungen).

Zu Beginn der initialen OZG-Umsetzung im Jahr 2017 wurden die zu digitalisierenden Verwaltungsleistungen im OZG-Umsetzungskatalog erfasst und 575 Leistungsbündeln zugeordnet, den sogenannten OZG-Leistungen. Dabei sind zwei Programme mit dem Ziel entstanden, die OZG-Leistungen flächendeckend, nutzerfreundlich und bürgernah zu digitalisieren: das Digitalisierungsprogramm Bund und das Digitalisierungsprogramm Föderal.

Seitdem ist es dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) gelungen, im Rahmen der OZG-Umsetzung eine nachhaltige Arbeitsstruktur für die interföderale Zusammenarbeit zu etablieren. Auf dieser Struktur können alle Beteiligten auch über das OZG hinaus aufbauen.

Dieses Bild zeigt die Strukturen und die Umsetzung im Digitalisierungsprogrann Föderal Dieses Bild zeigt die Strukturen und die Umsetzung im Digitalisierungsprogrann Föderal (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: BMI Akteure und Gremien im Digitalisierungsprogramm Föderal

Digitalisierungsprogramm Föderal und Themenfelder

Die Mehrheit der OZG-Leistungen wurde dem Digitalisierungs­programm Föderal zugeordnet, zum Beispiel die "Anmeldung eines Kindes im Kindergarten“ oder der "Antrag auf Grundstücksvermessung“. Aufgeführt sind diese Leistungen im OZG-Umsetzungskatalog, welcher auch die Grundlage für die OZG-Informationsplattform ist. Um eine nutzerfreundliche und effiziente Umsetzung zu gewährleisten, wurden die OZG-Leistungen in 14 übergeordnete Themenfelder unterteilt (zum Beispiel "Familie & Kind" und "Unternehmensführung & - entwicklung") und darin wiederum in Lebens- und Geschäftslagen gebündelt.

Dabei wurde sich nicht an behördlichen Zuständigkeiten, sondern an der Nutzerperspektive von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen orientiert. Denn die Nutzerzufriedenheit und damit verbundene Akzeptanz der Onlinedienste ist ein primäres Ziel der OZG-Umsetzung. Mit den Digitalisierungslaboren hat das BMI eine neue Methode zur Entwicklung zielgruppenorientierter Onlineanwendungen erprobt und etabliert: In interaktiv und ergebnisoffen arbeitenden Teams werden Nutzerinnen und Nutzer von Anfang an beteiligt.

Bund, Länder und Kommunen ziehen an einem Strang

Die Bündelung in Themenfelder legt die Grundlage für das arbeitsteilige Vorgehen von Bund und Ländern nach dem "Einer für Alle“-Prinzip (EfA). Ein Tandem aus Ressort und Land übernimmt die Federführung für ein bestimmtes Themenfeld und in der Regel auch für die darin befindlichen Umsetzungsprojekte. Dort erarbeiten sie gemeinsam digitale EfA-Lösungen für die zugehörigen OZG-Leistungen mit dem Ziel, eine deutschlandweit flächendeckende Verfügbarkeit zu erreichen.

Über die OZG-Informationsplattform pflegen die Projektverantwortlichen den Umsetzungsstand der OZG-Leistung.

Leistungen im Fokus

Zwar ist es bisher gelungen, zahlreiche Onlinedienste zu entwickeln, diese sind bisher aber oft nur in einzelnen Ländern oder Kommunen verfügbar. Aktuell arbeiten Bund und Länder weiter gemeinsam mit Hochdruck daran, Leistungen zügig umzusetzen und in die Fläche zu bringen. Im Februar 2023 wurden daher 16 besonders relevante föderale OZG-Leistungen herausgehoben und in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt. Die Fokusleistungen werden mit besonderem politischem Nachdruck beschleunigt digitalisiert, um sie in hoher Qualität bundesweit bereitzustellen und so einen spürbaren Mehrwert für die Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen zu schaffen. Ziel der Fokusleistungen ist es, Hürden für die Nachnutzung der Onlinedienste auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene rasch zu beseitigen und die Leistungen vollständig digital („Ende-zu-Ende“) anzubieten. Die Fokusleistungen sollen zudem eine Vorbildfunktion erfüllen und hilfreiche Erkenntnisse für weitere Digitalisierungsprojekte liefern.

OZG-Koordinatorinnen und -Koordinatoren

Auch für die mehr als 11.000 Kommunen in Deutschland ist die Digitalisierung und Zusammenführung von Leistungen eine große Aufgabe. Damit Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen können, ist eine funktionierende Koordinierung von zentraler Bedeutung. Dafür wurde vom IT-Planungsrat die Föderale IT-Kooperation FITKO etabliert. Die agile Organisation setzt die Beschlüsse, Projekte und Produkte des IT-Planungsrats um und vernetzt alle Akteure.

Zudem wurde die wichtige Rolle der OZG-Koordinatorinnen und –Koordinatoren etabliert. Sie sind in ihrem Land die erste Ansprechperson für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes sowie die Nachnutzung von OZG-Leistungen.

Der Portalverbund

Der Portalverbund bildet die föderale Struktur Deutschlands ab. Die Verwaltungsportale von Bund, Ländern und Kommunen werden miteinander verknüpft, sodass alle gewünschten Onlinedienste und die dazugehörigen Informationen jeder Verwaltungsleistung in Deutschland über jedes Verwaltungsportal im Portalverbund aufrufbar sind. Im Mittelpunkt der Umsetzung steht die Nutzerorientierung.

OZG-Programmmanagement

Für das Programmmanagement des Digitalisierungsprogramms Föderal sind das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und die FITKO (Föderale IT-Kooperation) gemeinsam zuständig. Das BMI dient hierbei als zentraler Ansprechpartner und ist unter anderem für die Programmplanung und –koordination, für Monitoring und Controlling sowie für die Festlegung von Mindeststandards verantwortlich. Es bietet den Themenfeldern und Umsetzenden fachliche Unterstützung, zum Beispiel durch den OZG-Bereich dieser Webseite inklusive des OZG-Leitfadens und weiterer Hilfestellungen.

Bei der FITKO handelt es sich um eine agile Organisation, die durch den IT-Planungsrat ins Leben gerufen wurde. Die FITKO bündelt Kompetenzen und Ressourcen, um die Digitalisierungsvorhaben in der öffentlichen Verwaltung gezielt voranzutreiben. Dazu gehört die Bereitstellung von Architekturvorgaben und Standards, die Beratung bei strategischen und rechtlichen Fragestellungen sowie die Bereitstellung von zentralen Produkten wie dem FIT-Store oder der Behördennummer 115.

Abbildung Zusammensetzung des IT-Planungsrats (IT-PLR) Quelle: BMI Zusammensetzung des IT-Planungsrats

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