Themenfeld Arbeit & Ruhestand: Mit großen Schritten zu einem bürgerfreundlichen digitalen Zugang zu Sozialleistungen
Artikel Arbeit & Ruhestand
Das Themenfeld organisiert den Online-Zugang zu Verwaltungsleistungen rund um die soziale Sicherheit. Damit Gelder und weitere Förderleistungen diejenigen erreichen, die sie benötigen.
Auf einen Blick: das Themenfeld Arbeit & Ruhestand
Federführendes Bundesressort | Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) |
Federführendes Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Weitere Projektpartner | Im Themenfeld sind zahlreiche Projektpartner eingebunden, u. a.:
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Lebenslagen/ Unternehmenslagen |
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Umsetzungsprojekte |
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Die Projektpartner im Themenfeld Arbeit & Ruhestand digitalisieren Verwaltungsleistungen rund um die soziale Sicherung, die Aufnahme von Arbeit und den Ruhestand. Die 16 OZG-Leistungen im Themenfeld reichen von der Existenzsicherung über Arbeitslosengeld II, die Zulassung zu reglementieren Berufen bis zur Entschädigung bei Verdienstausfällen aufgrund von Infektionsschutzmaßnahmen. Der Vollzug dieser Leistungen erfolgt durch Länder, Kommunen, Kammern und freie Träger.
Im Rahmen der Corona-Pandemie wurde bewiesen, dass für Leistungen wie dem Arbeitslosengeld II oder den Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz aufgrund von Quarantänemaßnahmen rasch Onlinezugänge geschaffen werden können. Zudem arbeitet das Themenfeld daran, den leistungsübergreifenden Zugang zu Sozialleistungen zu verbessern, indem die Nutzerperspektive eingenommen und die gesamte Nutzerreise von der Informationsbereitstellung über die Beratung bis hin zur medienbruchfreien Antragsstellung abgedeckt wird.
Highlight I: Die Sozialplattform als zentrale Anlaufstelle
Insbesondere Leistungen für die soziale Sicherung der Bürgerinnen und Bürger stehen im Fokus der Arbeit des Themenfeld Arbeit & Ruhestand. Für diese Sozialleistungen wird die "Sozialplattform" als bundesweite zentrale Anlaufstelle geschaffen. Nordrhein-Westfalen setzt eine Vielzahl von Sozialleistungen effizient und standardisiert nach dem "Einer für Alle“ (EfA)-Prinzip um und macht sie nutzerfreundlich in der gemeinsamen digitalen Umgebung der "Sozialplattform" zugänglich. Dort können sich Hilfesuchende bundesweit über die integrierten Leistungen informieren und sie je nach Angebot direkt beantragen.
Aktuell ist die Digitalisierung folgender Leistungen im Rahmen der Sozialplattform geplant:
- Arbeitslosengeld II/ Bürgergeld
- Aktivierung und berufliche Eingliederung
- Bedarf für Bildung und Teilhabe
- Bescheinigung für Geringverdiener (Wohnberechtigungsschein)
- Förderung der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
- Gesundheitsleistungen für Leistungsempfänger nach §4 AsylbLG
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten
- Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
- Übernahme von Mietrückständen
- Schuldnerberatung
- Suchtberatung
Screenshot der Website Sozialplattform (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: BMI
Neben den antragsbezogenen Leistungen werden Bürgerinnen und Bürger durch weitere Funktionen unterstützt. Eine Funktion der Sozialplattform soll der Sozialleistungsfinder werden. Dieser soll Ratsuchende dabei unterstützen, sich im umfangreichen Angebot der Sozialleistungen zurechtzufinden und anhand von verschiedenen Fragen einen potenziellen Leistungsanspruch aufzeigen.
Für die Sozialplattform sind noch weitere Funktionalitäten geplant, etwa die digitale Terminverwaltung für Beratungsleistungen und die Videoberatung. So soll für Bürgerinnen und Bürger der digitale Zugang zur örtlichen Beratung und die Beantragung von Sozialleistungen bei der zuständigen Stelle vor Ort erleichtert und zugleich eine Entlastung für die lokalen Stellen geschaffen werden.
Highlight II: Digitales Arbeitslosengeld II/ Bürgergeld
In Hochgeschwindigkeit wurde auch der Antrag auf Arbeitslosengeld II (heute Bürgergeld) digitalisiert, welcher zukünftig ebenfalls über die Sozialplattform erreichbar sein wird. Der Antrag wurde in einem sogenannten "Express-Labor" konzipiert und im Anschluss direkt umgesetzt. Seit Mitte Juni 2020 bieten kommunale Jobcenter die erste Version des digitalen Antrags an. Mittlerweile können über 11 Mio. Bürgerinnen und Bürger den digitalen Antrag nutzen.
Der bereits in kommunalen Jobcentern genutzte neue Onlineantrag ist im Vergleich zum sechsseitigen Papierantrag und seinen zahlreichen auszufüllenden Anlagen besonders nutzerfreundlich: Er ist übersichtlich gestaltet, eingebettete Hilfetexte liefern leicht verständliche Erklärungen. Die Antragsdaten werden komplett online eingegeben und alle nötigen Nachweise können direkt per Computer oder Smartphone hochgeladen werden. Anschließend wird der fertige Antrag digital und sicher an das zuständige Jobcenter übermittelt. Der Gang ins kommunale Jobcenter entfällt damit.
Screenshot des Arbeitslosengeld II-Antrags (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: BMI
Heute wird der Onlineantrag von über 49 Jobcentern in neun Bundesländern aktiv genutzt: Bisher wurden fast 60.000 Anträge online gestellt.
Neben dem Hauptantrag (Erstantrag) sollen auch der Weiterbewilligungsantrag und die Veränderungsmitteilung online verfügbar gemacht werden. Damit die Leistung also bald vollständig online zugänglich ist, arbeiten zurzeit Fachteams in verschiedenen kommunalen Jobcentern an der digitalen Umsetzung. Die Leistung ist heute bereits in über 30 Jobcentern vollständig online zugänglich.
Auch in den gemeinsamen Einrichtungen, also den Jobcentern in Zusammenarbeit von Bundesagentur für Arbeit und Kommune oder kreisfreier Stadt, kann der derzeit geltende vereinfachte Antrag online eingereicht werden (Upload-Funktion). Die vollständige digitale Antragsstrecke wird zum späteren Zeitpunkt eingeführt.
Highlight III: Antrag auf Entschädigung nach §56 Infektionsschutzgesetz
Ein Beispiel für eine bereits erfolgreich erfolgte EfA-Umsetzung ist der digitale Antrag auf "Entschädigungen nach § 56 Infektionsschutzgesetz". Diese Verwaltungsleistung soll pandemiebedingte Finanzprobleme abmildern, indem es finanzielle Entschädigung für Arbeitnehmende, Arbeitgeber und Selbstständige, die von behördlichen Quarantänemaßnahmen wie Betriebsschließungen oder Tätigkeitsverboten betroffen sind, ermöglicht.
Zwölf Bundesländer nutzen die im Themenfeld Arbeit & Ruhestand konzipierte digitale Lösung. Das ländergemeinsame Verfahren wurde in etwas mehr als einem Monat entwickelt und ist seit dem Frühjahr 2020 online. Bis Ende 2021 wurden über 1 Millionen Anträge über das Verfahren eingereicht.
Screenshot eines Online-Antrags zur Entschädigung (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: BMI
Highlight IV: Wohngeld
Screenshot eines Wohngeld-Antrags (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: BMI
Als eines der ersten erfolgreich umgesetzten Digitalisierungslabore des gesamten OZG-Prozesses wird im Themenfeld auch die OZG-Leistung Wohngeld durch Schleswig-Holstein (SH) digitali-siert. Der Go-live des Minimal Viable Products (MVP), nämlich des Wohngeld-Erstantrags (Mietzuschuss), erfolgte im Dezember 2019 in Schleswig-Holstein. Bürgerinnen und Bürger kön-nen bereits einen Erstantrag für den Mietzuschuss in Pilotkommunen in SH und in NRW stellen. Bisher haben bereits elf Länder ihr Interesse an einer Nachnutzung des Onlinedienstes gezeigt.
Highlight V: Zulassung für reglementierte Berufe
Auch die Zulassungen zu reglementierten Berufen werden von NRW digitalisiert. Ob Arzt, Huf-beschlaglehrschmied oder Dolmetscher – die Approbation, staatliche Anerkennung oder allgemei-ne Beeidigung lässt sich in Kommunen in NRW bereits digital beantragen. Als Teil des Wirt-schafts-Service-Portals arbeitet das Projekt im Themenfeld Arbeit & Ruhestand an insgesamt 16 Onlinediensten, die Bürgerinnen und Bürgern in reglementierten Berufen unterstützen sollen. Elf Online-Dienste (Stand 20.12.2022) sind bereits verfügbar, die übrigen fünf sollen bald folgen.
Das Themenfeld Arbeit & Ruhestand erreichen Sie unter: tf-ar@ozg-umsetzung.de.